Ausgabe 
5.1.1842
 
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iſter auf der Rechnungskammer fände keinen Stoff 2 55 Reniſened wean in ſeiner Berechnung. Dem Herrn Verfaſſer will ich jedoch nicht vorent⸗ halten, was denn eigentlich ſonſt ganz vernünftige und brave, in dieſer Sache jedoch jedenfalls befan⸗ gene, Burger und Handwerker an jenem Artikel ta⸗ deln. Sie meinen nämlich, daß ein Stündchen Er⸗ holung dem fleißigen Arbeiter doch wohl zu gönnen ſey, daß ein getrunkenes Glas Bier oder Aepfel⸗ wein noch lange nicht Verſchwendung genannt wer⸗ den könne, daß dem Handwerksmann kein Caſino, keine gelehrte oder ͤſthetiſche Geſellſchaft offen ſtünde und daß es dem größeren Theile derſelben ebenſo gut ein Bedürfniß ſey, ſich unter Bekannten und Freunden uber Tagesintereſſen zu beſprechen und in Scherz und Ernſt ein Wort mit einander zu reden wie dem Herrn Verfaſſer, der wohl auch nicht wie eine Schildkröte leben werde. Gegenrechnungen werden ſogar gemacht, Herr Verfaſſer! Ja, wahr⸗ haftig Gegenrechnungen von unſtudirten Leuten! Z. B. Wein, Tabak, Putz und Schmuck der Frauen und Töchter, Caſinogelder und, Gott weiß! was ſonſt noch erwähnt wird. Iſt das nicht abſcheulich?

Was wäre es doch ſo ſchön, wenn jeder Bür⸗ ger des Abends nach gethaner Arbeit ſogleich ſein Licht ausblieſe und ſich friſch und fröhlich zu ſeiner lieben Ehehälfte ins Bett legte. Auf ein wenig Pietiſterei und Muckerei, die möglicher Weiſe, ent⸗ ſtehen könnten, käme es nicht an. Und ob der Bür⸗ ger weiß, wie es in der Welt hergeht, wie es in dem lieben Vaterlande ausſieht, oder was es in ſeiner Stadt Neues giebt, darauf kommt es wieder nicht an. Arbeitet und ſchlaft und träumt von den 730 Gulden, die ihr im 65ſten Jahre baar daliegen habt, das iſt wahrhaftig geſcheidter. Der Herr Ver⸗ faſſer ſpricht aber von 1500 Gulden. Hierbei aber hat ſich der Herr Verfaſſer geirrt. Und nun geht meine Freude an, ihm ſeinen Rechnungsfehler nach zuweiſen. Nicht wahr, Herr Verfaſſer, wenn der Meiſter von Morgens 6 bis Abends 8 Uhr brav gearbeitet hat, ſo iſt es doch wohl mit dieſen 14 Stunden genug? Er verſäumt alſo, wenn er nach 8 Uhr Abends das Wirthshaus beſucht, keine Ar beitsſtunden und es gehen folglich 767 Gulden von den 1500 fl. gänzlich ab. Ihr Meiſter und Sie, verehrter Herr Verfaſſer, habe ich Unrecht? Ver lorne Arbeitsſtunden nenne ich diejenigen, welche der Meiſter während des Tages unnöthig im Wirths⸗ hauſe zubringt und verlorne Ruheſtunden diejenigen, in welchen er ſich des nöthigen Schlafes beraubt, um länger als es einem braven Hausvater zukommt, die Bänke in der Wirthsſtube zu beläſtigen.

Ihr Weihnachtsgeſchenk für das Publikum und mein Neujahrsgeſchenk für Sie, Herr Verfaſſer, fin⸗ den, glaube ich, gleiche Aufnahme und darum ſchließe ich wie Sie mit einem Sprüchworte, welches heißt: Jedem das Seine!

Ein Wirth, der klaren Wein einſchenkt.

8.

Bekanntmachungen von Behoͤrden.

NN

Verſteigerung des Betriebs eines Stein⸗ bruchs. (1402) Samſtag den 15. Januar 1842, Vormit⸗ tags 11 Uhr, ſoll der Betrieb eines ſiscaliſchen Stein⸗ bruchs in Butzbacher Gemarkung zum Zweck der Gewinnung des für Erbauung der Brücke bei Zie⸗ genberg erforderlichen Hauſteine öffentlich an den Wenigſtnehmenden zu Butzbach im Gaſthaus zum Heſſiſchen Hof verſteigert werden. Vertragsbedingungen liegen auf der Amtsſtube des Unterzeichneten zur Einſicht offen. Friedberg den 16. Dezember 1841. Der großh. heſſ. Kreisbaumeiſter Rhumbler. Edictalladung. (1398) Inhaltlich der Hypothekenbucher der Ge⸗ meinde Oberrosbach entliehen: a) Joh. Phil. Greemann von Oberrosbach 300 fl. am 28. Auguſt 1809 bei Förſter Koch daſ., b) derſelbe 45 fl. am 1. September 1817 bei dem Oberrosbacher Kirchenkaſten,

c) Matthäus Becker daſelbſt 120 fl. am 23. Mürz 1802 bei dem nämlichen Kirchenkaſten, und behaupten der Schuldner Erben, daß die er⸗ wähnten Kapitalien ſchon lange abgetragen, die Schuldverſchreibungen aber verloren gegangen ſeien. Dem geſtellten Antrage zu Folge, werden daher alle, welche den Beſitz der betreffenden Schuldurkun⸗ den behaupten oder Rechte aus derſelben geltend machen wollen, aufgefordert, ſolches ſo gewiß bin⸗ nen 60 Tagen hier anzuzeigen, als ſonſt jene Schuld⸗ verbriefungen für mortificirt erklärt und die des⸗ fallſigen Einträge in den Hypothekenbüchern geloͤſcht

werden ſollen.

Friedberg den 7. Dezember 1841.

Großh. heſſ. Landgericht Hofmann.

Verſteigerung von Maurerarbeiten. (1353) Dienſtag den 18. Januar 1842, Nachmit⸗ tags 1 Uhr, ſoll auf dem Mineralbrunnen bei Okar ben die bei Erbauung des neuen Schul- und Rath⸗ hauſes zu Kleinkarben nöthigen Maurerarbeiten, (ohne Material) voranſchlagt zu 1862 fl. 3 kr. an⸗ derweit an die Wenigſtfordernden in Accord gegeben werden.

Zugleich wird bemerkt, daß der Uebernehmer dieſer Arbeit Caution von einem Drittheil der Stei⸗ gerungsſumme zu leiſten verbunden iſt.

Friedberg den 6. Dezember 1841.

Der großh. heſſ. Kreisbaumeiſter thumbler. dir (1374) Ueber das Vermögen des vorhinigen Bürgermeiſters, Muͤllers Jacob Scheuner zu Bruchen⸗ brücken und deſſen Ehefrau iſt, da das nach der Bekanntmachung vom 28. Auguſt d. J. verſuchte

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Arrangement nicht zu Stande gekommen, der

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