für die
im Allgemeinen,
den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.
M4. Sonnabend, den 23. Januar 1841.
De Intelligenzblatt für die Provinz Oberheſſen erſcheint auch im Jahr 1841, wie bisher, wöchentlich Einmal und zwar ſo, daß es den Freitag Mittag von den Kreisboten abgeholt, den Sonnabend Vormittag aber bier ausgegeben und durch die hieſige wohllöbl. Poſtbehörde expedirt wird.— Alle Inſerate, welche bis den Donnerſtag Nachmittag 3 Uhr bei mir ein⸗ gelaufen ſind, finden in derſelben Woche eine ſichere Aufnahme. Einrückungsgebühren betragen für die erſte Zeile 4 kr., für die zweite Zeile 3 kr., für die dritte und jede folgende 2 kr.— Der Abonnementspreis für 1 Jahr iſt, wenn das Intelligenzblatt von mir direkt bezogen wird: 1 f. 12 kr., für ½ Jahr: 40 kr., für/ Jahr: 24 kr., welcher Be⸗ drag ledoch voraus bezablt werden muß!— Diejenigen meiner verebrl. Aleonnenten, welche geſonnen ſind, das Intelligenzblatt auch im Jahr 1841 zu halten, haben nicht nöthig, ſolches bei mir beſonders anzuzeigen; diejenigen hingegen, welche auszutreten beabſichtigen, oder neu hinzutreten wollen, erſuche ich, mich, oder die ihnen zunächſt liegende Poſtbehörde,
gefälligſt davon zu benachrichtigen.— Gemeinn ützige Aufſätze werden ſtets mit Dank für mein Blatt angenommen werden.
Friedberg. Carl Bindernagel.
Amtlicher Theil. Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg
an die großh. Buͤrgermeiſter des Kreiſes. Betreffend: Die Completirung der Feldtruppen im Jahr 1841.
Gleichzeitig mit dieſem Ausſchreiben theile ich einem Jeden von Ihnen ein Exemplar der von großh. Provinzial⸗Commiffär zu Gießen in rubricirtem Betreff erlaſſenen Bekanntmachung unter der Weiſung mit, dieſelbe alsbald in jeder Gemeinde Ihrer Bürgermeiſterei anheften zu laſſen und auf dieſe Art zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Aus dieſer Bekanntmachung iſt zu entnehmen, daß aus dem Kreiſe Friedberg diejenigen jungen Leute, welche bei der vorjährigen Muſterung die Nr. 1 bis 113 gezogen haben, marſchpflichtig ſind, die Nr. 114 bis 123 aber noch nach dem 1. April l. J. einbeordert werden können. Sie haben alle diejenigen, welche hiernach eine Marſchnummer gezogen haben, davon ſpeziell in Kenntniß zu ſetzen und zugleich anzuweiſen, auf an ſie gelangende Ordre zu dem Regimente oder Corps, welchem ſie zugetheilt ſind, ſich unverzüglich zu begeben. Sollte einer oder der andere durch ein begrün⸗ detes Hinderniß hiervon abgehalten ſeyn, ſo iſt mir unter Anſchluß des erforderlichen Zeugniſſes über den Abhaltungsgrund ſogleich berichtliche Vorlage zu machen.
Friedberg den 18. Januar 1841. Küchler.
Derſelbe an Dieſelben.
Betreffend: Die Muſterung und Konſcription für 1841.
Unter Verweiſung auf mein Ausſchreiben vom 25. Januar 1834(Nro. 5 des Intelligenzblattes)
fordere ich Sie auf, die Vorarbeiten für die Muſterung und Konſcription fuͤr das Jahr 1841 unverzuͤg⸗ lich vorzunehmen.


