Ausgabe 
26.6.1841
 
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im Allgemeinen,

den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.

M26. Sonnabend, den 26. Juni 1841.

Mi dem ſten Juli kann auf dieſes Intelligenzblatt für das zweite halbe Jahr mit 40 kr. abonnirt werden, welcher Betrag jedoch voraus zu bezahlen iſt. Carl Bindernagel.

Amtlicher Theil.

Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg an die großh. heſſ. Buͤrgermeiſter des Kreiſes. Betreffend: Die Bedürfniſſe der Kirchen und Schulen.

Unter Hinweiſung auf den F. 22 der Inſtruction für die Schulvorſtaͤnde, welche ich analog auch von den Kirchenvorſtänden angewendet zu ſehen wünſche, fordere ich die Kirchen- und Schulvorſtände auf, diejenigen Bedürfniſſe, für deren Befriedigung die Mittel der Gemeindekaſſe in Anſpruch genommen werden müſſen, binnen 14 Tagen unter Beifügung der muthmaßlichen Koſtenbeträge auf beſondere Bogen in dop pelter Ausfertigung zu verzeichnen und ſofort dem betreffenden Bürgermeiſter zu übergeben. Die Schul⸗ vorſtände wollen dabei insbeſondere die Deſiderien berückſichtigen, welche die Schullehrer in ihren Rechen⸗ ſchaftsberichten vorgebracht haben, und zugleich für die im Intereſſe der Schulanſtalten des Kreiſes zu gründenden Leſevereine der Lehrer eine Summe von 12 fl. vorſehen.

Die großh. Bürgermeiſter ſind gehalten, dieſe Anforderungen den Gemeinde-Voranſchlägen beizufügen, und die angeſprochenen Mittel entweder darin aufzunehmen, oder eine etwa entgegengeſetzte Anſicht des Gemeinderaths im Berathungsprotocolle ausfuͤhrlich zu erörtern.

Sind keine Bedürfniſſe vorhanden, zu deren Beſtreitung die Gemeinde in Anſpruch zu nehmen wäre, ſo iſt von dem Kirchen- reſp. Schulvorſtande ein verneinendes Zeugniß auszuſtellen und dem Bürgermeiſter als Beilage zum Voranſchlag zu übergeben.

Friedberg den 16. Juni 1841. Küchler.

Derſelbe an die großh. heſſ. Buͤrgermeiſter des Kreiſes. Betreffend: Die Aufſtellung der Gemeindevoranſchlaͤge für das Jahr 1842.

Unter Bezugnahme auf die höchſte Inſtruction vom 2. Mai 1836 fordere ich Sie auf, die Gemeinde- Voranſchläge für das Jahr 1842 alsbald in Arbeit zu nehmen und längſtens bis zum 25. Auguſt l. J. ganz vollſtändig und mit allen vorſchriftsmäßigen Beilagen, auch dem vorgeſchriebenen Umſchlagsbogen