Ausgabe 
6.11.1841
 
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im Allgemeinen,

den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.

WM 45.

Sonnabend, den 6. November

1841.

Amtlicher Theil.

Bekanntmachung.

Samſtag den 4. Dezember d. J. findet die Generalverſammlung des Mathildenſtifts auf dem Rathhauſe dahier ſtatt. Ich lade hierzu die Mitglieder und die Großh. Buͤrgermeiſter ein.

Friedberg den 3. November 1841.

Der großh. heſſ. Kreisrath des Kreiſes Friedberg als Präſident des Mathildenſtifts, Küchler.

Zur wetterauer Chronik.(15)

Am Abend des 25. Oktobers wurde der Schluß⸗ ſtein an der neuen Brücke zu Vilbel feierlich ein⸗ geſetzt. Wir theilen unſern Leſern dies in der Kürze mit dem Bemerken mit, daß wir ihnen ſpäter über dieſen neuen Brückenbau, ſobald er ganz vollendet ſeyn wird, ein Weiteres mitzutheilen gedenken.

Etwas uͤber Armenverſorgung.

In L., einem Marktflecken der Provinz Star⸗ kenburg, konnten ſich die Einwohner kaum mehr der vielen Bettler erwehren. Gens'darmerie und Ortspolizei reichten nicht aus, dem Unfug zu ſteuern.

Da traten einige verſtändige Männer des Ortes zuſammen und pflogen Rathes, wie der Landplage abzuhelfen ſey. Und ihre Berathung führte zu gu⸗ ten Beſchlüſſen, zu deren Ausführung man unge⸗ ſäumt ſchritt.

Man erhielt durch Sammlung freiwilliger Bei⸗ träge die Summe von ungefähr 50 fl. Mit dieſer geringen Summe ſollte dem läſtigen Betteln abge⸗ holfen, ja noch mehr und, was die Hauptſache iſt,

es ſollten mit Hülfe dieſes kleinen Kapitals arbeits ſcheue Vagabunden zu thätigen Menſchen umgeſchaf fen werden. Es gelang über alle Erwartung. Es wurden für das eingeſammelte Geld rohe Arbeits materialien, z. B. rohe und geſponnene Wolle, an⸗ geſchafft und auch für das nöthige Werkzeug Sorge getragen. Ein heizbares Zimmer im Rathhauſe wurde zur Verfügung der Armenkommiſſion geſtellt, und ſo gerüſtet, begann man den Kampf gegen den Bett⸗ lerunfug. Wo ſich ein Bettler in dem Orte zeigte, ſandte man ihn dem Bürgermeiſter zu. War er ein Auswärtiger, wurde er des Ortes verwieſen mit dem Bedeuten, bei ſeinem Wiedererſcheinen ange meſſener Strafe gewärtig zu ſeyn. Der einheimiſche Bettler erhielt je nach Alter, Geſchlecht und Kräf ten angemeſſene Arbeit. Zum Straßenbau und zur Feldarbeit wurden die Kräftigeren verwendet. Brauchte ein Ortseinwohner einen Taglöhner, ſo wandte er ſich an die Armenkommiſſion, welche ihn damit verſah. Der bedungene Taglohn wurde an die Armenkommiſſion abgegeben, welche dem Tag⸗ löhner dafür Kleidung und ſonſtige Bedürfniſſe an ſchaffte. Schwächere Perſonen beſchaftigte man mit.