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germeiſter daſelbſt gibt der Beſchädigten ein ſehr gutes Zeugniß und fuͤgt bei, daß dieſelbe durch Bürg⸗ ſchaft ihres Ehemannes fur ihren Vater, der Pachter zu Muͤhlſachſen geweſen, um ihr ganzes Vermögen gekommen, daß ſie ſchwach, ſparſam, fleißig, der Unterſtützung bedürftig und deren würdig ſey.
Ich darf daher von dem mildthätigen Sinne der Einwohner des Kreiſes erwarten, daß ſie ſich beeilen werden, das Unglück der Georg Roth III. Wittwe durch freiwillige Beiträge zu mildern und gebe Ihnen auf, in Ihren Gemeinden Collecten in Geld oder Naturalien zu erheben, letztere aber wieder zu Geld zu machen und an mich einzuſenden. Wenn man den Brandſchaden auf die, Einwohnerzahl repartirt, ſo kommt auf den Kopf ungefähr 2 ¼ Heller, werden daher die Gemeinden in dieſem Verhältniß beitragen, ſo wird der Schaden erſetzt werden können. Wollen die Ortsvorſtände aus der Gemeindekaſſe Beiträge geben, ſo werde ich die Ermaͤchtigung hierzu ertheilen. 8
Hungen am 6. Dezember 1841. Follenius.
Die großherzoglich heſſiſchen Kreisraͤthe der Kreiſe Hungen und Friedberg an ſaͤmmtliche Großh. Heſſ. Fuͤrſtl. und Graͤfl. Solmſiſchen Buͤrgermeiſter des Kreiſes Hungen, ſowie an ſammtliche Großh. Heſſ. Buͤrgermeiſter des Kreiſes Friedberg.
Betreffend: Die Anſchaffung von Sämereien.
Nach erhaltener Benachrichtigung durch den Herrn Präſidenten des landwirthſchaftlichen Vereins der Provinz Oberheſſen, können durch deſſen Vermittlung auch für das Jahr 1842 verſchiedene Sämereien aus der beßten Quelle bezogen werden, deren Transportkoſten ꝛc. der Verein übernimmt. Subſcriptions⸗ liſten hierzu werden Ihnen bereits zugeſendet worden ſeyn, daher wir ſie auffordern, deßfallſige Bekannt⸗ machung in den Gemeinden zu erlaſſen, und ſich zu bemühen, daß möglichſt viele Subſcriptionen erfolgen.
Hungen und Friedberg den 20. Dezember 1841. Follenius. Küchler.
Dieſelben an dieſelben.
Betreffend: Die Aufbewahrung der landwirſchaftlichen Zeitſchrift.
Damit die für die Gemeinden gehalten werdende landwirthſchaftliche Zeitſchrift für die Gemeinde⸗ regiſtratur nicht verloren gehe, hat Höchſtpreisliches Miniſterium verordnet, daß das auf Rechnung der Gemeinde gehalten werdende Eremplar, je am Jahresſchluſſe gleich dem Regierungsblatte geheftet und der Ortsregiſtratur überwieſen werden ſoll.
Wir beauftragen Sie daher, dieſer Anordnung gehörig zu entſprechen.
Hungen und Friedberg den 20. Dezember 1841. Follenius. Küchler. 8 n 8. Er iſt ja allen Kindern gut, Weihnachtslied fuͤr Kinder. Und nimmt ſie all' in ſeine Hut;
Beſchützet und beſchirmet ſie,
Sie kommt die ſchöne Meibenacht, Verſaumet und verläßt ſie nie.
Die allen Kindern Freude macht;
Sie kommt und bringt auch uns ein Gut Der gute Heiland hat es gern, Von Dem, der Allen Gutes thut. Wenn wir nur ihm, als unſerm Herrn, 5 a Gehorchen, gerne uns ihm nah'n, Und dieſer gute Geber iſt 15 5 75 a er* liebend an. Der neu geborne Jeſus Chriſt, 5. Der aus dem Himmel kam und heut' D'rum, Kinder alle, die ihr heut' Uns Alle wiederum erfreut. Euch dieſes ſchönen Feſtes freut: 5 Erfreut auch ihn, der ſich euch gab, Ja er erfreuet Aller Sinn, Und von dem Himmel kam herab.
D'rüm eilen wir auch zu ihm hin, Und beten ihn ſo herzlich an, Der uns ſchon ſo viel Gut's gethan.
Erfreuet ihn, ſeid fromm und gut, Was euer Heiland will, das thut! Ach! dann, dann ſeid ihr alle ſein,
O wer nur freudig zu ihm eilt, Und er führt euch zum Himmel ein. Und immer gerne bei ihm weilt: Schwalheim, im Chriſtmonde 1840. Die herzt und ſegnet er auch gleich, Grimm. Und Solchen iſt ſein Himmelreich.—
D'rum kommt zu ihm, ihr Kinder all' Welche Rechnungsart iſt richtig?
i den ihn i Stall; f 5 1 Kind verklärt. Man ſieht heut zu Tage in manchen Orten ſo
Was uns der Himmel hat beſchert. viele junge Meiſter tagtäglich ins Wirthshaus gehen,


