* 14.
eſchaffen und zu dieſem Ende ein förmlicher Supplementär⸗Voranſchlag, nach vorausgegangener
rmächtigung des Kreisraths(Landraths), aufgeſtellt werden, bei welchem alle Formalitäten eines
Haupt⸗Voranſchlags, namentlich in Bezug auf Offenlegung, Benachrichtigung der Ausmärker von
der etwa in Antrag gebracht werdenden Umlage(3. Klaſſe) und Decretur der Umlagen, zu beobachten
und auf deſſen Grundlage, ſobald deſſen Genehmigung erfolgt iſt, ſodann die darin vorgeſehenen
Ausgaben ordnungsmäßig von dem Bürgermeiſter auf die betreffenden Ausgabs-Rubriken zu decre⸗
tiren ſind.
IV. Wenn Ausgaben zu Laſten des Reſervefonds für unvorhergeſehene Faͤlle zur Zahlung angewie⸗ ſen werden, ſo ſind dieſelben gleichwohl unter der Ordnungsnummer des Voranſchlags zu verrechnen, unter welche ſie ihrer Natur nach gehören und es muß daher in den Zahlungsanweiſungen der Buͤrger⸗ meiſter ſtets ausgedrückt werden, unter welcher Ordnungsnummer(Rubrik) die Ausgabe zu verrechnen iſt.
Wenn alſo für Reparatur des Gemeindehauſes 50 fl. vorgeſehen ſind und die wirklichen Ausgaben belaufen ſich auf 53 fl., ſo iſt der ganze Betrag von 53 fl. zur Verausgabung unter Ordnungsnummer
118„Unterhaltung des Gemeindehauſes ꝛc.“ zu decretiren, zugleich aber auch in der Decretur zu be⸗
merken, daß der Credit für den die vorgeſehene Summe überſchreitenden Mehrbetrag mit 3 fl. aus dem Reſervefonds für unvorhergeſehene Falle ergänzt werde.. 1 V. Die Ausfertigungen des Kreisraths(Landraths) über die für einzelne Rubriken bewilligten
Crediterweiterungen ſind in Original dem Gemeindeeinnehmer mitzutheilen, damit ſie derſelbe dem geneh⸗
migten Original⸗Voranſchlag und mit dieſem ſeiner Rechnung beifügt. Der Bürgermeiſter hat daher von dergleichen Ausfertigungen Abſchriften zu fertigen und bei ſeinen Acten zu behalten.*
VI. Die Landräthe in den ſtandesherrlichen Bezirken können die nach den obigen Vorſchriften ihnen
vorbehaltene Crediteröffnungen und Erweiterungen in den Fällen unter II. 2., wenn eine Eröffnung neuer Einnahmsgquellen nicht erforderlich iſt, und in den Fällen unter III. 1 und 2.— inſoweit der Reſerve⸗ Fonds für unvorhergeſehene Fälle hinreicht— ſelbſtſtändig ertheilen, in den ubrigen Fällen haben ſie dagegen vorerſt die Entſchließung des Provinzial-Commiſſar iats einzuholen.
Sie werden ſich hiernach bemeſſen und das weiter Geeignete hiernach verfügen, insbeſondere aber
auch bei dieſer Gelegenheit den nach den Vorſchriften dieſes Ausſchreibens zu inſtruirenden Gemeinde— Einnehmern die genaue Befolgung der Vorſchriften des letzten Abſatzes des Artikels 63. der Gemeinde⸗ ordnung einſchärfen und ſie darauf aufmerkſam machen, daß ihnen jede Ausgabe unnachſichtlich werde geſtrichen und zur Laſt geſetzt werden, für welche in dem Voranſchlag kein Credit vorgeſehen ſey, oder welche den in dem Voranſchlag bewilligten Credit überſtiege, und daß daſſelbe auch von denjenigen Aus⸗ gaben gelte, bei deren Anweiſung zu Laſten der Rubrik„Reſervefonds für unvorhergeſehene Falle“ der Bürgermeiſter die ihm nach vorſtehendem Ausſchreiben zuſtehende Befugniß überſchreiten, oder ſich nicht in den Grenzen dieſer Rubrik halten ſollte.. Darmſtadt am 25. November 1835. du I R 1 l.
Prinz.
aber nicht Alles, ſondern nur der Anfang, denn nachdem uns der Montag(6. Jan.) unbedeutenden
Der Winter iſt gekommen. Das alte wetterauiſche Sprüchwort:„Wenn die
Tag' anfangen zu langen, kommt der Winter ge⸗ gangen,“ hat ſich bei uns diesmal wenigſtens wie— der bewahrt. Bis nach dem neuen Jahr ſchien's nicht Winter werden zu wollen, und die Leute,
welche ſich einen neuen Mantel hatten machen laſſen,
fingen an zu zweifeln, ob ſie ihn auch würden ge— brauchen können; denn die Wieſen wurden grün; einzelne Bäume und Geſträuche, beſonders der Hollunder, ſetzten friſche Zweige an; hier und dort wagten ſich Blümchen heraus; kurz, Alles hatte ein junges, fröhliches Ausſehen gewonnen.
Da brachte uns der Morgen des 5. Januars einen friſchen Nordwind, und der Thermometer zeigte zu Friedberg 3 Grad unter Null. Das war
Schnee gebracht, hatten wir den Dienſtag ſchon 7
und den Mittwoch 10 Grad Kälte. Donnerſtags den 9. erhielten unſere Felder ſchon ein wärmeres Winterkleidchen von Schnee, und darauf ſtieg die Kalte ſo, daß der Thermometer den Freitag Mor⸗
en 9, den Samſtag 13 und den Sonntag gar über 16 Grad unter Null ſtand. Das war der haͤrteſte Tag und zu erwarten; denn den Tag vorher war der Barometer auf 28 Zoll 4 Linien geſtiegen, und der ganze Horizont ſo klar und rein geweſen, daß auch nicht ein Wölkchen ſichtbar war.
Vom Sonntag(12. Januar) an zeigte ſich ein kleines Fallen des Barometers um 1 Linie. Am Montag war die Kälte 15 Grad, der Barometer
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