Ausgabe 
13.6.1840
 
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Bekanntmachung.

(600) Künftigen Montag den 15. Juni tritt die neue Schulordnung zu Friedberg in ihrem ganzen Umfange(mit Ausnahme des Unterrichts in weib⸗ lichen Handarbeiten) ins Leben. Indem ich dies den Intereſſenten hiermit bekannt mache, theile ich denjenigen, welchen über die Anſtalt noch nichts Nä⸗ heres bekannt geworden, Folgendes in der Kürze mit.

Saͤmmtliche öffentliche Schulen der Stadt bil⸗ den Ein Ganzes, und zwar eine vor der Hand aus 5 Klaſſen beſtehende Anſtalt, deren Zweck iſt, die ihr anvertraute Jugend zu einem religiös⸗ſittlichen Leben zu erziehen, die Geiſteskräfte der Kinder in richtiger Stufenfolge allſeitig zu entwickeln und dieſe für ihren zeitlichen Beruf tüchtig zu machen. In den beiden unterſten Klaſſen wird der Elementar⸗Unter⸗ richt ertheilt; ſie bilden darum die Elementar⸗ Schule. Das Lokal für dieſelben iſt in der Burg neben dem Seminar. Jede dieſer Klaſſen iſt in 2 Abtheilungen gebracht; beide Klaſſen behalten die Kinder von da, wo ſie ihnen aus dem elterlichen Hauſe zukommen, bis etwa zum vollendeten 10. Le⸗ bensjahre und zwar ohne Trennung der Geſchlechter. Nach Beendigung des Elementar⸗Unterrichtes neh⸗ men ſie die beiden folgenden Klaſſen auf und behal⸗ ten ſie bis zum 14. Lebensjahre oder bis zur Con⸗ firmation. Die Eine Klaſſe beſchäftigt blos die Knaben, die andere blos die Mädchen. Beide Klaſſen ſollen die Schulbildung vollenden und die Kinder für den künftigen bürgerlichen Beruf befähi⸗ gen. Religion(verbunden mit bibliſcher Geſchichte) und Mutterſprache machen in denſelben die Haupt⸗ Gegenſtände des Unterrichts aus. Außer dieſen ſind noch in den Hauptſtunden Naturkunde, Geo graphie und Geſchichte, Arithmetik und Geometrie (für Knaben), Schreiben, Zeichnen und Geſang, in den Nebenſtunden franzöſiſche, lateiniſche und grie chiſche Sprache als Unterrichts-Gegenſtände auf⸗ genommen. Letztere ſind für diejenigen Schüler der Knabenklaſſe, welche ſich für die obere Klaſſe vor bereiten wollen. Auch die Mädchen können auf Verlangen Unterricht in franzöſiſcher Sprache erhal⸗ ten. Endlich iſt noch eine obere, die ſogenannte Real⸗Klaſſe, beſtimmt, Jünglinge, welche die nöthige Vorbildung beſitzen, für einen wiſſenſchaft lichen oder anderen Beruf vorzubereiten, wozu die übrigen Klaſſen nicht hinreichen können.

Die Unterrichts-Gegenſtände in derſelben ſind, außer der Religionslehre und dem Unterrichte in der Mutterſprache, franzöſiſche, latefniſche und grie⸗ chiſche Sprache, Zeichnen, Arithmetik und Geometrie, Naturkunde, Geographie und Geſchichte.

Das Lokal für die 3 oberen Klaſſen iſt in dem neuen Schulhauſe in der Stadt.

Die feierliche Aufnahme derjenigen Kinder, welche noch keinen Unterricht genoſſen haben, findet Mon⸗

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tag den 15. Juni, Morgens präcis um neun Uhr, ſtatt, und zwar diesmal in dem großen Saale des Schullehrer⸗Seminariums. Die Eltern reſp. Pfleger dieſer Kinder ſind eingeladen, dieſelben dorthin zu führen, wo ſie in Gegenwart der Behörden den Leh⸗ rern werden übergeben werden.

Zugleich erlanbe ich mir noch folgende Mitthei⸗ lung. Es iſt dieſe neue Anſtalt, ſo weit als es die Umſtände erlaubten, den geſteigerten Beduͤrfniſſen der Zeit ſowie den höheren Forderungen der Reli⸗ gion und der geiſtigen Natur des Menſchen ange⸗ meſſen. Zu Lehrern an derſelben ſind Männer an⸗ geſtellt, welche nicht nur in den öffentlichen Prüfun⸗ gen ihre wiſſenſchaftliche Tüchtigkeit bewährt, ſondern

auch praktiſch als Lehrer ſich bereits gebildet haben,

mit glücklichen Anlagen zu ihrem Berufe begabt und von inniger Liebe zu demſelben und zu der Kinderwelt durchdrungen ſind. Den Eltern unſerer Stadt iſt ſomit alle Gelegenheit gegeben, ihren Kindern einen ſolchen Unterricht angedeihen zu laſſen, wie der Beſſere länſt ihn für dieſelben gewünſcht hat. An ihnen, den Eltern, iſt es nun, der Anſtalt auch das nöthige Vertrauen zu ſchenken, in den Lehrern die Männer zu erkennen, welchen ſie ihr Liebſtes, die Kinder, anvertrauen, von welchen ſie die geiſtige

Ausbildung derſelben zu erwarten haben, darum

mit offenen Herzen ihnen entgegen zu kommen, wo nöthig, ſich mit ihnen über das Wohl der Kinder zu beſprechen, und als diejenigen anzuſehen, welche an ihrer Statt das thun, was ihnen ſelbſt heilige Pflicht iſt. An den Eltern iſt es, ihren Kindern

als fromme, biedere Menſchen mit ſchönem Beiſpiele

voranzugehen, ſie zu Hauſe zur Gottesfurcht, zum Fleiße und zu andern häuslichen Tugenden anzu⸗ halten und ſie nie ohne die triftigſten Urſachen dem Unterrichte zu entziehen.

Der Unterzeichnete zweifelt nicht, daß unter ſol⸗ chen Vorausſetzungen ein kräftiges Gedeihen der neuen Anſtalt erfolgen, daß ſie das werden werde, was ſie ſeyn ſoll, eine Muſter-Anſtalt für das Land, eine Anſtalt in welcher die Jugend der Stadt an Körper und Geiſt ſich entfalten und zum Segen der Menſchheit heranblühen wird. Er an ſeinem Theile wird in ſeiner amtlichen Stellung Alles thun, was in ſeinen Kräften ſteht, um das Gedeihen der An ſtalt zu befördern, die Hinderniſſe, welche ſich dem⸗ ſelben entgegenſetzenzu beſeitigen, die einzelnen Theile, woraus die Anſtalt beſteht, zu einem har⸗ moniſchen Ganzen zu verbinden.

Wer eine weitere Belehrung über die Anſtalt zu erhalten, über einzelne Punkte näheren Aufſchluß zu haben wünſcht, wende ſich gefälligſt an den Un⸗ terzeichneten.

Friedberg den 9. Juni 1840.

Der Schulrektor Profeſſor Ph. Dieffenbach.

Gedruckt und verlegt unter Verantwortlichkeit von Carl Bindernagel in Friedberg.

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