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Intelligenzblatt
für die
rovins Dberſesser .
im Allgemeinen,
den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.
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VI. Sonnabend, den 2. Januar 1841.
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. Intelligenzblatt für die Provinz Oberheſſen erſcheint auch im Jahr 1841, wie bisher, wöchentlich Einmal und zwar ſo, daß es den Freitag Mittag von den Kreisboten abgeholt, den Sonnabend Vormittag aber bier ausgegeben und durch die hieſige wohlloͤbl. Poſtbehörde expedirt wird.— Alle Inſerate, welche bis den Donnerſtag Nachmittag 3 Uhr bei mir ein⸗ gelaufen ſind, finden in derſelben Woche eine ſichere Aufnahme. Einrückungsgebühren betragen für die erſte Zeile 4 kr.,
für die zweite Zeile 3 kr., für die dritte und jede folgende 2 kr.— Der Abonnementspreis für 1 Jahr iſt, wenn das Intelligenzblatt von mir dörekt bezogen wird: 1 fl. 12 kr., für ½ Jahr: 40 kr., für/ Jahr: 24 kr., welcher Be⸗ trag jedoch voraus bezahlt werden muß!— Diejenigen meiner verehrl. Abonnenten, welche geſonnen ſind, das
Intelligenzblatt auch im Jahr 1841 zu halten, haben nicht nöthig, ſolches bei mir beſonders anzuzeigen; diejenigen hingegen, welche auszutreten beabſichtigen, oder neu binzutreten wollen, erſuche ich, mich, oder die ihnen zunächſt liegende Poſtbehoͤrde, gefälligſt davon zu benachrichtigen.— Gemeinnützige Aufſätze werden ſtets mit Dank für mein Blatt angenommen werden.
Friedberg. b Carl Bindernagel.
Amtlicher Theil.
Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg an die großh. Buͤrgermeiſter des Kreiſes.
Betreffend: Die Förderung des Vereins zur Verbeſſerung des Zuſtandes der Israeliten.
Der Zweck des in Rede ſtehenden Vereines geht ſchon aus deſſen Namen hervor und bedarf keiner weitern Auseinanderſetzung. Der geringe Fortgang, welchen neuerdings dieſer Verein genommen und beſonders die Abnahme von Subſcriptionsbeiträgen, welche es dem Provinzialvorſtande unmöglich macht, den Zweck des Vereins gehörig zu erfüllen, hat die Veranlaſſung gegeben, daß großh. Miniſterium des Innern und der Juſtiz verfügte, es werde nichts dabei erinnert, wenn ſowohl die politiſchen, als auch die israelitiſchen Religionsgemeinden, mit den Kräften ihrer Coſſen im Verhältniß ſtehende Beiträge zu dem fraglichen Vereine jährlich bewilligen wollten.
Sie werden andurch beauftragt, hiernach die Gemeinderaͤthe, ſowie die Vorſtände der in Ihren Gemeinden vorfindlichen israelitiſchen Religionsgemeinden zu bedeuten, deren Erklärung actenmäßig zu machen und die Verwilligungen innerhalb 4 Wochen hierher vorzulegen, wobei man Ihnen noch bemerklich macht, daß nach Ausweis der Statuten des Vereins den politiſchen und ganz beſonders den israelitiſchen Religionsgemeinden weſentliche Vortheile durch denſelben erwachſen.
Friedberg am 18. Dezember 1840. Küchler.
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