Ausgabe 
2.3.1842
 
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* 76* Bekanntmachungen von Behoͤrden.

Auch die Enkel der biederen Katten, die treuen Heſſen, ver⸗ nahmen den Ruf und erließen die nachſtehende Bekanntmachung.

Indem die Unterzeichneten ſolche hiermit veröffentlichen, er⸗ bieten ſie ſich, Beiträge für das Denkmal zur Weiterbeförderung an das Comité in Empfang zu nehmen und das Ergebniß ſeiner Zeit durch das Intelligenzblatt zur allgemeinen Kenntniß zu bringen.

Friedberg im Februar 1842.

Bender, Ir Beigeordneter. Bindernagel, Buchhändler. Dr. Gilmer, Lchs.⸗Aſſeſſor. Trapp III. Hfchts.⸗Adv.

Der hieſige Verein für das Hermanns-Denkmal hat zum Einſchluß bei deſſen Grundſteinlegung eine Flaſche Rheinwaſſer und eine Flaſche Rheinwein überſandt, ſymboliſch andeutend, daß der Rhein und das Rheinland mit der Geſammtfülle ſeiner ma⸗ teriellen und geiſtigen Segnungen und der patriotiſchen Idee ſeines germaniſchen Beſitzes den Manen des Arminius geweiht und dem Schutz ſeines Genius empfohlen werde. 5

Von Weſten her kam vor 1800 Jahren die Gefahr, die un⸗ ſerm Volksthum Vernichtung drohte; von Weſten her kehrte ſie wieder zu Anfang unſeres Jahrhunderts, und noch iſt kein volles Jahr verfloſſen, ſeitdem eine ähnliche Bedrohung erneuert wurde. Hoffen wir, daß in durchlichteter Atmoſphäre die Sonne der Ein⸗ tracht zwei edle Nationen zu Gefühlen wechſelſeitiger Achtung und Bruderliebe erwärmen werde. Frankreich ſei glücklich und groß, außer im Kampfe gegen uns, den wir nie muthwillig be⸗ ginnen werden, zu dem wir aber entſchloſſen ſind, wo es gilt, das Vaterland zu vertheidigen. Dies iſt die zeitgemäße Bedeu⸗ tung von dem Standbilde des Arminius, der nicht in der Geber⸗ dung eines auffallenden Gladiators daſtehen ſoll, ſondern in auf⸗ recht ruhiger, nach Oſten gelehnter Stellung, auf Felſen gegrün⸗ det, und das Siegesſchwert mit ſtumm beredter Mahnung und dem Gefühl rüſtiger Thatkraft in der Richtung gegen Weſten zur Höhe des Himmels emporſtreckend.

Aber eben dieſes Schwert, welches die Rheinlande gegen ungerechten Angriff ſchützen ſoll, wer dürfte es dem Helden wür⸗ diger darreichen, als die Anwohner des Rheins, und wer von unſern deutſchen Brüdern möchte ihnen nicht willig und freu⸗ dig dieſe Ehre gönnen? Wir glauben ein ganz Deutſchland ein⸗ müthig belebendes Gefühl auszusprechen, wenn wir an die Bewoh⸗ ner von Baden, Rheinbaiern, Heſſen, der freien Stadt Frankfurt, Naſſau, Rheinpreußen und Wremburg und an alle deutſchen An⸗ wohner des Rheins, von ſeiner Quelle bis zu ſeiner Mündung, hiermit das Erſuchen richten, durch beſondere Beiträge die Summe aufzubringen, welche erforderlich iſt, um jenes Schwert zu be⸗ ſchaffen. Wir bitten daher, in Uebereinſtimmung mit dem Hauptvereine für das Hermanns-Denkmal zu Det⸗ mold, die Redaktionen öffentlicher Blätter, dieſen Aufruf durch Abdruck zu verbreiten, und erſuchen die für das Hermanns Denk⸗ mal in den Rheinlanden gebildeten und etwa noch zu bildenden, ſowie alle ſonſtigen, dazu geeigneten Vereine und Geſellſchaften ihre Mitwirkung zur Ausführung dieſer Idee zu bethätigen.

Jeder der Unterzeichneten iſt bereit, Geldbeiträge anzunehmen und auf Anfragen die etwa gewünſcht werdenden Erläuterungen zu ertheilen.

Darmſtadt, den 4. Februar 1842.

Dr. Dilthey, Oberſtudienrath. Profeſſor J. Felſing. E. E. Hoffmann. H. K. Hofmann, Advokat. Jaup, Geheimer Staatsrath. Knorr, Oberſchulraths-Direktor. J. G. Kahlert, Kaufmann und 1. Beigeordneter. Ernſt Rauch, Kupferſtecher. Frhr. v. Wedekind, Oberforſtrath.

Bemerkung. Das ſeiner Vollendung nahende Hermanns⸗ Denkmal auf dem 1200 Fuß hohen Teut im Teutoburger Walde erhält eine Höhe von 165 Fuß. Hiervon beträgt der Unterbau aus Quaderſteinen 90, die Bildſaͤule vom Fuß zum Scheitel 42, bis zur erhobenen Schwertſpitze 75, das dauerhaft zu vergoldende Schwert allein 22 Fuß. Zur Bildſäule werden 164 Centner Kupfer, zum Gerüſte darin 550 Centner Eiſen er⸗ 8 Die Koſten des Ganzen ſind auf 50,000 Rthlr. veran⸗

lagt.

Edictalladung.

(210) Der geringe Nachlaß der verlebten Frlede⸗ ricke Finzel dahier iſt überſchuldet und daher ein Zuſammentritt der Gläubiger nöthig, um die Ver. theilung der Maſſe wo möglich ohne Einleitung eines förmlichen Concursverfahrens in Güte zu bewirken. Hierzu iſt Termin auf Donnerſtag den 17. März d. J., Morg. 8 Uhr, beſtimmt worden, wo alle Forderungen an die Friede⸗ ricke Finzel bei Strafe des Ausſchluſſes von der Maſſe anzumelden ſind, die Creditoren ſich auch ſoge⸗ wiß über einen vorzuſchlagenden Vergleich zu erklä⸗ ren haben, als ſonſt die Ausbleibenden als an die Beſchlüſſe der Mehrheit der erſcheinenden Gläubiger gebunden werden behandelt werden. Friedberg den 10. Februar 1842. Großh. heſſ. Landgericht Hofmann. Bekanntmachung. (211) Dem Wilhelm Koch II. zu Florſtadt, wel⸗ cher im Jahr 1834 für einen Verſchwender erklärt und unter Curatel geſtellt wurde, iſt nunmehr die eigene Verwaltung ſeines Vermögens wieder uͤber⸗ laſſen worden, was zur öffentlichen Kenntniß ge⸗ bracht wird. Friedberg den 9. Februar 1842. Großh. Heſſ. Frhl. v. Löw'ſches Landgericht Hofmann. Arbeits-⸗Verſteigerung. (225) Freitag den 4. März, Vormittags 10 Uhr, wird auf dem Chauſſeehaus bei Ilbenſtadt das Bre⸗ chen, Anfahren und Aufſetzen der zur Fundamenti⸗ rung der Brücke über die Nidda bei Aſſenheim erfor⸗ derlichen Baſaltſteine, ſowie die Ausgrabung eines Ableitungsgrabens des Niddafluſſes an die Wenigſt⸗ nehmenden in ſchicklichen Abtheilungen öffentlich ver geben. Friedberg am 23. Februar 1842. Der großh. heſſ. Kreisbaumeiſter Rhumbler. Güter-Verſteigerung. (238) In Auftrag des Herrn Gemeindebaumeiſters Bindernagel in Bensheim werden Mittwoch den 9. Marz, Vormittags 10 Uhr, deſſen nachbezeichnete in der Burg⸗Gemarkung liegende Güterſtücke mittelſt Meiſtgebot in Eigenthum verſteigert, als: 3 Viertel Garten neben Herrn Morell und 3 Viertel desgleichen neben Herrn Kirchenrath Pilger und dem vormaligen Seminargarten. Schließlich wird bemerkt, daß zur Zahlung des Kaufſchillings ſechsjährige Termine feſtgeſetzt werden. Friedberg den 26. Februar 1842. Der Beigeordnete Bender.

Bekanntmachung. (239) Samſtag den 19. März l. J., Vormittags 9 Uhr, ſollen in hieſigem Rathhauſe die unten ver⸗

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