Ausgabe 
6.7.1842
 
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Intelligenzblatt

für die

Provinz Oberheſſen im Allgemeinen, die Kreiſe Friedberg und Hungen

und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.

Mittwoch, den 6. Juli 1842.

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Amtlicher Theil.

Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Hungen an ſaͤmmtliche Großh. Heſſ. Fürſtl. und Graͤfl. Solmſiſche Buͤrgermeiſter des Kreiſes Hungen. Betreffend: Die Aufſtellung der Gemeindevoranſchläge des Kreiſes Hungen für 1843.

Ich fordere Sie auf, die Voranſchläge für 1843, in doppelter Ausfertigung, bis zum 1. Auguſt l. J., bei Vermeidung der Zuſendung eines Wartboten auf Ihre Koſten, anher einzuſenden. Ich würde dieſe Friſt gerne ekwas weiter erſtreckt haben, wenn die Zeit für die Reviſion, Erläuterung der Reviſionsbemer⸗ kungen und Abſchluß der Voranſchläge geräumiger wäre.

Uebrigens bemerke ich Ihnen, daß die Voranſchläge ſtreng nach der Inſtruction vom 2. Mai 1836 aufzuſtellen ſind, widrigenfalls ich dieſelben zur Umarbeitung zurückgeben oder auf Ihre Koſten richtig fertigen laſſen werde.

Die Anlagen der Voranſchläge müſſen dieſe gehörig begründen und keine Koſtenüberſchläge dürfen fehlen.

Die Berathungsprotokolle müſſen alle Verhältniſſe genau erörtern, ſo, daß daraus nicht nur die Richtigkeit der Anſätze der Voranſchläge erſehen, ſondern auch überhaupt der ganze Gemeindehaushalt genau beurtheilt werden kann.

Soviel als möglich werden Sie darauf Bedacht nehmen, jedoch ohne Beeinträchtigung der ſonſt nöthigen Ausgaben, daß die Schulden herabgedrückt und unnöthige Kapital-Aufnahmen vermieden werden.

Wegen des, nach der 1841er Rechnung, in den Voranſchlag aufzunehmenden Kaſſevorraths iſt im Berathungsprotocoll genau auseinander zu ſetzen, worin dieſer beſteht und was davon bereits im vorigen Voranſchlag zur Verwendung vorgeſehen iſt, damit das Betriebscapital gehörig berechnet werden kann und nicht, wie ſeither oft geſchehen, zu hoch oder zu niedrig gegriffen wird, indem ſonſt die Verwaltung geſtört, weitläuftige Schreibereien herbeigeführt und ſonſtige Unannehmlichkeiten bereitet werden.

a Ich hoffe um ſo mehr, daß Sie ſich bemühen werden, die Voranſchläge mit der größtmöglichſten Pünktlichkeit aufzuſtellen, als dieſe die Grundlage der Verwaltung bilden und ich alle Abweichungen vom Voranſchlag ohne genügende Rechtfertigung, ſtreng ahnde, nachträgliche Crediterweiterungen, Crediteröff

nungen und Genehmigungen nur ſelten und in höchſt dringenden Angelegenheiten ertheilen werde.

Hungen am 30. Juni 1842. Follenius.

Oeffentlicher Aufruf zur Unterſtuͤtzung der Brandbeſchaͤdigten in Steinbach.

Abermals iſt ein großes Brandunglück, und zwar über eine uns nahe Gemeinde hereingebrochen. Der Ort Steinbach, Kreiſes Gießen, iſt im Verlaufe einiger Stunden beinahe zur Hälfte niedergebrannt. 186 Gebäude liegen in Schutt und Aſche, viele andere ſind mehr oder weniger beſchädigt, 284 Menſchen ſind Obdach los, die meiſten ihrer ganzen Habe beraubt. Freilich iſt der Wohlthätigkeitsſinn der Be wohner des Kreiſes in der Letztzeit ſchon gar ſehr in Anſpruch genommen worden. Ich habe indeſſen das Vertrauen, daß ſeine wackeren Bürger nicht müde werden, die Noth der Landesbrüder zu mildern, die