dv.
mal⸗ hruar.
hinter⸗
*
. 5
ſür die
im Allgemeinen, den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.
——ͤ— 55 2 11. Sonnabend, den 14. Maͤrz 1840.
Amtlicher Theil. Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg
an die großh. Buͤrgermeiſter des Kreiſes.
Betreffend: Das Landgeſtüt. a
Nach einer Benachrichtigung des großh. Oberſtallmeiſteramts zu Darmſtadt ſind die großh. Land⸗ beſchäler auf die Geſtütsſtationen zu Aſſenheim am 3. d. M. abgegangen und verbleiben daſelbſt bis gegen den 20. und 24. Juni d. J. Sie haben dieſes alsbald in Ihren Gemeinden zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.
Friedberg am 5. März 1840. Küchler.
Derſelbe an dieſelben.
Betreffend: Die Obſignation bei Sterbfällen, insbeſondere die zum Behuf gerichtlicher Einſchreitung zu machende Anzeige eines Sterbfalls.
Es ſoll vorgekommen ſeyn, daß Sterbfälle, welche eine Bevormundung, Obſignation, gerichtliche Erbvertheilung u. ſ. w. nöthig gemacht hätten, entweder gar nicht, oder nur zufällig, oder zu ſpät zur Kenntniß der einſchlägigen Gerichtsſtellen gelangt ſind. Da durch eine Vernachlaſſigung zeitiger Anzeige in ſolchen Fällen bedeutende, oft nicht wieder zu reparirende Nachtheile entſtehen können, ſo weiſe ich Sie an:
10 Alsbald diejenigen Individuen, welche der beſtehenden Ordnung nach bisher verbunden waren, den betreffenden Geiſtlichen von den eingetretenen Sterbfällen die Anzeige zu machen, bei namhafter
Strafe in meinem Namen aufzugeben, gleichzeitig eine ebenmäßige Anzeige auch an Sie— die großh.
Bürgermeiſter— jedesmal gelangen zu laſſen. Sodann aber
2) Selbſt alle derartigen zu Ihrer Kenntniß kommenden Sterbfälle unverzüglich, und noch ehe die
Beerdigung ſtattfindet, unter genauer Angabe des Vor- und Zunamens, des Standes und der
Familienverhältniſſe des Verſtorbenen, ſowie des Zeitpunktes ſeines Todes und der etwa ſonſt er—
heblich ſcheinenden Notitzen den betreffenden Gerichtsſtellen(großh. Landgerichten) anzuzeigen.
Friedberg den 29. Februar 1840. 4 Kühe rr.
. uns etwas Näheres und Sicheres hierüber zukommt, werden wir nicht ermangeln, es dem Publikum mit⸗ zutheilen. Einſtweilen empfehlen wir unſern Mit⸗ bürgern, auf ihrer Hut zu ſeyn, da durch Mangel an nöthiger Vorſicht großes Unglück entſtehen kann.
Man ſpricht gegenwärtig in unſerer Wetterau viel von tollgewordenen Hunden, die manches Unheil angeſtiftet hätten. Namentlich ſoll ein ſolcher in einem benachbarten Orte in eine Heerde Schweine gerannt ſeyn und mehrere gebiſſen haben. Sobald


