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Obligations ⸗Verlooſung. (1219) In der durch Gemeinderathsbeſchluß ſtatt⸗ gefundenen Verlooſung für 1841 zum Abtragen be⸗ ſtimmten 1000 fl., beſtehend in 5 Patrimonial⸗ Obligationen, à 200 fl., ſind die Nummern 4, 8, 11, 17 und 28 durch das Loos zur Abzahlung ge⸗ zogen worden, welches zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, daß die Inhaber gedachter Patrimo⸗ nial⸗Obligationen den Betrag bis zum 1. Januar 1842 gegen Rückgabe derſelben bei der hieſigen Ge⸗ meindekaſſe in Empfang zu nehmen haben, indem von dieſem Tage an keine weitere Zinſen vergütet werden.
Aſſenheim den 1. November 1841. Der großh. heſſ. Buͤrgermeiſter Bertalott. Bekanntmachung. (1220) Dienſtag den 16. d. M., Vormittags 9 Uhr, ſoll an hieſiger Saline der Bedarf an Brodfrucht den Wenigſtnehmenden in Lieferung uͤbergeben wer— den, welches den dazu Luſttragenden hierdurch zur Nachricht dient. Nauheim den 2. November 1841. Kurfürſtliches Salzamt, Schminke. Meinhard. Weiß. Dunker. l Schloſſerarbeiten zu Vilbel. (1221) Mittwoch den 10. November d. I., Nach⸗ mittags um 1 Uhr, ſoll auf dem Rathhauſe zu Vil⸗ bel die Lieferung und Fertigung eines eiſernen Ge— länders an die neue Brücke zu Vilbel an den We⸗ nigſtnehmenden in Accord gegeben werden. Die Zeich⸗ nung liegt auf dem Büreau des Unterzeichneten bis dahin zur Einſicht offen. 8 Friedberg den 30. Oktober 1841. Der großh. heſſ. Kreisbaumeiſter Rhumbler. Arbeits- Verſteigerung. (1222) Montag den 15. November, Vormittags 40 Uhr, wird in dem Gaſthauſe zum goldenen Hirſch zu Obermörlen die Regulirung des Beets der Uſa unterhalb der neu zu erbauenden Brücke bei Ober— mörlen, ſo wie das Auffüllen des Straßendamms auf der Futtermauer bei Ziegenberg an die Wenigſt— nehmenden in Accord gegeben. Friedberg den 31. Oktober 1841. Der großh. heſſ. Kreisbaumeiſter Rhumbler. Bekanntmachung. (1223) Es iſt den Gr. Bürgermeiſtern hinlänglich bekannt, daß in den ſtskaliſchen Waldungen nur gegen gedruckte und. gehörig ausgefertigte Bürgſcheine Holz auf Credit überlaſſen wird, welches auch auf hieſigem Bergwerk, hinſichtlich der auf Credit abzu— gebenden Braunkohlenklötze, der Fall iſt. Jedoch ſind bisher von verſchiedenen Seiten die Bürgſcheine nicht nach dieſer Anordnung aufgeſtellt worden. Wie ſchon im Jahr 1831 durch eine Bekanntmachung der Dorheimer Bergverwaltung veröffentlicht worden iſt,
werden auf Creditſcheine nicht unter 50 Centner Braunkohlen abgegeben.
Von jetzt bis Ende d. J. ſind die Creditſcheine bis Ende März 1841, vom Monat Januar bis Ende März auf den 31. Juli 1841, vom Monat April bis Ende Juni auf den 30. September, vom Monat Juli bis Ende September auf den 30. Dezem⸗ ber, und vom Monat Oktober bis Ende März des folgenden Jahres aufzuſtellen.
Die Gr. Bürgermeiſter werden erſucht, im In⸗ tereſſe der Ortsangehörigen ſich fernerhin hiernach richten zu wollen, indem hiergegen aufgeſtellte Bürg— ſcheine nicht angenommen werden.
Dorheimer Bergwerk den 1. Nov. 1841. 3 Der großh. Berginſpektor A. Storch. Fleiſch⸗ Lieferung. (1224) Die Lieferung des für die Gefangenen zu⸗ Marienſchloß nothigen Fleiſches pro 1842 ſoll Freitag den 19. d. M., Vormittags um 9 Uhr, unter den vor der Verſteigerung eröffnet werdenden Bedingungen an den Wenigſtnehmenden verſteigert werden.
Indem man dieſes zur öffentlichen Kenntniß bringt, fügt man die Bemerkung bei, daß der bei— läufige Bedarf.
1) des Ochſenfleiſches ſich auf 11,000 Pfd.
2)„ Schweinenfleiſches„ 4,800„ berechnet, jeder Steigliebhaber ſich vor dem Beginnen der Verſteigerung mittelſt Beſcheinigung des einſchlä— gigen Ortsvorſtandes auszuweiſen hat, daß er im Stande iſt,
a) bei der Lieferung des Ochſenfleiſches eine Caution von 600 fl.
Schweinenfleiſches
eine Caution von 300„
ſtellen zu können und dieſe Beträge in großh. heſſ.
landſtändiſchen Papieren zu deponiren ſind.
Marienſchloß den 1. November 1841.
In Auftrag großh. Zuchthaus-Direktion: Weigel, Speiſemeiſter. elan g (1225) Sowohl die der unterzeichneten Gerichts— ſtelle bereits bekannten, als auch die etwa vorhan— denen noch unbekannten Gläubiger des verſtorbenen Johann Jacob Studt aus Hauſen wollen ihre For— derungen im Termin Montag den 29. Novbr. d. J., Morg. 9 Uhr, ſo gewiß anzeigen und begründen, als ſonſt ſie bei Vertheilung des Nachlaſſes unberückſichtigt bleiben werden. 5 Butzbach den Y. Oktober 1841.
Großh. heſſ. fürſtl. ſolmſ. Landgericht daſ. A Calmberg.
Obligations-Verlooſung. Heute, am 27. Oktober, wurden durch
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