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halbes Wohnhaus, getheilt mit H. Wie⸗ ner, an Bärmann Goldbeck, Herz Wiener, genannt Goldmann,
68.% halbe Hofraithe, in der Judengaſſe, näm⸗ lich ein halbes Wohnhaus, getheilt mit der Judengemeinde, an Liebmann Grö— dels Wittwe,
eingetragen iſt, und die er von dahieſiger Judenge—
meinde erkauft hat, welcher die auf H. Wieners
Namen ſtehende Hälfte des Hauſes verpfändet ge—
weſen ſeyn und in Folge hiervon ebenfalls eigen— thümlich auf ſie übertragen worden ſeyn ſoll. Aus vorliegenden Akten erhellet zwar, daß Herz Wiener die halbe Hofraithe ½ ſchon i. J. 1818 mit Zuſtim⸗ mung der Vorſteher der Judengemeinde, welcher der Kaufſchilling zukommen ſollte, an J. Engel verkauft hat, es iſt aber der Kaufbrief eben ſo wenig ausgefer⸗ tigt worden, als wenig jetzt, wo ſolches von der Juden— gemeinde beantragt iſt, dieſe ihre behauptete Berech— tigung zum Verkaufe der ganzen Hofraſthe, oder auch nur eines Theils derſelben urkundlich nachweiſen kann.
Auf geſtellten Antrag werden daher alle, welche an die
vorgedachten beiden halben Haͤuſer noch Eigenthums—
oder ſonſtige Anſprüche zu haben vermeinen, aufge— fordert, ſolche ſogewiß binnen 8 Wochen hier anzu⸗ zeigen, als ſonſt das fruͤhere Eigenthumsrecht der hieſigen Judengemeinde an der ganzen Hofrafthe, ſomit deren Befugniß zu dem Statt gefundenen Ver⸗ kaufe als genügend nachgewieſen angeſehen, ſofort dem deßfallſigen Kaufbriefe für Joſeph Engel die gebetene richterliche Beſtätigung ertheilt werden wird. Friedberg den 2. Januar 1841. Großherzoglich heſſiſches Landgericht
Hofmann.
Oeffentliche Aufforderung. (78) Der großh. badiſche Oberſt⸗Kammerherr, Freiherr von Edelsheim zu Karlsruhe, hat in der Gemarkung Rendel eine Neurott-Zehnt-Rente, im Geldanſchlage von 80 fl. zu beziehen, welche nach dem Geſetze vom 27. Juni 1836, abgelößt werden ſoll. Alle diejenigen, welche bei dieſer Ab— loſung betheiligt ſind, werden hiermit aufgefordert, ihre Rechtsanſprüche um ſo gewiſſer binnen 2 Mo⸗ naten bei unterzeichneter Gerichtsſtelle anzuzeigen, als ſonſt die Auszahlung des Ablöſungskapitals von 1440 fl. an den oben benannten Berechtigten geſtattet werden wird. Großkarben am 14. Januar 1841. K Großh. heſſ. Landgericht daſ. Muhl.
Bekanntmachung. (79) Die als die alleinigen Erben der Jakob Seibolds Wittwe zu Niederrosbach legitimirten Kinder des Daniel Stetzer von da haben um Ueberweiſung und Transſeription der ihnen von derſelben angefallenen Erbſchaft gebeten und werden zu dem Ende alle diejenigen, welche annoch an den
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Nachlaß der gedachten Wittwe Anſprüche bilden zu können glauben, aufgefordert, ſolche Dienſtag den 26. Februar l. J. Vorm. bei unterzeichneter Gerichtsſtelle zur Anzeige zu brin— gen, widrigenfalls ohne Rückſicht auf ſolche, den Erben der fragliche Nachlaß überliefert und Eigen— thumsurkunde zugefertigt werden ſoll. Friedberg den 5. Januar 1841. Großh. heſſ. Landgericht daſelbſt Hofmann. Dr. Gilmer.
Oeffentliche Bekanntmachung. (98) Margaretha, Nicolaus Mohr's Witt⸗ we zu Oſtheim, eine geborne Schäfer, hat ſich freiwillig unter Curatel des Pachters Jacob We— ber zu Niederweiſel begeben, was mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, daß künftig Rechtsgeſchäfte mit der genannten N. Mohr's Wittwe, ohne Zuſtimmung ihres Curators, gültig
nicht abgeſchloſſen werden können. Butzbach den 19. Januar 1841.
Großh. heſſ. Landgericht
Calmberg.
Mobilien-Verſteigerung.
(101) Auf freiwilligen Antrag der Frau Tho—
mas Horn's Wittwe dahier, ſollen Donnerſtag den
18. Februar l. J. in deren Wohnung auf dem Hauck,
Morgens 9 Uhr anfangend, nachſtehende Gegenſtände
einem öffentlichen Meiſtgebot gegen gleiche Zahlung
ausgeſetzt werden, als: 1) 2 große Wallachpferde, 6 u. 7 Jahr alt, 2) 4 Kühe,
2 Rinder, 15 Hühner nebſt einem Hahn,
zweiſpännige Chaiſe,
einſpännige Chaiſe,
zweiſpänniges Chaiſengeſchirr,
einſpännige Chaiſengeſchirre,
zweiſpänniger vollſtäͤndiger Wagen,
Pflug,
Eggen,
zweiſpänniges Wagengeſchirr,
große Wende und 2 Kofferwende,
große Waage,
große Fruchtfegmühle,
Butterleierfaß,
Flachsbreche und Schwingſtöcke, 2 Wagen⸗ tücher und eine Parthie gute Säcke, zur De⸗ konomie vollſtändig gehörende Ketten, ſowie das dazu gehörende Lederzeug; ſodann Stroh von allen Gattungen, Spreu, eine Parthie Rangen, eine Parthie Dünger, ſowie noch mehrere zur Oekonomie gehörende, in beſtem Zuſtande ſich befindliche Gegenſtände u. ſ. w.
Schließlich wird bemerkt, daß das Vieh Vor— mittags ausgeboten wird. Friedberg den 4. Februar 1841. Der Beigeordnete Bender.
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