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Intelligenzblatt
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im Allgemeinen,
den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.
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WA. Sonnabend, den 25. Januar 13840.
Amtlicher Theil. Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg
an die großh. Buͤrgermeiſter des Kreiſes. 8 Betreffend: Die Completirung der Feldtruppen im Jahr 1840.
Gleichzeitig mit dieſem Ausſchreiben theile ich einem Jeden von Ihnen ein Exemplar der von großh. Provinzial⸗Commiſſair zu Gießen in rubricirtem Betreff erlaſſenen Bekanntmachung unter der Weiſung mit, dieſelbe alsbald in jeder Gemeinde Ihrer Bürger meiſterei anheften zu laſſen und auf dieſe Art zur offentlichen Kenntniß zu bringen. Aus dieſer Bekanntmachung iſt zu entnehmen, daß aus dem Kreiſe Friedberg diejenigen jungen Lente, welche bei der vorjährigen Muſterung die Nr. 1 bis 93 gezogen haben, marſchpflichtig ſind, die Nr. 94 bis 103 aber noch nach dem 1. April l. J. einbeordert werden konnen. Sie haben diejenigen, welche hiernach eine Marſchnummer gezogen haben, davon ſpeciell in Kenntniß zu ſetzen und zugleich anzuweiſen, auf an ſie gelangende Ordre zu dem Regimente oder Corps, welchem ſie zugetheilt ſind, ſich unvorzüglich zu begeben. Sollte einer oder der andere durch ein begründetes Hinder— niß hiervon abgehalten ſeyn, ſo iſt mir unter Anſchluß des erforderlichen Zeugniſſes über den Abhaltungs⸗ grund ſogleich berichtliche Vorlage zu machen. f
Friedberg den 20. Januar 1840. Küchler.
Derſelbe an dieſelben.
Betreffend: Die Muſterung und Konſcription für 1840.
Unter Verweiſung auf mein Ausſchreiben vom 25. Januar 1834(Nr. 5 des Intelligenzblattes) ordere ich Sie auf, die Vorarbeiten für die Muſterung und Konſcription ſür das Jahr 1840 unverzüg⸗
05 vorzunehmen.
Bei Beurtheilung der Frage, ob die Depotanſprechenden im Stande ſind, ſich einen Stellvertreter zu ſtellen, iſt nach Art. 36 des Geſetzes vom 19. März 1836, betreffend die Stellvertretung im Militär⸗ dienſte, derjenige als zur Stellung eines Stellvertreters unvermoͤgend anzuſehen, welcher nicht die Aſſekuranz⸗ Summe von 90 fl. zu beſtreiten vermag.
Bis längſtens 15ten März d. J. erwarte ich die ganz vollſtändig aufgeſtellten Ortsliſten, Depot⸗ anſprüche ꝛc. eingeſendet, widrigenfalls an die Säumigen Warteboten abgehen.
Schließlich mache ich Sie noch auf ſtrenge Beachtung des§. 18 der Verordnung vom 30. April 1831, die Vollziehung des Rekrutirungsgeſetzes betreffend, aufmerkſam, mit dem Anfügen, daß dieſerhalb ſtets eine Beſcheinigung über die ſtrenge Beachtung deſſelben den Ortsliſten anliegen muß.
Das Formularpapier wird Ihnen zugeſendet werden.
Friedberg am 20. Januar 1840. Küchler.


