Ausgabe 
7.9.1842
 
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128 Intelligenzblatt

5 für die ac Probinz Oberbeſſen im Allgemeinen, ung*.

a Kreiſe Friedberg und Hungen

und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.

M 71. Mittwoch, den 7. September 1842.

3 Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Hungen an ſaͤmmtliche Großh. Heſſ. Fuͤrſtl. und Graͤfl. Solms. Buͤrgermeiſter dieſes Kreiſes.

Betreffend: Den von Conrad Zimmer und Caspar Pfarrers Witb. zu Nonnenroth vorgenommenen freiwilligen Güterverkauf,

Conrad Zimmer von Nonnenroth, deſſen Aufenthaltsort unbekannt iſt, ſoll in obiger Angelegenheit won Gr. Landgerichte dahier vernommen werden. Im Falle er ſich im hieſigen Kreiſe aufhalten ſollte, ah gaben Sie ihm zu bedeuten, daß er ſich bei Gr. Landgerichte dahier alsbald zu ſiſtiren habe, und ſogleich % Anzeige davon zu machen.

11 5 Hungen am 31. Auguſt 1842. Follenius.

Der Gr. Steuercommiſſaͤr Hirſch

an ſaͤmmtliche Herrn Buͤrgermeiſter des Steuerbezirks.

K Betreffend: Die Erneuerung der Brandverſicherungskataſter der Gemeinden des Steuerbezirks Vilbel.

g In Folge des langen Gebrauchs iſt ein großer Theil der Brandverſicherungskataſter abgängig und undeut⸗ 8 ich geworden und es erſcheint deßhalb eine Erneuerung derſelben als nothwendig; Sie wollen nun als Vorarbeit u dieſer Erneuerung vorher unterſuchen, ob die an den Hofraithen angeſchriebenen Numern und Literas genau 5 nit den Brandverſicherungskataſtern übereinſtimmen. Sollte außerdem durch Neubauten die numeriſche Reihen⸗ 2 Alge der Gebäude geſtört und deßhalb eine neue Numerirung als wünſchenswerth erſcheinen, ſo wollen ſie 41 Asbald Verzeichniſſe aufſtellen, welche die Rubriken enthalten: altes Numer, neues Numer, Beſitzer und ſum nariſches Brandverſicherungskapital. Dieſe neue Numerirung muß aber in topographiſcher Ordnung vor ich gehen, d. h. es müſſen die Gebäude ſtraßenweiſe ſo numerirt werden, daß man ohne Unterbrechung von nem Numer auf das andere übergeht. Hierbei wird am zweckmäßigſten der Art verfahren, daß man m einem Ende der Hauptſtraße mit Nro. 1 beginnt und entweder die eine Seite fortnumerirt und als nn die andere Seite folgen läßt, oder man läßt die Numern von der einen Seite auf die andere über⸗ f ringen, ſo daß die einander gegenüberliegenden Häuſer auf einanderfolgende Numern erhalten. Fuͤr ech n die zu Bauplätzen beſtimmten Räume läßt man zu gleicher Zeit im Verhältniß eine Anzahl Numern fbffen, denn hierdurch wird die Numernreihe für die Folge nicht wieder durch die Errichtung neuer Ge . K. baude, welche alsdann die fehlenden Numern erhalten, unterbrochen. Schließlich bemerke ich noch, daß blos die Wohnhäuſer fortlaufende Numern erhalten; die dazu zchöͤrigen Oekonomiegebäude und Stallungen aber mit den lit. a, b, c u. ſ. w. verſehen werden. Friedberg den 30. Auguſt 1842. Hir ſch.