, 290 Carl Bindernagel in Friedberg ladet zur Subſcription ein (1078) 9 auf 1 5 „Göthe's ſämmtliche Werle, mit neuen Zuſaͤtzen vermehrte, neugeordnete voll ſtaͤn dig ſte Ausgabe. 58 N vierzig Vände. Unter des durchlauchtigſten deutſchen Bundes ſchützenden Privilegien. 9
Dieſe Ausgabe wird die erſte durchaus vollſtändige von Göthe's Schriften zu nennen ſeyn, indem ſie nicht allein den ganzen Inhalt der vergriffenen Ausgabe in 55 Bänden, ſondern auch alles dasjenige enthalten wird, was jener Ausgabe bisher noch fehlte. 3515 J 1 5„.
Sie wird aber auch zugleich den Vortheil einer größeren Bequemlichkeit gewähren, und zwar nicht allein durch eine beſchränktere Zahl der Bände, ſondern beſonders auch dadurch, daß darin, nachdem nunmehr ſämmtliches Material vor Augen lag, eine beſſere Anordnung und Zuſammenſtellung des Zuſammengehrigen möglich geweſen, als bei Göthe's Lebzeiten, wo ſelbſt während des Druckes der Ausgabe letzter Hand noch verſchiedene Werke im Entſtehen waren, und man über den dereinſtigen Nachlaß noch wenig Entſchiedenes wiſſen konnte. 8 5 1
Daß aber die jetzt thunlich geweſene, engere und beſſere Zuſammenſtellung möglichſt in Göthe's Sinn ausgeführt worden, dafur bürgt der Umſtand, daß der dieſe neue Ausgabe redigirende vieljährige Mitarbeiter Göthe's, Dr. J. P. Eckermann zu Weimar, dabei die Andeutungen und Winke hat befolgen können, die ihm aus häufiger Beſprechung des Gegenſtandes mit Göthe ſelbſt noch in ganz friſcher Erinnerung lebten..
Was endlich die Correctheit des Textes betrifft, ſo ſind zum Vortheil dieſer neuen Ausgabe nicht allein alle älteren Editionen zum Grunde gelegt, ſondern es ſind in zweifelhaften Fällen auch die noch vorhandenen Manuſcripte zu Rathe gezogen, ſo daß man nicht allein die beſte Lesart hat wahlen, ſondern auch vielfältige durch mehrere Ausgaben hindurch⸗ gehende veraltete Druckfehler hat ausmerzen können. 5 5
Die unterzeichnete Verlagshandlung beehrt ſich hiemit anzuzeigen, daß der Druck dieſer, mit der bekannten Taſchen⸗ Ausgabe von Schillers Werken in 12 Bänden in Format und Papier ganz gleichen, Ausgabe bereits begonnen hat, und die erſte Lieferung von 5 Bänden Anfang Oktobers erſcheinen wird.
1 Wir beabſichtigen, das Ganze in 8 Lieferungen, je zu 5 Bänden, herauszugeben, und dieſe ſich von Monat zu Monat folgen zu laſſen, ſo daß alle 40 Bände bis zur Oſtermeſſe 1841 fertig ſeyn werden. 1 5 8
Die Subſcription von 26 fl. 40 kr. oder 16 Rthlr. wird nur erſt nach Erſcheinung jeder Lieferung je mit 3 fl. 20 kr.
oder 2 Rthlr. gezahlt. 5
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In Bezug auf unſere ſchon früher gemachte vorläufige Ankündigung einer
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zu
Göthe's ſämmtlichen Werken,
nach Zeichnungen von W. Kaulbach und ſeinen Schuͤlern, a in Stahl geſtochen von Steifensand, Weber, Enzing- Müller, Hoffmann und A.,
zeigen wir hiermit gleichzeitig an, daß dieſe Sammlung, in 40 Blättern erſcheinend, in Format und Papier vorſtehender Ausgabe angepaßt und wo möglich mit jeder Lieferung Lerſelben in 5 Blättern ausgegeben werden ſoll. um dieſe Galerie allen Käufern der Göthe'ſchen Werke zugänglich zu machen, haben wir den Subſcriptionspreis nur auf 5 fl. 20 kr. oder 3 Rthlr. 8 gr. geſtellt. Die Lieferung von 5 Blättern koſtet demnach 40 kr. oder 10 gr. Das Unternehmen ſelbſt betreffend, bemerken wir nur, daß das Ganze aus einer Reihe von durchaus vollendeten Stahlſtichen beſtehen wird, denen theils Kaul⸗ bachs eigene, theils Zeichnungen ſeiner Schüler zum Grunde liegen. Männer wie Steifenſand, Enzing⸗Müller, Hoffmann, Weber liehen ihren gewandten Grabſtichel der Vervielfältigung der Zeichnungen jenes Meiſters und ſeiner Schule, und ſo dürfte es der Unterzeichneten gelungen ſeyn, mit dieſen Blättern eine Galerie anbieten zu können, die ein vollendetes, in gleichartigem Geiſte durchgeführtes Ganze bildet, wie ein ſolches noch zu keiner Taſchen-Ausgabe gegeben
J. G. Cotta'ſche Buchhandlung.
worden iſt. Stuttgart im September 1830. g 5 Gedruckt und verlegt unter Verantwortlichkeit von Carl Bindernagel in Friedberg.
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Nach Sitzungen d dabei aber Reklamante beſtinmt ww. haben, ſiche nachſtehen
Vorge
Es der Erſche Indem ich dem Rekru Leute, ſo gewieſen n Signaleme und Corpi
Auß⸗ biſondere!
geltend me ich Juen machen w Bürgerme
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