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gen eigenthümliches und ſchuldenfreies Land, und bei ihren Zuſammenkünften, Soirées ꝛc. werden die Plätze nach Maßgabe des Steuerkapitals und der Kapitalbücher angewieſen.— In der Kürze ſoll auf dem Oſſenheimer-Wäldchen ein würdiges Feſt ge⸗ feiert werden— ein Kartoffelfeſt zu Ehren Franz Drackes; wir freuen uns darauf und wuͤnſchen
recht bald das Programm zu leſen.
Einladung. Friedberg den 30. Juni 1841.
Wenn des Frühlings wormer Hauch über die im Win⸗ terſchla e erſtarrke Erde hinſtreicht, da beginnt ein friſches, ein fröhliches Regen in der Natur, da ſtreift die Erde ihr Winterkleid ab, die Berge werfen die weißen Nachtmützen von ſich und die Ströme und Bäche zerſprengen ihre Eisdecken. Und wenn alles dieß geſchehen, dann erhebt hier ein Schnee⸗ gloͤckchen, dort ein Veilchen ſein kleines Haupt, mehr und mehr Blüthen, Blumen und Blätter geſellen ſich den Erſt⸗ lingen des Frühlings zu, und auch die gefiederten Sänger der Lüfte— anfangs nur in einzelnen Stimmen, dann in immer größerer Anzahl— laſſen ihre munteren Liedlein er— ſchallen, bis endlich im Mai der Erde Schmuck vollendet und der Sängerchor vollſtändig geworden iſt, Auge und Ohr des Menſchen ergötzend und das Herz zur Andacht ſtimmend.
So hat ſich auch über unſere geſegnete Wetterau ein e ergoſſen, ein Frühling des Frohſinnes und des Ge⸗ anges. Friſch und kräftig blühen in ihr allenthalben die Geſangvereine empor, die Gemüther bildend und veredelnd, die Herzen für reinere Freuden und edlere Genüſſe empfäng⸗ lich machend. Klein und ſchwach waren die Anfänge, aber die Begeiſterung der Gründer— und vor Allen ſey bier dankbar des' verdienſtvollen Lehrerſtandes gedacht!— die Empfänglichkeit unſeres Volſes für das Schone und Gute baben in kurzer Zeit Großes hervorgebracht. Feiern wir doch künftigen Sonntag bereits das dritte große Wetterauer Ge⸗ ſangfeſt mit wahrlich nicht zu verachtenden Kräften. Ehre, Heil und Frieden dem Volke, welches die Blume des Ge⸗ ſanges ſo fröhlich pflegt! Ehre und Dank einer Regierung, welche ſie mit gewohnter Güte und Milde ſchützt und unge— ſtört ſich entfalten läßt!—
Noch aber iſt viel zu thun übrig; noch ſteht namentlich eine Anzahl jüngerer und kleinerer Geſangvereine unſerer Wetterau außer aller Verbindung, ſowohl unter ſich, als auch mit den älteren und bedeutenderen. Welche herrliche Kräfte ſich öfters in den kleineren Geſangvereinen vorfinden, duvon geben die Leiſtungen des beldenberger Geſangvereins, deren man ſich am vorigen Sonntage am okarber Sauer brunnen erfreuen konnte, hinreichend Kunde. Und ſolcher Vereine finden ſich noch manche, namentlich im ſüdlicheren Theile der Wetterau, von Wenigen gekannt und gewürdigt. Möge dieß nicht länger ſo bleiben! Mögen die älteren Ver⸗ eine ihre jüngeren Brüder auch als ebenbürtig anerkennen
und ſich näher mit ihnen befreunden! Mögen letztere mit-
Selbſtvertrauen hierzu die Hände bieten! Es durfte für beide Theile lohnend ſeyn. um dieſen Zweck zu erreichen, um namentlich ein nã⸗
beres Verſtändniß und Anſchließen der jüngeren und kleineren.
Vereine zu bewirken, um ferner Gelegenbeit zu bekommen, die Krafte derſelben gehörig kennen zu lernen und in ihrer Entwickelung zu befördern, iſt von mehreren Seiten her der Wunſch laut geworden, noch im Laufe dieſes Sommers eine t ſämmtlicher Geſangvereine des ſüdlichen Thei⸗ es der Wetterau zu veranſtalten. Wir haben bis jetzt Kunde von den Geſangvereinen der Orte Aſſenheim, Heldenbergen,
Ilbenſtadt, Kaichen, Obererlenbach, Petterweil, Rödelheim,
Rodheim, Steinbach und Vilbel. Gerne möchten wir ver⸗ nehmen, daß auch außer dieſen noch mehrere von ihrem Daſeyn Kunde gäben. Alle die genannten aber und alle, welche ſonſt noch daran Theil nehmen wollen, ſind hiermit freundlichſt eingeladen, ſich in den Nachmittagsſtunden des 11. Juli d. J. an dem okarber Sauerbrunnen durch ſach⸗ verſtaͤndige Abgeordnete vertreten zu laſſen, von welchen als⸗ dann in Gemeinſchaft' die näheren Beſtimmungen zu verab⸗ reden ſeyn möchten. Wir wollen dort nicht ein viertes Wetter— auer Geſangfeſt veranſtalten, nein! dieſes ſoll uns, ſo Gott will, das künftige Jahr bringen; aber Vorbereitungen wollen wir treffen, damik wie demſelben neue, ſeither einzeln wir⸗ kende Kräfte zuführen köunen, eine Saat wollen wir aus⸗ ſtreuen, welche uns im künftigen Jahre gewiß Blüthen und Früchte bringen wird. Die kleineren Geſangvereine mögen bedenken, daß vereinigt auch die Schwachen mächtig werden, mögen ſich alſo nicht durch Schüchternheit und Mißtrauen auf ihre Kräfte abhalten laſſen von einem fördernden Zu⸗ ſammenwirken. N Keine in dieſer Angelegenheit an ihn gerichtete ſachgemaͤße mündliche oder ſchriftliche Anfrage wird der Unterzeichnete unbeantwortet laſſen und mit Vergnügen jede mögliche Aus⸗ kunft ertheilen. J. R. Eberhardt.
Bekanntmachungen von Behoͤrden.
ANN
Edictal ladung.
(637) Das Vermögen des mit Hinterlaſſung von 3 Söhnen, Johann, Wilhelm und Conrad, angeb⸗ lich im 7jährigen Krieg, in der Affäre bei Kaſſel umgekommenen Georg Konrad Roth vom Stras⸗ heimer Hof, wurde ſeit dem Jahre 1772 curatoriſch verwaltet und dieſe Verwaltung bezüglich des Erb⸗ theils des abweſenden Konrad Roth bis in die neueſts Zeit fortgeſetzt.
Die Wittwe des Johann Meier von Ziegenberg, mit dem Abweſenden angeblich Geſchwiſterkind, hat mit Nückſicht darauf, daß deſſen dermaligen Auf⸗ enthaltsort unbekannt iſt, und er das 70. Lebensjahr längſt zurück gelegt zu haben ſcheint, als vermeint⸗ liche nächſte Inteſtaterbin, um Ueberlaſſung des nach letzter Curatelrechnung auf 579 fl. 6¾ kr. ſich be⸗ laufenden Vermögens ihres Vetters gebeten, und ergeht/ daher an Konrad Roth oder deſſen Leibeserben, andurch Aufforderung, ſich binnen 3 Monaten vom Tage der erſten Bekanntmachung an, zur Empfang⸗ nahme des curatoriſch verwalteten Vermögens zu melden, widrigenfalls Erſterer für verſchollen erklärt und ſein Vermögen, ohne weitere Bekanntmachung, denen überantwortet werden ſoll, welche ſich als nächſte Erben legitimiren werden.
Zugleich werden die beiden gleichfalls abweſen⸗ den Brüder des Konrad Roth, Wilhelm und Johann, Letzterer in den 1780er Jahren Soldat im königl. preuß. von Raumer'ſchen Infanterie-Regiment, oder deren etwaige Leibeserben, ſowie alle diejenigen, welche nähere Erb⸗Anſpruͤche begruͤnden zu können glauben, andurch aufgefordert, ſo gewiß in gleicher, dreimonatlicher Friſt ihre Prioritätsrechte an. die


