Ausgabe 
26.1.1839
 
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Intelligenzblatt

für die

rovins D berhesen

im Allgemeinen, den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.

M4. Sonnabend, den 26. Januar 3 1839

Amtlicher Theil. Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg

an ſaͤmmtliche großh. Buͤrgermeiſter des Kreiſes und die Polizeikommiſſaͤre zu Wickſtadt und Engelthal.

Betreffend: Die Aufſtellung und Einſendung der Viehſtandstabellen.

Da die Viehſtandstabellen bisher nicht überall nach gleichem Formular aufgeſtellt worden, ſolche auch mit den Jahresberichten verſpätet eingekommen ſind, ſo hat höchſtpreisliches Miniſterium des Innern und der Juſtiz verfuͤgt, daß für die Folge die Aufnahme des Viehſtandes nicht mehr am Jahresſchluß, ſondern im Monat Juli erfolgen ſolle. Ich gebe Ihnen daher auf, längſtens bis zu Ende Juli des Jahres die deshalb nach dem Ihnen mit dieſem Ausſchreiben zukommenden Formulare aufzuſtellende Ueber ſicht mit beſonderen Berichten an mich einzuſenden.

Der Aufſtellung dieſer Liſten werden Sie die gehörige Aufmerkſamkeit und Sorgfalt widmen und insbeſondere nicht unterlaſſen, in Ihren Berichten ſoweit als möglich die Gründe für die etwa gegen das vorhergehende Jahr ſtattgefundene auffallende Vermehrung oder Verminderung des Viehſtandes im All gemeinen ſowohl als bei einzelnen Viehgattungen, ſo wie auch für das etwa eingetretene Fallen oder Steigen der Viehpreiße anzugeben. Was die Ueberſichten über den aufgenommenen Viehſtand im Jahre 1838 in Ihren Bürgermeiſtereien betrifft, ſo ſind dieſelben ſchon nach dieſem Formular einzurichten und mit Bericht binnen 8 Tagen einzulegen. Die eingeſandten Liſten erhalten Sie zu dem Ende zurück.

Friedberg den 20. Januar 1839. Küchler. e

Derſelbe an Dieſelben.

Betreffend: Die Completirung der Feldtruppen im Jahr 1839.

Gleichzeitig mit dieſem Ausſchreiben theile ich einem Jeden von Ihnen ein Exemplar der von großh. Provinzial⸗Commiſſär zu Gießen in rubricirtem Betreff erlaſſenen Bekanntmachung unter der Weiſung mit, dieſelbe alsbald in jeder Gemeinde Ihrer Bürgermeiſterei anheften zu laſſen und auf dieſe Art zur offentlichen Kenntniß zu bringen. Aus dieſer Bekanntmachung iſt zu entnehmen, daß aus dem Kreiſe Friedberg diejenigen jungen Leute, welche bei der vorjährigen Muſterung die Nr. 1 bis 95 gezogen haben, marſchpflichtig ſind, die Nr. 96 bis 104 aber noch nach dem 1. April J. J. einbeordert werden können. Sie haben alle diejenigen, welche hiernach eine Marſchnummer gezogen haben, davon ſpeziell in