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tung, als in Geſellſchaften, welche blos aus Per— Sehr oft aber ſollen ſie in neurer Zeit, wa- Lebloſigkeit des Urtheils betrifft, von den Unterhaltungen junger Leute des männlichen Geſchlechtes um Vieles über- troffen werden. Hier fehlts oft gar nicht an Gei— ſtesbildung; leider aber iſt dieſe nicht ſelten ſehr einſeitiger Natur. Es war eine Zeit, da glaubte man allgemein, die Schule ſey nur der Ort, in welchem der Verſtand allein ausgebildet werden müſſe. Je mehr dies der Fall war, deſto mehr tra— ten gerade die Blüthen des menſchlichen Geiſtes, Religioſität und Sittlichkeit, der Sinn für Alles, was groß und ſchön und edel iſt, in den Hin⸗ tergrund, und— der Pfiffigſte ſtand am hochſten.
Tritt der Menſch in das Mannesalter, ſo erſcheint neben der phyſiſchen Kraft auch die geiſtige; er traut ſich viel zu. Bei einer tüchtigen Vorbil⸗ dung kann daraus viel Gutes werden; bei einer einſeitigen aber entſteht daraus Verachtung des aäl⸗ teren Mannes, Liebloſigkeit gegen alle andere. Der Zeitgeiſt, mit ſeinen Schlangenkünſten kommt dazu und es bildet ſich darans eine Selbſtſucht, die keine Grenzen mehr kennt, die alles Andere außer ſich verachtet, deren höchſter Triumph beißen⸗ der Witz, gemeine Myſtifikation Zum Beßten halten) aller Derer iſt, welchen eine gleiche Gewandheit der Sprache und der Phantaſte nicht zu Gebote ſteht. Am Ende iſts doch nichts welter als auf Klaͤtſcherei gebaute Schadenfreude.)
Wo ſoll das aber am Ende hinaus? Es muß anders werden. Jedem Familienvater ſey es heili— ges Auliegen, daß Frömmigkeit und Tugend in ſei— ner Familie wieder Hütten aufſchlagen, wenn ſie daraus verſchwinden wollen. Jeder gehe ſeinen Kin⸗ dern mit gutem Beiſpiele voran. Er dulde liebloſe Urtheile ſeiner unmündigen Kinder über verdiente Männer durchaus nicht. Er ſuche in den Stunden der Erholung beſſere Unterhaltung einzuführen, und laſſe die weiblichen Glieder der Familie, wenns die Geſchäfte irgend erlauben, auch an derſelben Theil nehmen. Dann iſts vor Allen des Lehrers heilige Pflicht, die Keime des Guten in den Kindern zu entfalten zu ſuchen, ihnen Achtung vor Jedem, wel⸗ cher Achtung verdient, vor dem Frommen, Red⸗ lichen, Arbeitſamen, auch wenn ſie im Küttel ein⸗ hergehen, einzuflöͤßen. Mit der Zeit wirds dann ſchon beſſer werden.— Vielleicht iſt es aber auch jetzt ſo ſchlimm gar nicht; vielleicht ſah Schreiber dieſes die Welt durch ein dunkles Glas. Noch beſſer, wenn das der Fall iſt! f
*) Es gibt auch Geſellſchaften älterer Perſonen; die Alles tadeln und zwar lieblos tadeln, was Andere thun;“ rän⸗ ner, denen alle Andere außer ibnen als Dummkopfe vorkommen. Das ſind ſchöne Muſter für junge Leute, die dergleichen hören!
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Bekanntmachungen von Behoͤrden.
A
Holz ⸗-Lieferung. (1201) Freitag den 27. d. M., Vormittags um 10 Uhr, wird die Lieferung von circa 100 Stecken buchen und 100 Stecken eichen Scheitholz für die Garniſon Friedberg auf dem Militär⸗Verwaltungs⸗ büreau dahier verſteigert.
Friedberg den 5. December 1839.
In Auftrag: Golz, Oberquartiermeiſter. Arbeits-Verſteigerung.
(1207) Dienſtag den 17. December, Vormittags 11 Uhr, ſoll zu Florſtadt, zur Chauſſtrung des Vi⸗ cinalwegs von der oſſenheimer Grenze nach Florſtadt das Steinfahren und Steinſetzen in die Wenigſt— nehmenden in Accord gegeben werden.
Friedberg den 5. December 1839.
Der großh. heſſ. Kreisbaumeiſter Rhumbler. Arbeits-Verſteigerung. (1208) Montag den 16. d. M., Vormittags 11 Uhr, ſoll bei Gaſtwirth Joutz zu Butzbach das Stein⸗ brechen in dem neu eröffneten Steinbruch daſelbſt, Wh an die Wenigſtnehmenden verſteigert wer⸗ en. Friedberg den 5. December 1839. Der großh. heſſ. Kreisbaumeiſter g Rhumbler. Bekanntmachung. (1225) Donnerſtag den 19, d. M., des Vormit⸗ tags um 9 Uhr, foll:
1) Die Lieferung der für die Marienſchloſſer An⸗ ſtalt nöthigen harten und Schmierſeife oͤffentlich an den Wenigſtnehmenden,
2) Das vorhandene Abfallſtroh öffentlich an den Meiſtbietenden verſteigert werden.
Ich bringe dieſes mit der Bemerkung zur offent⸗ lichen Kenntniß, daß Derjenige, welcher bei der Ver⸗ ſteigerung mitbieten will, nachweiſen muß, lieferungs⸗ und zahlungsfähig zu ſeyn.
Marienſchloß den 6. Dezember 1839. Funk. Aufforderung. (1226) Großh. Hofgericht der Provinz Oberheſ⸗ ſen hat den penſtonirten Schullehrer Johannes Seitz von Steinbach unter Curatel geſtellt. Es wirv dies mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß alle Rechtsgeſchäfte, welche der Joh. Seitz ohne Genehmigung ſeines gerichtlich verpflichteten Cura⸗ tors, des Joh. Weber von Steinbach, abſchließen ſollte, ohne alle gerichtliche Wirkung ſind.
Gleichzeitig werden alle diejenigen, welche For⸗ derungen an den Joh. Seitz zu machen haben auf gefordert, dieſe ohnfehlbar bis zum


