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und wenn man ſie daruͤber fragt, ſo wiſſen ſie allerlei wichtige Gründe dafür anzugeben, z. B. man müſſe ſich doch von ſeiner ſchweren Arbeit etwas erholen, man mache im Wirthshauſe neue Bekanntſchaften und erwerbe ſich neue Kunden ꝛc. Das ſey weit bedeutender, als der Batzen, den ſie verzehrten, angeſchlagen werden müßte.

Wir wollen ſolchen Rechenmeiſtern eine Berech nungs⸗Art vorlegen, wonach die Sache ein anderes Facit gewinnt. Dem Meiſter ſoll dabei ſein Tages⸗ verdienſt auf Einen Gulden angeſchlagen, die Zahl der Arbeitsſtunden auf 12 per Tag, die Zahl der Arbeitstage im Jahr auf 307 angeſetzt werden. Nun verſaͤumt ein Meiſter, der alle Tage ins Wirths⸗ haus geht, des Jahrs 307 Arbeitsſtunden. Das macht nach 30 Jahren, wo er alt und arbeitsunfä

hig zu werden anfängt, 9210 Arbeitsſtunden oder

7067 Arbeitstage und alſo einen Verluſt von 767 Gulden. Ferner: In den dreißig Jahren verzehrte er täglich 4 kr. im Wirthshauſe, macht im Jahre 24 fl. 20 kr., in 30 Jahren ein neues Kapital von 730 Gulden. Zählt man dieſe Ausgabe von 730 fl. zu jenem Stunden-Verluſt von 767 Gulden, ſo gibt das ein Deficit von nahe an 1500 Gulden. Ein ſolches Kapital würde jährlich 75 Gulden Zin⸗ ſen einbringen, d. i. mehr als 11 Kreuzer jeden Tag. Das wäre in ſeinen alten Tagen ein ſchönes Einkommen und würde ihm alsdann heilſamer ſeyn, als die 4 Kreuzer, welche er in ſeinen jungen Jah⸗ ren täglich im Wirthshauſe verzehrte.

Ihr jungen Meiſter, vergeſſet das nicht; beden⸗ ket, daß ihr einmal alt werden wollt, und daß, wenn ihr alt ſeyd, ein Kapital, welches jährlich 75 fl. rentirt, euch und euern Kindern nützlicher und heilſamer iſt, als wenn ihr euch im Wirths hauſe neue Kunden ſucht und zu Hauſe die Arbeit verſäumt oder euern Lehrlingen und Geſellen über laßt. Vergeßt auch nicht, daß euch die Erholung von der ſchweren Arbeit im 65ſten Jahre nöthiger iſt als im 35ſten. Ihr andern aber, wundert euch nicht, daß ihr ſo manchen jungen ſchmucken Meiſter hinterm Bier⸗ und Brandweinglaſe im Wirthshauſe ſeht, der im Alter mit einem armſeligen Rocke herum⸗ geht und von der Gnade ſeiner Kinder ein Groͤſch⸗ chen erhält, womit er ſich eine Herzſtärkung erkauft. So gehts in der Welt, nämlich, wie mans treibt!

Bekanntmachungen von Behoͤrden.

NN

Edictalladung. (1317) Nach einem Eintragen im Melbacher Orts⸗ hypothekenbuche, entliehen Georg Pfeifers Eheleute zu Melbach am 3. Juli 1776 von der Vormund⸗ ſchaft über Peter Seippel von Melbach 40 fl. 30 kr. unter Verpfändung ihrer Hofraithe, an welche in⸗

haltlich des erwähnten Hypothekenbuchs auch Joh. Heinrich Seippel noch 74 fl. 30 kr. zu fordern haben ſoll. Peter Seippel iſt längſt todt, Joh. Heinrich Seippel aber, der, wenn er noch lebte, über 90 Jahre alt wäre, iſt ſeit ſehr geraumer Zeit abweſend und

die für beide ausgeſtellten Schuldverſchreibungen

befinden ſich nicht im Beſitze ihrer muthmaßlichen Erben, ſcheinen vielmehr abhanden gekommen zu ſein. Da nun dermalen über das Uunterpfand anderweit verfügt und die erwähnten Schulden abgetragen werden ſollen, ſo werden Joh. Heinrich Seippel und deſſen allenfallſige Leibeserben, ſodann alle, wel⸗ che auf die vorgedachten beiden Schuldurkunden An⸗ ſprüche zu haben vermeinen, anmit aufgefordert, ſich ſogewiß binnen 60 Tagen hier anzumelden, als ſonſt, daß die Auszahlung der mehr berührten Kapitalien

gültig an die hier bekannten Seitenverwandten der

beiden Gläubiger geſchehen könne, unterſtellt, Joh. Heinrich Seippel als kinderlos verſtorben angeſehen, hinſichtlich der beiden Schuldurkunden ſelbſt aber, daß ſolche nicht mehr exiſtiren, angenommen und hiernach die Löſchung der deßfallſigen Einträge im Hypothekenbuche verfügt werden wird. Friedberg den 19. November 1841. Großh. heſſ. Landgericht Hofmann. Edictalla dung. (1318) In den Hypothekenbüchern der Gemeinde Aſſenheim ſtehen noch folgende Einträge

a) auf den Namen des Carl Ludwig Heimburg zu Aſſenheim 200 fl. am 16. November 1785 bei Kammerrath Serruvier zu Hanau und 900 fl. am 16. Oktober 1695 bei Hofkammerrath Geiger entliehen, ſodann eine Caution von 1500 fl. am 6. Mai 1788 zur Sicherung we⸗ gen erhaltener Brautgabe den Bauſchiſchen Kindern zu Niederwöllſtadt geſtellt,

b) auf den Namen der Vormünder der G. Stocks Kinder zu Aſſenheim, Pachter Carl daſelbſt und G. Fauerbach zu Niederwöllſtadt 900 fl. den 20. März 1831 bei Adam Fauerbach zu Nie⸗ derwöllſtadt entliehen,

c) auf den Namen des Wilh. Reuling zu Aſſen⸗ heim eine Caution von 128 fl. wegen Zahlung der Kriegskoſten von Grundſtücken, die er in der bruchenbrücker Gemarkung gehabt,

offen, die in Folge geſchehener Zahlung ihre Gül⸗ tigkeit verloren haben ſollen. Da indeſſen die Schuld⸗

und Cautionsurkunden nicht beigebracht werden kön⸗

nen, ſo werden alle, die noch Anſprüche aus denſel⸗ ben herleiten zu können vermeinen, aufgefordert, ſolche ſogewiß binnen 60 Tagen hier anzuzeigen, als ſonſt die erwähnten Schuld- und Cautionsurkunden für mortificirt erklärt, ſofort die desfallſigen Einträge in den Hypothekenbüchern werden gelöſcht werden. Friedberg den 17. November 1841. Großh. heſſ. gräfl. ſolmſ. Landgericht Hofmann.

an den We 1) Maure

) Leferu aus de tingen

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