Intelligenzblatt
ſür die
—
Dlberhessen
im Allgemeinen,
den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.
Sonnabend, den 13. November
1841.
Etwas uͤber Prozeſſe.
Mein Nachbar errichtete dicht an der Grenze mei— ner Hofraithe einen Hinterbau. Ich muß geſtehen, daß es mir gerade nicht angenehm war, denn eine hübſche Ausſicht in's Freie und wohl auch etwas Licht ging mir durch den Bau verloren. Was war jedoch zu machen? Nichts. Der Nachbar war in ſeinem Rechte und Eigenthum.
Der Bau wurde fertig, der Nachbar aber be⸗ zeigte keine Luſt, für den äußeren Anſtrich Sorge zu tragen. Jedem Hofraithebeſitzer wird es einleuch⸗ ten, daß mir das mißfiel. Ich machte meinem Nach⸗ bar gütliche Vorſtellungen, die jedoch an ihm ab⸗ prallten, und als ick Zar davon ſprach, ihn durch das Gericht zu dem Anſtriche zwingen zu wollen, ſetzte er ſich ebenfalls auf das hohe Pferd und ent— gegnete mir kurz, ich möge es mit dem Gericht pro⸗ biren; er ſey weder verpflichtet noch Willens, mei⸗ ner Forderung nachzugeben.
Friedliebend bin ich von Natur, und deßhalb be⸗ ſann ich mich doch ein wenig, ehe ich einen Advo⸗ katen aufſuchte. Hätte nur der Nachbar nicht ge⸗ ſagt„ich möge es probiren“. Das ärgerte mich doch auch, und— der Advokat wurde beſucht. Der Wahrheit und Ehre muß ich bekennen, daß mir bie⸗ ſer Ehrenmann von einem Prozeſſe abrieth; die Fuͤh⸗ rung deſſelben jedoch übernahm er, als ich auf mei⸗ nem Kopfe beſtand.
Mittlerweile hatte ein anderer Nachbar von mir, ein verſtändiger und braver Mann, von dem nach— barlichen Zerwürfniß Kunde erhalten und ſich ent⸗ ſchloſſen, die Sache in Gute zu ermitteln. Meinem Nachbar ſtellte er vor, daß er in ſeinem eigenen
Vortheile handle, wenn er ſeinen Bau ſobald als möglich anſtreichen laſſe, indem er ihm begreiflich machte, daß der äußere Bewurf und Anſtrich zur Erhaltung eines Gebäudes weſentlich beitrage, und mich machte er auf die Nutzloſigkeit meines begon— nenen Rechtsſtreites aufmerkſam. Daß ich es kurz erzähle, ich nahm meine Klage zurück, war meinem Nachbar wieder freundlich, und der ließ ſeinen Bau anſtreichen. Anſtatt Feinde geworden zu ſeyn, wa⸗ ren wir wieder gute Freunde, wie vorher. Im Ver— trauen will ich euch jedoch geſtehen, daß mir mein Advokat keineswegs die Koſten für ſeine Mühewal⸗ tung erließ, und das von Rechtswegen!—
Und nun die Nutzanwendung! Jeder Ort zählt wohl mehrere ſo ehrenwerthe und verſtändige Män⸗ ner, wie mein zweiter Nachbar Einer iſt. Ehe ihr einen Prozeß anfangt, geht zu einem ſolchen, oder noch beſſer, bildet aus mehreren braven und ver— ſtändigen Männern eurer Gemeinde ein Schieds- gericht, welchem ihr, ehe ihr das Gericht überlauft, eure Streitigkeiten vorlegt. Ihr Alle in der Ge⸗ meinde, macht euch hierzu verbindlich, und ihr wer⸗ det in kurzer Zeit das Wohlthätige eines ſolchen Vereins fühlen. Verſucht es, es geht gewiß. Seyd ihr mit dem Beſcheide des Schiedsgerichtes nicht zu— frieden, je nun, ſo hatte es ja nichts gekoſtet und der Weg zum Landgerichte ſteht euch ja immer noch offen. Nur geht nicht an dem Schiedsgericht vor— bei, und vernehmt erſt das Gutachten und den Rath unparteiiſcher und ſachverſtändiger Männer. Be⸗ denkt, daß in gar vielen Fällen ein mage⸗ rer Vergleich immer beſſer iſt, als ein fetter Prozeß. E. Hardt.


