Intelligenzblatt
ſür die
berhessen
im Allgemeinen,
den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.
Sonnabend,
— 1841.
den 31. Juli
Zur wetterauer Chronik.(10)
Freitag den 23. Juli wurden zwei der Arbeiter, welche an der neuen Chauſſee⸗Anlage zu Friedberg LN Heſchaͤftigt ſind, durch plötzlich herabſtuͤrzenden Schutt e Lußdag, ſo beſchädigt, daß der Eine bald ſeinen Geiſt aufgab, — n der zweite ein Bein brach und eine ſtarke Verletzung 77 lin 35 Geſicht erhielt. Der Erſtere hinterläßt eine 1 Braut. mit welcher er ſich ehelich zu verbinden im Begriffe war. Sein Hochzeittag wurde zum Begräb⸗ nißtage. Der zweite iſt Familien⸗Vater. N Wann werden ſolche Unglücksfälle nicht mehr vorkommen? Wär's nicht an der Zeit, daß man den Männern, welche die Aufſicht bei dergleichen Bauten führen, auch zur Pflicht machte, die Ar— beiter, welche eſt die ihnen drohenden Gefahren gar nicht zu kennen ſcheinen, zu warnen?—
Krieg den Engerlingen, Schonung den 8 Maulwuͤrfen. Seitdem die Maikäfer als Baumfrevler bekannt
ſind, haben ſie die Vorrechte verloren, deren ſie ſich 3— früher als die ſummenden Herolde des Wonnemo⸗
1 4— mats erfreuten. Der Vertilgungskrieg gegen ſie wird 2 ſchonungslos geführt. Man ſetze aber einen noch 4 ſo hohen Preis auf einen Kumpf getoͤdteter Frevler: .— das nächſte Frühjahr bringt eine neue Generation,
18— die nicht weniger frech iſt, als die hingewürgte.
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6% Solche Maaßregeln haben nur den Werth, daß ſie .% die induſtriellen Kräfte der Jugend rege machen. rath b K. 5. Dem Verfaſſer des Artikels Maikäfer⸗Ver⸗ ch let. tilgung in Nr. 25. dieſes Intelligenzblattes iſt
darum aufrichtiger Dank zu ſagen, daß er auf die 61 Nothwendigkeit hindeutet, die Larven der Maikäfer, die Engerlinge, zu vertilgen. Sein Rath, beim Pflüͤ⸗
gen und Eggen dieſes Ungeziefer aufzuleſen, ver⸗ dient Befolgung. So lange aber die Befolgung nicht geſetzlich geboten iſt, mögen unter hundert Acker⸗ beſitzern zehn den guten Rath verſchmähen, ſo kann die Arbeit der neunzig Folgſamen nicht den ge⸗ wünſchten Erfolg haben.— Dieſer Rath gilt auch nur für Ackerland; wie iſt es aber mit dem Schutz der Wieſen vor der Gefräßigkeit der Engerlinge d Die Mittel, welche die gütige Natur darbietet, ver⸗ ſchmäbt man. Viele Lehr- und Lernbücher in Stadt⸗ und Landſchulen rechnen den Maulwurf unter die Nagethiere! Man ſage aber dem Bürger und Land⸗ mann, daß dieſe ſchwarzen Geſellen weder wie die Hamſter Getraidevorräthe aufſpeichern, noch wie die Haſen den Kohl auffreſſen und Baumrinde verzehren, ſondern daß ſie ſich von Regenwürmern und In⸗ ſektenlarven, beſonders von Engerlingen nähren, daß der Schaden, den dieſe Engerlinge in Wieſen und Getraidefeldern thun, beträchtlicher ſey, als der, welchen die Maikäfer Waldungen und Baumſtücken zufügen;— ſo wird ſich die öffentliche Meinung dahin ausſprechen,„in landwirthſchaftlicher Hinſicht ſey die Schonung der Maulwürfe nicht weniger wichtig, als die der Singvögel.)
Uebrigens dürfte ein erfahrner und umſſchtiger Landwirth ſich die Mühe geben, die Grenzlinien des in Betreff der Maulwürfe zu beobachtenden Scho⸗ nungsſyſtems genau und ſcharf zu zeichnen.— Nur von den Maulwurfsfängern ging eine ſolche Scho—⸗ nung bisher aus; freilich mußten dieſe bei ihren jährlichen Feldzuͤgen darauf rechnen, daß mit dem
*) Ich will noch anfuͤhren, daß die Maulwurfsmutter ihren Jungen, wenn die Zähne hervorbrechen, Würmer und Zwiebeln herbeiſchleppen ſoll. Wenigſtens findet man in den Wohnungen der Maulwürfe öfters die Zwiebeln der Herbſtzeitloſe.


