olchen
„ 49.
Localſection des Großherz.
Heſſiſchen Gewerbvereins.
Wegen eingetretener Hinderniſſe im Locale konnte die Sitzung der Lokalſection nicht am 7. d. M⸗
ſtattfinden, und wird dieſelbe Montags den 14. Februar abgehalten werden.
Soldan.
Etwas üuͤber Kirchhoͤfe oder Friedhoͤfe im All— gemeinen, und insbeſondere den neuen Fried⸗
pof zu Friedberg. (Fortſetzung.)
Mit der Einführung des Chriſtenthums mußte die allgemeine Sitte des Verbren⸗ neus der Todten bald aufhören. Als Karl der Große die Sachſen beſiegte und zum Chriſtenthum zwang, gab er im Jahr 785 zu Paderborn u. A. die Verordnung: Wer nach heidniſchem Gebrauche die Todten verbrennt und ihre Aſche ſammmelt, ſoll mit dem Tode beſtraft werden. Dagegen kam ein anderer Gebrauch auf. Obgleich nämlich die alten römiſchen Geſetze, welche daes Begraben innerhalb der Stadt verbieten, zu⸗ weilen noch erneuert wurden, ſo fingen doch ſchon einige Kaiſer ſelbſt an, dagegen zu ſündigen, und ſchon Conſtantin der Große ließ ſich in der von ihm erbauten Kirche beerdigen. Immer häuft— ger wurde es Sitte, ſich neben einer Kirche begra— den zu laſſen; ja nicht ſelten ließen ſich die Prie⸗ ſter und die Beſchenker und Begaber der Kirchen ſogar in denſelben ihr Grabmal bereiten. So wur⸗ den denn die zunächſt um die Kirchen befindlichen Plätze, die Kirchhöfe, auch die Todtenhöfe, und bis auf die neueſten Zeiten pflegte man darum den Ort, auf welchem die chriſtlichen Todten ruhen, einen Kirchhof zu nennen. Daß aber dergleichen Plätze im Innern der Städte und Dörfer oft ſehr nachtheilig auf die Geſundheit Derer, die zunächſt um dieſelben wohnen, wirken müſſen, iſt begreiflich, und darum war es Pflicht der Staats-Regierungen, dagegen Vorkehrungen zu treffen. In unſerem Lande exiſtirt ſchon lange eine höchſte Verordnung, wor— nach die Begräbnißplätze außerhalb der Städte und Dörfer, und zwar wo möglich gegen Oſten hin, verlegt werden ſollen. Dies iſt auch jetzt faſt über⸗ all in Ausführung gebracht. Da nun aber dieſe Plätze nicht mehr an den Kirchen ſind, ſo paßt auch, ſtrenge genommen, der Ausdruck Kirchhöfe nicht mehr für ſie, und man ſuchte den alten ſchönen Aus— druck Friedhof hervor. Im erſten Augenblicke wird man verſucht, anzunehmen, es deute dies einen Ort au, wo die Dahingegangenen den ewigen Frieden finden. Das iſt zwar ſchoͤn aber nicht rich tig ausgelegt. Friedhof heißt vielmehr ein Ort, an welchem kein Kampf und Streit ſtattfinden darf, Jeder ſich des Rechts der Selbſtvertheidigung bege— den muß, wegen der Achtung, die er dem Orte ſchuldig iſt. So waren die Wohnungen des Füͤrſten, die alten Gerichtsplätze, ſo die Kirchen mit ihren Todtenhöfen, Friedhöfe; ſo war u. A. die Burg Friedberg ein Ort, an welchem Jeder den Burgfrie⸗ den ſchwören mußte, wo keine Selbſthülfe ſtattfinden
durfte. Für uns aber hat der Friebhof eine doppelte Bedeutung: er iſt für unſere lieben Heim gegangenen der Ort, wo ſie finden, was im ge— räuſchvollen Leben ſelten oder nie zu finden iſt, den Frieden; er iſt aber für uns ein Friedhof, das beißt eine heilige Stätte, wo alles, was ſich dort befindet, ehrwürdig, unantaſtbar, unverletzlich iſt. Freilich ſollte er noch eine andere Beſtimmung ha— den. Wer eine theuere Perſon hier ruhen hat, dem iſt es zuweilen inniges Bedürfniß, dem Heimgegan⸗ genen, ſey er Bruder oder Schweſter, Sohn oder Tochter, Gatte oder Gattinn, Vater oder Mutter, Geliebter oder Geliebte, ein feierliches Stündchen zu weihen, in neue geiſtige Gemeinſchaft mit dem Abgeſchiedenen zu treten, ihm eine Thräne des Ab⸗ ſchieds und der Hoffnung des Wiederſehens zu wei— nen. Sollten darum dieſe unſere Friedhöfe nicht zu freundlichen Oertern eingerichtet werden? Das haben gar Viele an andern Orten ſchon gefühlt und ihre Friedhöfe zu Plätzen eingerichtet, auf welchen man gerue weilt, und dabei nichts geſpart. Man ſehe nur die ſchönen Anlagen an dem neuen Friedhöfe zu Frankfurt, in welchem man ſtunden⸗ lang wallfahrten kann, oder den neuen Friedhof zu Darmſtadt. Es kann freilich nicht jeder Ort ſo viel für ſeine Friedhöfe verwenden, wie dieſe Städte; das bedarfs aber auch nicht. Man kann ſie ohne große Koſten zu freundlichen Plätzen um— ſchaffen. Es bedarf dazu keiner Kapitalien. Ein ſchoͤner Spaziergang in demſelben, hier und da eini⸗ ges Buſchwerk, und hier und da einige Blumenbeete, und zwar ſolche, daß den ganzen Sommer hindurch Blumen erſcheinen, das bedarf keiner gewaltigen Koſten; es bedarf nur einiger Beihülfe von Blumen⸗ freunden, vor Allem aber einiger Leute im Orte, welche Sinn für das Schöne haben. Die an— dern, welche gerne zuweilen an ſolchen Platzen ihren Spaziergaug machen, werden ſie gewiß gerne unter— ſtützen. Vor allen Dingen alſo nur Sinn dafür, und das Andere wird ſich ſchon geben. Machet doch, wir bitten euch, den Ort, da eure Geliebten ruhen, zu einem ſchönen und freundlichen Aufenthalte, zu einem wahren Ruheplatze, auf welchem es ſich auch gerne ruht und auf welchem es ſich freundlich ergeht. Ihr Andern aber, ehret dieſe Stätten als die Ruheſtätten der Todten, und was Andern heilig iſt, ſey euch auch heilig! (Schluß folgt.)
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Die im November des Jahres 1840 veranſtaltete Verloo⸗ ſung weiblicher Arbeiten zum Beſten der Kleinkinderſchule hatte ſich eines ſo unzweideutigen Beifalls ſämmtlicher hieſigen, Einwohner zu erfreuen, was ſich nicht nur in der faſt durch⸗ gängig bereitwilligen Abnahme von Looſen, ſondesm auch in. den vielen, theilweiſe wertbvollen Gaben kund gab, daß, ſich) die Unterzeichneten eine ſolche abermals zu veranſtaltem, de⸗ wogen fühlen. Wit fordern deßhalb alle verehelichen Bemo


