Ausgabe 
5.10.1842
 
Einzelbild herunterladen

keen zuſurde

n dieſe Alu

edberg:

erke: b fl. kr

92 J. Sept.: erſte: 7

7 fl. 30 kr.

kr.

iedderg und ber 1842.

Intelligenzblatt

fur die

Provinz Oberbeſſen im Allgemeinen, die Kreiſe Friedberg und Hungen

und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.

Mittwoch, den 5. Oktober

Amtlicher Theil.

Die großherzoglich heſſiſchen Kreisraͤthe der Kreiſe Hungen und Friedberg an ſaͤmmtliche Lokalpolizeibehoͤrden der Kreiſe Hungen und Friedberg.

Betreffend: Die Beſtrafung der Refractäre.

Von nachſtehendem höchſtem Erlaſſe ſetzen wir Sie zu Ihrer Nachachtung in Kenntniß. Hungen und Friedberg den 21. September 1842. Follenius. Küchler.

Das Großhzl. Heſſiche Miniſterium des Innern und der Juſtiz an die Großhzl. Provinzial⸗Com⸗ miſſariate dahier und zu Gießen und an die Gr. Kreisraͤthe in den Provinzen Starkenburg und Oberheſſen.

Nach Art. 45 des Recrutirungsgeſetzes vom 20. Juli 1830 ſoll gegen Refractäre, außer den im Geſetze vom 24. Septbr. 1821 beſtimmten Nachtheilen, auch noch, nach vorausgegangener gerichtlicher Unterſuchung, eine Gefängnißſtrafe von acht Tagen bis zu drei Monaten erkannt werden.

Damit nun dieſe Strafe, welche, wie bemerkt, nur nach vorausgegeangener gerichtlicher Unterſuchung angeſetzt werden ſoll, mithin nach dem in den Provinzen Starkenburg und Oberheſſen ſtattfindenden Unter⸗ ſuchungs⸗Verfahren die Anweſenheit der Refractäre vorausſetzt, ausgeſprochen werden kann, weiſen wir Sie an, die Lokalpolizeibehͤrden, die jedenfalls von der Rückkehr der Refractäre in ihre Heimath Kenntniß erhalten, auf dieſe wachen zu laſſen und denſelben aufzugeben, ſobald ihnen der Aufenthalt eines Refractärs bekannt wird, Ihnen davon Anzeige zu machen, worauf Sie den betreffenden Refractär an das einſchlägige

Gericht zur Unterſuchung abzugeben haben. Darmſtadt am 7. September 1842. du Thil. Prinz.

Dieſelben an dieſelben.

Betreffend: Den unentgeldlichen Unterricht im Hufbeſchlage für die Schmiede.

Der Gr. Profeſſor Vix zu Gießen ertheilt im nächſten Winter unentgeldlich Unterricht in dem Hufbeſchlage, wovon Sie die Schmiede in Ihren Gemeinden in Kenntniß zu ſetzen haben. Hungen und Friedberg den 21. September 1842. Follenius. Kuͤchler.

79.

1842.

Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Hungen an ſämmtliche Großh. Heſſ. Fuͤrſtl. und Graͤfl. Solms. Buͤrgermeiſter des Kreiſes Hungen. Betreffend: Den Ankauf der diesjährigen Remontepferde.

Nach der in der Gr. Zeitung erſcheinenden Bekanntmachung wird der Ankauf der diesjährigen Remontepferde