Ausgabe 
28.9.1839
 
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a 1 15 5 4 3 1 ba 7 We 7 a 2 2 8 K. Derſelbe an die gr. Buͤrgermeiſtey und Bezirkswegwaͤrter des Kreſſes. val ce Nachſtehende Beſtimmungen der höchſten Verordnung vom 11. Juli 1838 über die Unterhaltung bac de 1 der Vieinalwege ſchärfe ich Ihnen unter dem Bemerken hiermit ein, daß die vorgeſchriebenen Hautrepa⸗ Ale e raturen für den Herbſt längſtens im November vollzogen ſeyn müſſen. big Neteil, 10 Zugleich weiſe ich Sie an, derſelben Verordnung gemäß, mit aller Strenge darauf zu ſehen, daß bh die gebauten Vicinalwege mit Baumpflanzungen begrenzt werden. Sie haben zu dem Ende alsbald die feanſchaf bild angrenzenden Grundeigenthümer dazu unter Androhung der in Satz 9. des Poltzei⸗ Reglements vom 8. weed aufge Marz 1837(Intelligenzblatt Nro. 11.) feſtgeſetzten Strafe aufzufordern, die erforderlichen Obſtbäume noch 1115 Wirken dieſen Herbſt zu ſetzen. 10 ale, uit Die Zuwiderhandelnden ſind zur Strafe anzuzeigen und iſt zugleich Einleitung zu treffen, daß 15 el. die Bäume auf ihre Koſten geſetzt werden. büre gewäß Auszug aus der Verordnung vom 11. Juli 1838. klätung in Alle regelmäßig gebauten und mit einer Steindecke verſehenen Wege bedürfen jährlich zweier aifſmehonge; Hauptreparaturen, außerdem aber einer häufigen Verbeſſerung kleiner Mängel. Ich 177 Die erſte dieſer Reparaturen muß im Frühjahr, ſobald der Boden aufgethaut iſt, vorgenommen Orten werden und beſteht darin, daß, nachdem der Koͤth von der Oberfläche der Fahrbahn abgekratzt iſt, alle Vertiefungen und Geleiſen mit fein geklopften, dazu in Verrath befindlichen Steinen ausgefüllt werden. Außerdem werden bei dieſer Gelegenheit oder auch etwas ſpäter, jedenfalls aber ſo lange die Winterfeuch⸗ tigkeit noch in der Erde enthalten iſt, alle etwa eingeſtürzten Gräben aufgeräumt, die beſchädigten Fußpfade und Boͤſchungen hergeſtellt und die etwa verſandeten Mulden, Dohlen und Brücken wieder eröffnet. Die bei der Frühjahrs-Reparatur auf die Fahrbahn eingedeckten Steine müſſen, wenn ſie durch das Fuhr 1 werk auseinander gedrückt worden, ſo lange das Wetter noch feucht iſt, fleißig zuſammengezogen werden. So el 0 Die ſpäter noch bleibenden loſen Steinchen müſſen abgezogen und als Vorrath auf einem der Banquets war und mc geſammelt werden.*.%ne ſiln fit er auch ſehn.

dis genen in derſelben e atten, welche Eltern witzige

Die zweite und wichtigſte Hauptreparatur fällt in den Herbſt, ſobald anhaltend feuchtes Wetter eintritt und beſteht, wie die Frühjahrs⸗ Reparatur, in der Eröffnung der während des Sommers mit Gras oder Unkraut verwachſenen Gräben, im Reinigen der Fahrbahn von Koth und im Auflegen von Repa⸗ ratur⸗Steinen auf diejenigen Stellen, welche dies bedürfen. Bei dieſem Einſteinen iſt das Augenmerk

ſtets nur darauf zu richten, die Schichte der Deckſteine immer in derſelben Dicke zu erhalten, und die altdeutſche We

urſprüngliche Form der Fahrbahn, wo ſie verloren gegangen iſt, herzuſtellen. Bei Grundbauſtraßen iſt es art. von beſonderer Wichtigkeit, ſtets mit Sorgfalt darüber zu wachen, daß der Grundbau nicht von der Decke Wir wolle entblößt, vom Fuhrwerk berührt und abgeſchliffen wird, weil, wo dies der Fall, nachher eine Decke nicht dendatten mitt leicht mehr haftet. Alle vorgenommenen Einſteinungen müſſen, wenn ſie ſich aus ihrer Lage verrüͤcken, länget ſamme ſo lange gehörig zuſammen gezogen werden, bis ſich ſolche feſtgeſetzt und eingefahren haben, wobei zugleich finden. ein öfteres Abräumen des etwa entſtehenden Kothes nicht verſaͤumt werden darf. 0 20 Von Ein Friedberg den 24. September 1839. 8 i Küchler. Er gibt einer f f f f n rene 7 Wenn elw An die verehrliche Redaction des Intelligenz, tat dem einträchtigen Zuſammenwirken des Feſteo⸗ ene c blattes zu Friedberg. mites, welches, gußer mir, die Herren, Kammerdiree; dert, io bene

f f tor Langermann, Landgerichts ⸗Aſſeſſor Schaum,(legtaben.

Die Bewohner Ortenbergs haben mit Vergnü- Diſtrictseinnehmer Becker, Bürgermeiſter Mai, Hat man

gen die guͤnſtige Schilderung des, am 9ten l. M. hier ſtattgefundenen, landwirthſchaftlichen Feſtes in

geltlich getha

und, als Dirigenten des Scheibenſchießens, Kaufmann 5 f ö f let wohl die!

Kees und Revierförſter Müller bildeten, mit dem

Nr. 37. Ihres Blattes geleſen, und erachten ſich Stadtporſtand und der achtbaren hieſigen Bürger⸗ eee Ihrem unbekannten Correſpondenten zu aufrichtigem ſchaft, und, was namentlich die beifällig aufgenom⸗ ler: Er Danke für dieſelbe verpflichtet. menen Geſangleiſtungen betrifft, der beiden hieſigen Sapechnet. Es wird in dieſer Schilderung meiner nament- Herrn Schullehrer Flick und Glas, zu verdanken Ainer lich erwähnt; dieſe namentliche Erwähnung legt mir iſt. Auch Perſonen, welche weder Mitglieder des e die Pflicht auf, getreu meinem WahlſpruchJedem landwirthſchaftlichen Vereins noch des hieſigen Stadt⸗ Done das Seine öffentlich auszuſprechen, daß, wenn vorſtandes ſind; wie z. B. die Herren, Landgerichts⸗ guckt i 90 wir ſo glücklich waren, die benannte Feſtlichkeit auf Aſſeſſor Welcker und Landgerichts⸗Actuar Harb nach dem J würdige Weiſe durchzuführen, dieſes guͤnſtige Reſul⸗ gewährten ihre thätige Beihülfe. Uns allen ſtand Nachts

man von ih.