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5) Jeden ſich wegen Theilung von Gebäuden an Sie wendende Intereſſenten haben Sie nach den vor⸗ ſtehenden Beſtimmungen jedesmal zu bedeuten, von Theilungen, die Sie nicht für vortheilhaft erachten, abzurathen, ubrigens den Ihnen übergebenen Theilungsplan dem Gemeinderath vorzulegen und dann
mit Gutachten an mich einzuſenden. Friedberg den 10. Juni 1841.
Kü ch e er.
Anſtellung.
Dem geweſenen Fourier Caſpar Magel aus Reiskirchen iſt die durch den Tod des Kreisboten Rudolph erledigte Kreisbotenſtelle im Kreiſe Friedberg übertragen worden.
Friedberg den 1. Juni 1841.
Küchler.
Bekanntmachung.
Betreffend: Die bei Ueberführung der Poſtwagen ſich ereignenden Unglücksfälle.
Da in neuerer Zeit durch Ueberfahren der Poſtwagen ſich mehrfache Unglücksfälle ereignet haben, ſo bin ich veranlaßt, nachſtehend eine Ueberſicht der Tagszeit, zu welcher regelmäßig die Paſſage der Poſtwagen durch die Städte und Orte des Kreiſes ſtattzufinden pflegt, zur offentlichen Kenntniß zu bringen, und damit zugleich eine dringende Aufforderung an Eltern zu verbinden, dafür Sorge zu kragen, daß ſich
um dieſe Zeit ihre Kinder nicht ohne Aufſicht in der Nähe der Hauptſtraße verweilen.
Die betreffenden
großh. Bürgermeiſter ſind angewieſen, dieſe Bekanntmachung moͤglichſt zu veröffentlichen.
Friedberg den 7. Juni 1841.
Der großh. heſſ. Kreisrath des Kreiſes Friedberg
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ri derjenigen Ortſchaften zwiſchen Friedberg, Gießen und Frankfurt, welche die verſchiedenen Poſt— wagen der Frankfurt-Kaſſeler Route tour und retour paſſiren, ſowie ungefaͤhre Zeit des
Durchpaſſirens durch dieſelbe.
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5—— A— Vormittags Nachmittags Nachts Vormittags Nachmittags Uhr. Uhr. Uhr. Uhr. Uhr.
1 Friedberg 10 1 22 1 1 N 10. 22 2 Niedermörlen gegen 10. 1 2. 11—12 12—1. 10— 11. 2 3. 3 Niederweiſel 9— 10. 2— 3. 112 12.121. 10- 11. 1— 2. 4 Butzbach gegen 9. 2 3 10 111 2. 10- 11. 123 2 5 Pohlgöns gegen 8. 3— 4. 11— 12. 3 6 Kirchgöns gegen 8. 3— 4. 1. 7 Oberwöllſtadt 11— 12. 12 1. 11 12. 1—2. 9— 10. 2— 3. 8 Niederwöllſtadt 11— 12. 12 1. 11— 12. 1—2. 9- 10. 2— 3. 9 Okarben 11 12. 12 1. 10-11. 1—2. 9 10. 3— 4. 10 Kloppenheim 11— 12. 12 13 10 11 2. 8— 9. 3— 4. 11 Vilbel 10— 11. 12 1. 9— 10. 2—3. 8— 9. 3— 4.
Maikaͤfer⸗Vertilgung. (Eingeſandt.)
Ein in Nro. 21 des Intelligenzblattes enthaltener Aufſatz deutet auf die Nothwendigkeit bin, zur Ver minderung der Maikäfer mitzuwirken, und erwähnt zugleich, wie in dieſer Beziehung die Gemeinde Rod— heim ſich lobenswerth ausgezeichnet habe.
Als Ergänzung hierzu theilt Schreiber dieſes mit, daß dem Vernehmen nach in genannter Gemeinde ein Preis von 12 kr. für jeden eingelieferten Kumpf Maikäfer ausgeſetzt, hiernach während des Monats Mai ein Quantum von 25 Malter dieſer ſchädlichen
Inſekten vertilgt, und dafür der Betrag von 80 fl. aus der Gemeindekaſſe bezahlt worden ſeyn ſoll. Dieſes Inſekt richtet nicht allein während ſeiner ungefähr nur 4— 6 Wochen als Käfer dauernden Lebensperiode an den Blüthen und Blättern der Bäume, ſondern auch in ſeinem vorherigen 4— 5 Jahre dauernden Larvenſtande, in welchem es als ſ. g. Engerling in der Erde liegt, an den Wur— zeln des Getraides und andern Gewächſen große Verheerungen an. Als Beiſpiel hiervon mag dienen, daß nach der Angabe in einer die Mitwirkung zur Verminderung dieſer ſchaͤdlichen Thiere auf großh.


