Ausgabe 
12.3.1841
 
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D

Intelligenzblatt

für die

1 Frovinz(berhessen

2 im Allgemeinen,

den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.

M II. Sonnabend, den 12. Maͤrz 1841. Amtlicher Theil.

Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg an ſaͤmmtliche Kirchenvorſtaͤnde des Kreiſes, mit Ausnahme des Graͤflich Solms-Roͤdelheimiſchen Standesherrlichen Bezirkes.

Betreffend: Die Voranſchläge für die Kirchenfonds des Kreiſes Friedberg pro 1842.

Der Art. 15 der Verordnung vom 6. Juni 1832, betreffend die Verwaltung des Kirchenvermö gens, ſchreibt vor, daß die Kirchenvoranſchläge ſpäteſtens im Monat April aufgeſtellt und berathen werden ſollen und finde ich mich, von den höheren kirchlichen Behörden dazu veranlaßt, aufgefodert, ſchon jetzo Sie an dieſe Beſtimmung, unter Verweiſung auf mein Ausſchreiben vom 15. April 1835 Nro. 16 des Intelligenzblattes, zu erinnern, damit etwa nöthige Vorarbeiten alsbald von Ihnen vorgenommen werden können.

Man erwartet, daß die nach den beſtehenden Vorſchriften bearbeiteten Voranſchläge, bei welchen beſonders die, zu den vorhergehenden Voranſchlägen gemachten Entſchließungen auf das Genaueſte zu befolgen ſind, bis zum 15. Mai d. J. den Großh. Decanen eingeſendet worden ſind; widrigenfalls man ſich in die unangenehme Lage verſetzt ſehen würde, dieſelben durch Wartboten abholen zu laſſen.

Friedberg den 4. März 1841. Küchler. Derſelbe

an die großh. heſſ. Burgermeiſter des Kreiſes.

Betreffend: Den Ankauf der dießjährigen Remontepferde.

Da nach der in der großh. Zeitung erſcheinenden Bekanntmachung vom 8. d. M. der Ankauf der dießjährigen Remontepferde, am 19. März zu Friedberg, 20.Hungen, 2 Alsſild, ſtatt findet, ſo werden Sie dieß in den Gemeinden noch beſonders bekannt machen, auch von Ihrer

Seite, ſo weit möglich, zur Beförderung des Geſchäfts thätigſt mitwirken.

Friedberg den 11. März 1841. Küchler.