Ausgabe 
6.2.1841
 
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der hergeſtellt; das Andenken an die grauenvolle Verwüſtung iſt aber noch bei Vielen friſch, und der gewaltige Schaden, welchen ein ſolches Unglück für viele Familien herbeiführte, iſt wohl noch lange nicht ganz ausgemerzt. Möge es das letzte der Art ge weſen ſeyn!

Für Solche, welchen das Unglück ihrer Mitmenſchen zu Herzen geht.

Fanden die Waſſerbeſchaͤdigten an der Rhone mitleidige Herzen in unſerer Mitte, ſo dürfen wohl gleiche Unglückliche in unſerer Nähe zuverſichtlich bei uns auf Mitgefühl und Hülfe rechnen, und das um ſo mehr, als ihr Loos bei der anhaltenden Kälte täglich trauriger wird. Ich erinnere unt. And. an Dietz a. d. Lahn und Lorch. Auch erinnere man ſich des unglücklichen Wilhelm Wommelsdorf im Kreiſe Biedenkopf, dem eine Schneelawine ſeine 15jährige Tochter, ſeine Schweſter, eine gefüllte Scheune, ſein Zug vieh und ſeine Schaafe zerſchmetterte und ihn und ſeine Frau ſchwer verwundete

Alle an mich eingehenden Beiträge werde ich in dieſem Blatte anzeigen und ſeiner Zeit dahin abliefern, wohin ſie von den milden Gebern beſtimmt werden.

Friedberg. C. Bindernagel.

Bekanntmachungen von Behoͤrden. Oeffentliche Aufforderung. (78) Der großh. badiſche Oberſt⸗Kammerherr, Freiherr von Edelsheim zu Karlsruhe, hat in der Gemarkung Rendel eine Neurott-Zehnt-Rente, im Geldanſchlage von 80 fl. zu beziehen, welche nach dem Geſetze vom 27. Juni 1836, abgelößt werden ſoll. Alle diejenigen, welche bei dieſer Ab löſung betheiligt ſind, werden hiermit aufgefordert, ihre Rechtsanſprüche um ſo gewiſſer binnen 2 Mo- naten bei unterzeichneter Gerichtsſtelle anzuzeigen,

als ſonſt die Auszahlung des Ablöſungskapitals

von 1440 fl. an den oben benannten Berechtigten geſtattet werden wird. Großkarben am 14. Januar 1841. Großh. heſſ. Landgericht daſ. Muhl. Bekanntmachung. Die als die alleinigen Erben der Jakob elds Wittwe zu Niederrosbach legitimirten Kinder des Daniel Stetzer von da haben um Ueberweiſung und Transſcription der ihnen von derſelben angefallenen Erbſchaft gebeten und werden zu dem Ende alle diejenigen, welche annoch an den Nachlaß der gedachten Wittwe Anſprüche bilden zu können glauben, aufgefordert, ſolche Dienſtag den 26. Februar l. J. Vorm. bei unterzeichneter Gerichtsſtelle zur Anzeige zu brin gen, widrigenfalls ohne Rückſicht auf ſolche, den Erben der fragliche Nachlaß überliefert und Eigen⸗ thumsurkunde zugefertigt werden ſoll. Friedberg den 5. Januar 1841. Großh. heſſ. Landgericht daſelbſt Hofmann. Dr. Gilmer.

Proclama. (46) Der ſeit zwölf Jahren abweſende Johann Conrad Häuſer von Niederweiſel hat die ihm im Flurbuche zugeſchriebenen Grundſtücke am 15. Oktober 1828 verkauft, ohne jedoch Kaufbriefe aus fertigen zu laſſen. Da nun die Käufer auf Zufer tigung ſolcher beſtehen, der beſtellte Curator absen tis aber das Eigenthum an jenen Grundſtücken für den Abweſenden nicht nachzuweiſen vermag, ſo wer den alle, welche Anſprüche an die in Frage ſtehen den Grundſtücke, deren Verzeichniß bei dem unter ſchriebenen Landgericht eingeſehen werden kann, zu haben glauben, hierdurch aufgefordert, ſolche ſogewiß binnen ſechs Wochen, von heute an gerechnet, dahier anzuzeigen, als ſonſt ohne Rückſicht auf ſie Kauf briefe werden ausgefertigt und beſtätigt werden. Butzbach am 8. Januar 1841. Großh. heſſ. fürſtl. ſolmſ. Landgericht Völcker. Calmberg. Oeffentliche Bekanntmachung. (98) Margaretha, Nicolaus Mohr's Witt⸗ we zu Oſtheim, eine geborne Schäfer, hat ſich freiwillig unter Curatel des Pachters Jacob We ber zu Niederweiſel begeben, was mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, daß künftig Rechtsgeſchäfte mit der genannten N. Mohr's Wittwe, ohne Zuſtimmung ihres Curators, gültig nicht abgeſchloſſen werden können. Butzbach den 19. Januar 1841. Großh. heſſ. Landgericht Calmberg. Frucht⸗Verſteigerung. (99) Dienſtag den 23. d. M., des Vormittags 10 Uhr, werden 26 Malter Waizen,

112 Korn, 76 Gerſte, und r

aus der 1840er Erndte, unter den bekannten Be dingungen, auf dem hieſigen Rathhauſe meiſtbietend verſteigert. Reichelsheim am 2. Februar 1841. Herzoglich naſſauiſche Receptur Hehner. Ländereien⸗ Verpachtung. (100) Nachdem die Verpachtung der, den milden Stiftungen Piis Corporibus und der Präſens dahier gehörende, in der Gemarkung Weckesheim liegenden, 91 ¼ Morgen haltenden Ländereien vom 18. Januar 1841 nicht genehmigt wurde, ſo werden ſolche Don nerſtag den 11. Februar l. J., Morgens 9 Uhr, in hieſigem Rathhauſe, in einzelnen und ſchicklichen Ab theilungen auf zwölf nach einander folgende Jahre einer anderweitigen meiſtbietenden Verpachtung aus⸗ geſetzt. Friedberg den 29. Januar 1841. Der Beigeordnete Bender.