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Intelligenzblatt
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für die
im Allgemeinen,
den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.
2. Sonnabend, den 11. Januar 1840.
Das Intelligenzblatt für die Provinz Oberheſſen erſcheint auch im Jahr 1840, wie bisher, wöchentlich Einmal und zwar
den Freitag Mittag von den Kreisboten abgeholt, den Sonnabend Vormittag aber hier ausgegeben und durch 5 bieſge wobäsbl. Poſtbebörde expedirt wird.— Alle Inſerate, welche bis den Donnerſtag Nachmitkag 3 Uhr bei mir ein⸗ gelaufen ſind, finden in derſelben Woche eine ſichere Aufnahme. Einrückungsgebühren betragen für die erſte Zeile 4 kr., fuͤr die zweite Zeile 3 kr., für die dritte und jede folgende 2 kr.— Der Abonnementspreis für 1 Jahr iſt, wenn das Intelligenzblatt von mir direkt bezogen wird: 1 fl. 12 kr., für ½ Jahr: 40 kr., für/ Jahr: 224 kr., welcher Be⸗ trag jedoch voraus bezahlt werden muß!— Diejenigen meiner verehrl. Abonnenten, welche geſonnen ſind, das Intelligenzblatt auch im Jahr 1840 zu halten, haben nicht nöthig, ſolches bei mir beſonders anzuzeigen; diejenigen hingegen, welche auszutreten beabſichtigen, oder neu hinzutreten wollen, erſuche ich, mich, oder die ihnen zunächſt liegende Poſtbehörde,
gefälligſt davon zu benachrichtigen.— Gemeinnützige Aufſätze werben ſtets mit Dank für mein Blatt angenommen
erz Carl Bindernagel.
Amtlicher Theil. Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg
an die großh. Buͤrgermeiſter und Polizeikommiſſaͤre des Kreiſes. Betreffend: Die Ausführung der Vorſchriften im S. 2 Lit. g. der Verordnung über die Jagdwaffenpaſſe vom 28. Juni 1839.
Unter Bezugnahme auf die in obigem Betreffe in dem großh. Regierungsblatt Nr. 34 erſchienenen Bekanntmachung großh. Miniſteriums der Finanzen beauftrage ich Sie, die in der erwähnten Bekannt⸗ machung unter pos. 2 genannten Certifikate nur ſolchen Perſonen auszuſtellen, von welchen ſich erwarten läßt, daß ſie die ihnen geſtattete Befugniß, ſich ohne Jagdwaffenpäſſe zu den Scheibenſchießen zu begee d nicht mißbrauchen werden. ö
Friedberg am 4. Januar 1840. Küchler. S 2—̃ͤ̃—ͤ—
Derſel be an die Vorſtaͤnde der Localarmenfonds und die Bürgermeiſter des Kreiſes. f Betreffend: Die Prüfung der unterſtützungsgeſuche.
Da ſich ſeit einiger Zeit die bei mir und den Verwaltungs vorſtänden der Bezirksarmenfonds ein⸗ laufenden Unterſtützungsgeſuche in ungewöhnlicher Weiſe vermehren, und nicht unbegründete Anzeigen dar⸗ über vorliegen, daß zum Nachtheile wahrhaft Hülfsbedürftiger und würdiger Armen von minder Beduͤrf— tigen, zum Theil auch übel beleumdeten Perſonen Mißbrauch damit getrieben wird, ſo werden Sie an⸗ gewieſen, in allen Fällen, in welchen Sie dergleichen Geſuche an mich oder die gedachten Bezirksverwal⸗


