Nachdem ſie hier einen Theil des entwendeten Hol⸗ zes entdeckt hatten, wurde bei dem herzogl. naſſaui⸗ ſchen Schultheiſen ein Protocol aufgenommen, und nun begaben ſie ſich um 12 Uhr wieder auf den Rückweg. Kaum aber hatten ſie das Dorf verlaſ⸗ ſen, ſo eilten ihnen 3 junge Männer mit Prügeln nach, und fingen an, beide Beamte zu mishandeln. (Man hatte in dem letzten Hofraume des Ortes wohl mehr als 20 mit Pruͤgeln verſehene Männer bemerkt.) Der Bürgermeiſter will zurück und die Orts⸗Polizei in Anſpruch nehmen; da kommen ihm Dandere entgegen, und ſchlagen ihn ſo furchtbar, daß er niederſinkt. Aber hiermit war ihre Rache noch nicht befriedigt; ſie hörten erſt auf, ihn zu mishan⸗ deln, als ſie glaubten, er ſei todt, und verließen ihn dann erſt mit den Worten:„Er hat genug.“ Wirklich fand ſich bei der nachherigen Unterſuchung, daß er 2 tödtliche Wunden am Kopfe habe, und der ganze Körper faſt bis zur, Unkenntlichkeit zer— ſchlagen ſei. Man iſt darum fuͤr ſein Leben beſorgt geweſen. Holzhauer Enders iſt zwar auch am ganzen Koͤrper voller ſchwarzen und blauen Beulen; doch hat er keine tödtliche Wunden. Großh. Hof⸗ jäger Lang iſt weniger mishandelt.— Man iſt auf den Ausgang der Unterſuchung ſehr geſpannt, und das um ſo mehr, als jene Holzfrevler durch eine ſolche Handlung zu Weiterem angeſpornt worden zu ſein ſcheinen, indem ein anderer Forſtſchütze in ſeinem Bezirke am 26. Januar eine Bande von 17 Männern geſehen haben will, welche ſich aber, um ihre Verbrechen den Augen der Gerechtigkeit zu ent⸗ ziehen, die Geſichter ſchwarz gefärbt hatten.— Wo⸗ zu führt dergleichen? Soll das Fauſtrecht in den Wäldern eingeführt, ſoll der Beſitz von der Kraft der Fauſt abhängig gemacht werden?—
Eingeſendet.
Die in Nro. 4. des Intelligenzblattes erſchienene polizeiliche Bekanntmachung, die Aufbewahrung der Braunkohlen⸗Aſche betrff., war dem Einſender dieſes ſehr erfreulich. Da aber die Holzaſche eben ſo gefährlich werden kann, wie die ſ. g. Klötzaſche, ſo wünſcht er, daß die beſagte Verordnung auch auf jene ausgedehnt werden möchte. Vielleicht wäre es gut, wenn bei Errichtung der Feuerheerde ein be⸗ ſonderes Gewölbe zur Aufbewahrung der Aſche an⸗ gebracht würde, was jedoch nur bei ſolchen ganz ohne Gefahr iſt, welche nicht auf Balken ruhen. Große Koſten ſind mit einer ſolchen Einrichtung keineswegs verknüpft; auch beſteht dieſelbe bereits ſeit mehreren Jahren in einigen Häuſern der Bür⸗ germeiſtereien zu Hochweiſel, Oſtheim, Fauerbach 1 und Maibach.
Wie ſorgt man fur dauerhafte Schuh— ſohlen? Kenner wiſſen, daß nicht alles Sohlenleder gleich
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gut, daß namentlich das vom Schilde dem vorzuzie⸗ hen iſt, welches vom Hals und vom unteren Bauch⸗ ſtück genommen wird, und daß das vom Kopf und der Flähme für das allerſchlechteſte gilt. Es gibt aber auch ein leichtes Mittelchen, gewöhnliches Soh—⸗ lenleder ſtärker, dauerhafter und auf lange Zeit waſſerdicht zu machen. Wir wollen's hier mittheilen.
Man nehme gut bereiteten Oelfirniß und miſche dazu etwas Terpentin-Oel. Mit dieſer weichen Maſſe beſtreiche man vermittelſt eines Pinſels die neue Sohle und ſorge dafür, daß ſie an der Sonne oder am Ofen oder über Kohlen eintrocknet. So⸗ bald der Firniß eingeſogen iſt, wiederhole man das Beſtreichen und zwar ſo oft, bis der Firniß außer⸗ halb ſtehen bleibt. Hierauf läßt man die Sohle trocken werden und zwar an der Sonne oder am Ofen. Sie erlangt dann eine ungewöhnliche Härte und Dichtigkeit, und widerſteht beſonders dem Ein⸗ dringen der Feuchtigkeit. Man darf aber nicht ver⸗ ſäͤumen, den Schuh oder Stiefel, bevor man den Firniß anwendet, ganz zu trocknen, falls ſie vom Schuhmacher, der gewöhnlich das Leder anfeuchtet, noch feucht kommen. Auch dürfen die Sohlen, wenn ſie beſtrichen werden ſollen, nicht polirt ſeyn. Iſt das dennoch der Fall, ſo muß man die Politur mit Glas abreiben. i
In Familien, welche zahlreich ſind und viel Schuhe brauchen, wird dieſes Mittel gute Dienſte leiſten, und die Erfahrung wird bald lehren, daß die geringe Auslage für den Firniß und Terpetin gegen die Vortheile, welche ein ſolches Verdichten der 1. 5 gewährt, gar nicht in Anſchlag zu brin⸗ gen iſt.
Beſcheinigung. Bei Unterzeichnetem ſind eingegangen:
1) Für die Waſſerbeſchädigten an der Nidda: Von gr. heſſ. Offizier⸗Corps des 2. Bat. 4. Inf. Regts. 18 fl. 2 Für Ohlenmüllers Wittwe zu Bensheim:
Von genanntem Offizier⸗Corps 5 fl. 48 kr.
3) Für W. Wommelsdorf im Kreiſe Biedenkopf: Von genanntem Offizier⸗Corps 5 fl. 48 kr.,— von einem Ungenannten mit der Aufſchrift Ev. Luc. Cap. 21. V. 2. 1 fl. 30 kr.
4) Zur zweckmäßigen Vertheilung:
Von einem Ungenannten aus Ockſtadt 2 fl. 20 kr.,— von einem Ungenannten aus Dorheim 1 fl. 45 kr.,— von S. H. aus Friedberg 5 fl. 24 kr. g
Wegen der„zweckmäßigen Vertheilung“ wird der Unter⸗ zeichnete ſpäter Bericht erſtatten. 5
Das nahe Bruchenbrücken ſoll durch die Ueberſchwem⸗ mung auch ſehr gelitten haben.(2
Friedberg. 5 Carl Bindernagel. Bekanntmachungen von Behoͤrden.
Edictalla dung.
(59) Joſeph Engel hierſelbſt beſitzt eine Hof⸗ raithe, welche in den Flurbüchern folgendermaßen: die Judengemeinde zu Friedberg,
69. 1% halbe Hofraithe, in der Judengaſſe, ein
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68.
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