Ausgabe 
13.6.1840
 
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auf beſondere Belohnung. Derſelbe wird ſich ſoviel als möglich gedruckter Formularien bedienen, und hat insbeſondere zu ſeinen Berichten und dienſtlichen Schreiben Etiquette anzuwenden.

6. 14. Diäten. Diäten hat der Gemeindebaumeiſter bis auf weitere Beſtimmung vorerſt in der Regel nur in den Fällen zu beziehen, in welchen dazu von hieraus eine beſondere Verwilligung ertheilt worden ſeyn wird. Bei etwaiger Leitung von Neubauten und bei kreisräthlichen Aufträgen, welche Privatintereſſe betreffen, ſoll übrigens jedenfalls ein Anſpruch auf Diäten ſtattfinden. Die Verzeichniſſe derſelben erfordern indeſſen ehe eine Erhebung eintreten darf zuvor kreisräthlicher Dekretur. Das Maas der Taggebühren wird gleich dem der Bauaufſeher I. Claſſe auf 1 fl. 30 kr. beſtimmt, und ſoll die Ver⸗ theilung derſelben, wenn mehrere Geſchäfte an einem und demſelben Tage vorgenommen wurden, auf die verſchiedenen Betheiligten ſtatthaben. Beſondere Transportkoſten werden nicht verguͤtet.

§. 15. Geſchäftstagebuch. Ueber ſeine ſaͤmmtlichen Dienſtverrichtungen hat der Gemeindebau⸗ meiſter ein Geſchäftstagrbuch zu führen und ſolches von Zeit zu Zeit mindeſtens monatlich einmal dem

großh. Kreisrath vorzulegen.

§. 16. Regiſtratur. Die Concepte ſeiner dienſtlichen Arbeiten, ſowie die erhaltenen Reſcripte und ſeine ſämmtlichen dienſtlichen Correſpondenzen hat der Gemeindebaumeiſter nach Ortſchaften nnd Geſchäftsgegenſtänden getrennt unter beſonderen Fascikeln chronologiſch geordnet in einer beſonderen Re⸗

giſtratur aufzubewahren.

§. 17. Privatarbeiten duͤrfen nur in ſoweit übernommen werden, als dies unbeſchadet des Dienſtes geſchehen kann. Zur ſtändigen Beaufſichtigung der Gebäude von Privaten iſt überdies Einholung kreis⸗

räthlicher Genehmigung erforderlich.

§. 18. Urlaub. Zu jeder Entfernung außerhalb des Bezirks, welche über 24 Stunden andauert,

iſt Genehmigung des Kreisraths erforderlich.

§. 19. Aufnahme von Inventarien. Endlich hat der Gemeindebaumeiſter über ſammtliche Gebäude und baulichen Anſtalten der Gemeinden Ortsſchaftenweiſe nach und nach ordnungsmäßige In⸗ ventarien aufzuſtellen und vorzulegen, als wozu ihm eine Friſt von 3 Jahren vorgeſetzt wird.

Friedberg den 15. Mai 1840.

Der großh. heſſ. 1 des Kreiſes Friedberg

ü ch ler.

Neue Spar- Oefen.

Die in neuerer Zeit faſt allenthalben in Deutſch⸗ land eingetretene Theurung des Brennmaterials, und die bei fortſchreitender Zunahme der Bevölkerung, ſowie der Ausdehnung aller gewerklichen Unterneh⸗ mungen vorhandene Wahrſcheinlichkeit des fortwäh⸗ renden Steigens der Preiſe deſſelben, führen immer mehr auf die Nothwendigkeit hin, nicht nur diejeni⸗ gen Holzſurrogate aufzuſuchen und zu Tage zu för⸗ dern, welche in der Rinde unſeres Erdballs verbor⸗ gen liegen, ſondern auch in allen und jeden Bezie⸗ hungen auf Erſparniſſe in Verwendung des Brenn⸗ materials allen nur möglichen Bedacht zu nehmen.

Dieſes letztere wird hauptſaächlich erreicht:

a) durch zweckmäßige Einrichtung der Gebäude, nämlich: guter Abſchluß gegen die Einwirkung der äußeren Luft, angemeſſene Dicke der Wände, doppelte Fenſter, Anwendung ſolcher Bekleidungen, die ſchlechte Wärmeleiter ſind;

b) durch die Wahl der Lage der Wohnungsräume, wodurch dieſe moͤglichſt gegen die Kälte geſchützt werden;

c) durch gut conſtruirte Heizungsapparate, welche den Geſetzen der Wärmeleitung und Vertheilung entſprechen.

In letzterer Beziehung iſt bekanntlich, was die

Einrichtung der Stubenöfen betrifft, noch Vieles zu thun. Deßhalb dürfte die durch den großh. Zoll⸗ Directions-Reviſor Becker zu Darmſtadt erfundene Verbeſſerung eines Stubenofens, der bereits auf den Eiſenhütten der Herrn Buderus Söhne gegoſſen, und in die im Monat September v. J. in Darm⸗ ſtadt ſtattgehabte öffentliche Ausſtellung der Erzeug⸗ niſſe inländiſcher Induſtrie geliefert wurde, alle Auf⸗ merkſamkeit verdienen. Bereits ſollen mehrere Sor⸗ ten ſolcher Oefen, namentlich einer mit Kochkachel gegoſſen, und dabei beſonders auf Mäßigkeit des Preiſes Rückſicht genommen ſeyn. Die durch den Gebrauch derſelben bewirkt werdende Erſparniß im Brennmaterial beträgt erhaltener Verſicherung zu Folge mehr als ein Drittheil des bisherigen Bedarfs.

Dieſer Becker'ſche Ofen iſt unter Anwendung der dazu geeigneten Roſte, welche man nach Wahl haben kann, für Holz, Steinkohlen, Braunkohlen, und Torf geeigenſchaftet. Deſſen gewöhnliche Höhe von 5 Fuß 6 Zoll, bei vier Aufſätzen mit eben ſo viel Verbindungsringen, kann nach der Größe der Lokale, beſonders deren Hohe, um einen oder einige Aufſätze und Verbindungsringe vermehrt oder ver- mindert werden. Der Feuerraum iſt durch einen beſonderen Einſatz von koniſcher Form, deſſen kleiner Durchmeſſer am unteren Theil 10 Zoll beträgt, ab⸗ geſchloſſen. Der hierdurch ebenfalls abgeſchloſſene