Ausgabe 
6.6.1840
 
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zu einen Schein erlangt, vnd die Verſicherung ge than, die gefäll zu entrichten.

Und demnach auch ſich vnſere Vnderthanen et licher Ortten bißhero boßhaftig vnderſtanden, onſere in Beſtand gehabte Güter auß vorwenden⸗ dem armuth oder daß ſie die anforchungen nicht mehr wüßten, liegen zu laſſen, vnß den pfocht zu hinderhalten ſo verordnen vnd Befehlen wir hier⸗ mit ernſtlich, daß vnſere Beambte an dem ortt, wo wir hofleuthe haben, mit den Leuthen aufs feld gehen vnd auf die vakanten Güͤhter anwei⸗ ßung thun und diejenige, ſo ſich zu den gühtern jetzo angeben vnd vorhin dazu ſlill geſchwiegen, umb 5 gülden geſtraft werden ſollen.

Bekanntmachungen von Behoͤrden.

A

Oeffentliche Aufforderung. (472) Der Herr Graf von Solms Wildenfels hat in der Gemarkung Altenſtadt einen, vertrags mäßig auf 1084 fl. 45 kr. feſtgeſetzte Zehntgrund⸗ rente zu beziehen, welche nach dem Geſetz vom 27. Juni 1836 dermalen abgelöſ't werden ſoll. Sämmt⸗ liche bei dieſer Ablöſung Betheiligten werden hier⸗ mit aufgefordert, ihre etwaigen Rechtsanſprüche um ſo gewiſſer binnen 2 Monaten dahier geltend zu machen, als ſonſt die Auszahlung des Ablöſungs⸗ kapitals an den oben benannten Berechtigten geſtat⸗ tet wird. Großkarben den 11. Mai 1840.

Großherzoglich heſſiſches Landgericht Muhl.

Edietalladun. g. (473) Da über das Vermögen des Peter Roth von Friedberg der Concurs erkannt und Liquidations⸗ termine auf Donnerſtag den 9. Juli d. J., Morgens 7 Uhr, anberaumt worden iſt, ſo werden alle, welche An⸗ ſprüche an die Concursmaſſe bilden wollen, aufge⸗ fordert, ſolche ſogewiß in jenem Termine geltend zu machen, auch ſich hinſichtlich der zu machenden Vergleichsvorſchläge und der Wahl eines Maſſecu rators zu erklären, als ſie ſonſt von der Maſſe aus⸗ geſchloſſen werden ſollen, reſp. ihre Zuſtimmung zu den Beſchlüſſen, welche die Mehrheit der erſcheinen⸗ den Gläubiger faſſen wird, unterſtellt werden wird. Friedberg den 4. Mai 1840. Großh. heſſ. Landgericht Hofmann. Verpachtung des Mineralbrunnens zu Vilbel.

(480) Dienſtag den 23. Juni 1840, Vormittags 10 Uhr, wird in dem Rathhauſe zu Vilbel, der dem großh. heſſ. Fiscus gehörige Mineralbrunnen daſelbſt anf anderweite 12 Jahre, vom Anfange des Jahres 1842 an, und zwar auf zweifache Art, naͤmlich ein⸗ mal mit dem jetzt bei dem Brunnen befindlichen

Häuschen und das anderemal unter der Zuſicherung der Erbauung eines 34 Fuß langen und 24 Fuß breiten Wohnhauſes für den Brunnenbeſtänder und ſeine Familie, unter dem Vorbehalt hoͤherer Geneh⸗ migung meiſtbietend verpachtet. Friedberg den 9. Mai 1840. Großh. heſſ. Rentamt daſelbſt B u 5

Immobilien-Verſteigerung. (501) Montag den 22. Juni l. J., Vormittags 9 Uhr, ſoll in hieſigem Rathhauſe die Peter Roth⸗ ſche Hofraithe in der Uſagaſſe, beſtehend, Pag. 35. Nro.% in Wohnhaus, zwei Hinterbäuen, Scheune, und Stall, an Martin Schnaid und Johs Zobel gelegen und gibt

in die Corpora 1 fl. 51 kr. Pfeng.; der Präzens 2 in die Kirche

9.

fl 2 ſodann

Pag. u. Nro. 28% 20 Ruthen Garten in der Stadt, zehnt⸗

frei, an Johannes Kromm, öſſentlich meiſtbietend verſteigert werden.

Friedberg den 18. Mai 1840. In Auftrag großh. heſſ. Landgerichts Der Beigeordnete Bender.

Oeffentliche Aufforderung. (504) Das gräfliche Haus Waldbott-Baſſenheim hat aus der Gemarkung Petterweil an ſogenanntem Beedwaizen 8 Mltr. 3 Sr. 2 Kpf. 3 Gſchd. 2 Ms., in Geld zu 66 fl. 5 kr. angeſchlagen, zu beziehen, und ſoll dieſe Grundrente dermalen nach dem Ge⸗ ſetze vom 27. Juni 1836 abgelöͤſet werden. Alle diejenigen, welche bei dieſer Ablöſung betheiligt ſind, werden hiermit aufgefordert, ihre etwaigen Rechts- anſprüche um ſo gewiſſer binnen zwei Monaten da⸗ hier anzuzeigen, als widrigenfalls die baare Aus zahlung des Ablöſungskapitals à 1189 fl. 30 kr. an die gräflich Waldbott⸗Baſſenheim'ſche Vormund⸗ ſchaft zu München verfügt im Falle der nicht erfolgenden Annahme deſſelben aber deſſen gericht⸗ liche Depoſition verordnet wird.

Großkarben am 11. Mai 1840.

Großh. heſſ. Landgericht daſ. Muhl.

Brückenbauarbeit in Vilbel. (510) Mittwoch den 10. Juni, Vormittags 10 Uhr, ſollen auf dem Ratbhauſe zu Vilbel die zur Erbauung einer aus drei Bogen beſtehenden Brücke über die Nidda daſelbſt erforderlichen Lieferungen und Arbeiten und zwar: Die Lieferung von ungefähr 37000 Cubikfuß Hauſteinen, 70 Cubklftr. Mauerſteinen, 500 Buͤtten Kalk, 10 Cubklftr. reinen Sand oder Kies; ferner die Bearbeitung der Hauſteine, die Maurer⸗ arbeit, das Grundausgraben, die Anfertigung eines