——— 3
2 122282 5
e
5* Wein
—— 5 2
5
Intelligenzblatt
ſür die
im Allgemeinen,
den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.
13.
Sonnabend, den 27. Maͤrz
1841.
Zur wetterauer Chronik.(7).
Donnerſtag den 18. März hatte eine Frau zu Vilbel das Unglück, unter den Eilwagen zu gerathen und ihr Leben zu verlieren. Dergleichen Unglücks⸗ fälle wiederholen ſich bei uns, und nicht immer ſteht der Schutzgeiſt den Menſchen ſo rettend zur Seite, wie ſchon einige Mal in Friedberg, wo Kinder unverletzt zwiſchen den Rädern und Hufen der Roſſe durchkamen. Duͤrfen denn die Poſtillons fahren, wie ſie wollen?
In der Nacht vom 19. auf den 20. März war eine Feuersbrunſt zu Oberrosbach, welche mehrere Gebäude und zwar die Scheuern und Stallungen der beiden Geiſtlichen-Wohnungen, ſo wie von der Amtswohnung des großh. Revierförſters in Aſche legte. Man hat Gründe zu argwöhnen, daß die ruchloſe Hand eines rachgierigen Menſchen das Feuer angelegt habe.
In der Nacht vom 22. auf den 23. März war auch zu Windecken eine bedeutende Feuersbrunſt.
Butzbach den 17. März 1841. An die verehrliche Redaction des Intelligenzblattes für den Kreis Friedberg.
In Ihrem letzten Blatte, der Nro. 11., befindet ſich unter der Aufſchrift Erinnerungsfeſte zu Butz— bach ein intereſſanter Aufſatz, der aber dieſe Feſte ganz anders ſchildert, als es in Nro. 61. der großh. heſſ. Zeitung gefchehen iſt. Da nun dieſe Nro. 61. das Vergangene ganz genau und richtig angegeben bat, ſo erlaube ich mir die Bitte, dieſen nochmals durchzuſehen, wo Sie ſich dann überzeugen werden, daß die Feier nicht dem Landgrafen Philipp von Butzbach, ſondern nur dem Prinzen Heinrich von Heſſen gegolten hat.
Ich darf Sie wohl erſuchen, in der nächſten Nummer des Intelligenzblattes den Irrthum zu be⸗ richtigen.
Hochachtungsvoll verharrend
Steinberger, Inſpector.
Wir theilen Obiges unſern Leſern zur Berichtigung
gerne mit. Was den Art. in Nro. 61 der großh. Zeitung
betrifft, ſo enthält derſelbe gleich im Anfange die Worte: „Der 31. Januar und 15. Februar waren für die
Bewohner hieſiger Stadt feierliche Tage/ ꝛc. Soll man nicht auch daraus zu ſchließen berechtigt ſeyn, als wenn 2 Feiertage ſtattgefunden hätten? Wir aber hatten gerade darum Anſtand genommen, ihn, wie er war, unſern Leſern zu geben, weil es uns ſchien, als ſey er für einen großen Theil derſelben nicht ganz verſtändlich. Die verehrliche Redaction der großh. heſſ. Zeitung hatte das recht gut auch gefühlt und deswegen einen erklärenden Zuſatz gege⸗ ben, den wir aber auch Gründe hatten nicht auf⸗ zunehmen. D. Red.
Bekanntmachungen von Behoͤrden.
N
Bekanntmachung. (215) Heinrich Koͤnig und deſſen Ehefrau von hier ſind unter Curatel des Heinrich Stamm und Hartmann Hofmann hierſelbſt geſtellt worden, was mit dem Anfügen öffentlich bekannt gemacht wird, daß hiernach den genannten König'ſchen Eheleuten ohne Genehmigung ihrer genannten Curatoren wirk— ſam nichts geborgt, überhaupt ohne ſolche Einwilli⸗ gung kein gültiges Rechtsgeſchäft mit ihnen abge⸗ ſchloſſen werden kann. Friedberg den 26. Februar 1841. Großh. heſſ. Landgericht Hofmann.
5
f
1 1


