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Derſelbe an die Kirchen⸗ und Stiftungsvorſtaͤnde und die Rechner des Kreiſes, mit Ausnahme der Kirchen⸗ vorſtaͤnde der ſtandes herrlichen Bezirke.
Betreffend: Die ſtrenge Einhaltung der genehmigten Kirchen⸗ und Stiftungsvoranſchläge und die unabänderlichen Nachtheile von Creditüberſchreitungen. 1
Da die Verordnung über die Verwaltung des Kirchenvermögens vom 6. Juni 1832, Art. 21—25 und das Miniſterialausſchreiben vom 20. Mai 1836 in obigem Betreffe ganz gleiche Vorſchriften ent⸗ hält, wie dieſe rückſichtlich der Verwaltung des Gemeindevermögens beſtehen, ſo ſoll mein in dem letzten Intelligenzblatte, Nro. 3, erlaſſenes Ausſchreiben vom 8. d. M. beziehungsweiſe auch auf Sie Anwendung
finden, daher Sie ſich in vorkommenden Fällen genau darnach bemeſſen wollen.
Friedberg den 21. Januar 1840.
Küchler.
Das großh. heſſ. Landgericht zu Friedberg an die großh. Buͤrgermeiſter des Bezirks.
Betreffend: Die Aufſtellung der Feldrugeverzeichniſſe.
Zur Erleichterung der Ueberſicht und Vermeidung von Irrthümern iſt es durchaus nöthig, daß Sie
ſich bei Aufſtellung der monatlichen Feldrugeverzeichniſſe einer gleichförmigen Vorſchrift bedienen. Wir
haben zu dieſem Zwecke ein Formular entworfen und ſolches der hieſigen Buchdruckerei zum Abdruck
mitgetheilt. Indem wir Sie davon in Kenntniß ſetzen, weiſen wir ſie zugleich an, nach dem Verbrauche
des bei Ihnen etwa noch vorräthigen anderen Papiers, künftig keine anderen als die vorgeſchriebenen Formulare zu Ihren Verzeichniſſen, bei Vermeidung der von Ihnen ſonſt erfordert werdenden Umarbeitung
derſelben zu verwenden. Friedberg den 6. Januar 1840.
Hofmann.
Bericht uͤber das vaterlaͤndiſche Gewerb—
weſen.
Wir halten es für Pflicht, unſern Leſern den in der letz⸗ ten Generalverſammlung des Gewerbvereins, welche am 21. Dezember vorigen Jahres zu Darmſtadt ſtatt hatte, von dem Präſidenten dieſes Vereines, Herrn Miniſterialrath Eck— hardt, gegebenen Bericht mitzutheilen. 5
Meine Herren! Es iſt bei uns eine wohlbe— gründete Sitte, in der letzten Verſammlung des Fahres einen Rückblick auf dasjenige zu thun, was in dem ablaufenden Jahre geſchehen, und eine kurze Ueberſicht von dem Geleiſteten zu geben. Auch dieſes Jahr war reich an Erfahrungen, und hat die alte Be⸗ obachtung beſtätigt, daß es häufig nur eines Impulſes bedürfe, um wichtige Verbeſſerungen im Gewerbsweſen hervorzurufen, und das Fortſchreiten deſſelben zu be⸗ fördern. Dem Geſichtspunkt getreu bleibend, aus dem wir bereits bei der Gründung des Vereins unſere Aufgabe erfaßt haben, haben wir auch in dieſem Jahre vorzugsweiſe dahin getrachtet, die für das Großherzogthum beſonders wichtigen Gewerbszweige auf einen höheren Standpunkt zu bringen.— In unſerer erſten Generalverſammlung hatten wir einen Preis ausgeſetzt, deſſen Zweck war, wo moͤglich eine Maſchinenweberei im Großherzogthum hervor⸗ zurufen. Dieſer Zweck iſt nunmehr erreicht. Herr Joh. Chriſt. Hauff in Offenbach hat ein ſol⸗
ches Etabliſſement gegründet; er hat nicht allein den Bedingungen der Preisaufgabe genügt, ſondern auch durch Aufſtellung einer Dampfmaſchine und einer ſchon jetzt nicht unbedeutenden Anzahl von mechani⸗
ſchen Webſtühlen zu der Ausſicht volle Berechtigung gegeben, daß dieſe Anlage immer mehr an Ausdeh⸗
nung zunehmen und für das Großherzogthum dereinſt von großer Wichtigkeit werden wird. Dieſe Wich⸗ tigkeit kann und wird um ſo größer ſeyn, als Hr. Hauff vorzugsweiſe und ſpäter wohl ausſchließlich ſeine Stühle für Leinwandfabrikation beſtimmen wird, wozu die Schönherr'ſchen Maſchinen, welche derſelbe zu dieſem Zwecke gewählt hat, vorzugsweiſe ſich zu eignen ſcheinen.— Für Verbeſſerung der Flachs⸗ bereitung haben wir unſere anfänglichen Bemühun⸗ gen auch in dieſem Jahre fortgeſetzt. Wenn wir in
dieſer Beziehung auch gerade nicht von großen Er⸗
folgen reden können, ſo iſt doch nicht zu läugnen, daß wir wenigſtens um einen Schritt weiter gekom⸗ men ſind, und daß namentlich nunmehr die Hoffnung vorhanden iſt, daß mehrere Gemeinden ſich entſchließen werden, einen in der Flachserziehung und Flachsbe⸗ reitung kundigen Mann aus dem Auslande kommen zu laſſen, um durch ſeine Unterweiſung auf die Ver⸗ vollkommnung dieſes für Oberheſſen ſo wichtigen Cul⸗ tur- und Fabrikationzweiges hinzuwirken. Dieſes Unternehmen wird ſowohl von uns als den land⸗
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