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Intelligenzblatt
für die
im Allgemeinen,
den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.
M 50. Sonnabend, den 14. December 1839.
9 70 Intelligenzblatt für die Provinz Oberheſſen erſcheint auch im Jahr 1840, wie bisher, wöchentlich Einmal und zwar ſo, daß es den Freitag Mittag von den Kreisboten abgeholt, den Sonnabend Vormittag aber hier ausgegeben und durch die hieſige wohllöbl. Poſtbehörde expedirt wird.— Alle Inſerate, welche bis den Donnerſtag Nachmittag 3 Uhr bei mir ein⸗ gelaufen ſind, finden in derſelben Woche eine ſichere Aufnahme. Einrückungsgebühren betragen für die erſte Zeile 4 kr., für die zweite Zeile 3 kr., für die dritte und jede folgende 2 kr.— Der Abonnementspreis für 1 Jahr iſt, wenn das Intelligenzblatt von mir direkt bezogen wird: 1 fl. 12 kr., für ½ Jahr: 40 kr., für/ Jahr: 24 kr., welcher Be⸗ trag jedoch voraus bezahlt werden muß!— Diejenigen meiner verehrl. Abonnenten, welche geſonnen ſind, das Intelligenzblatt auch im Jahr 1840 zu halten, haben nicht nöthig, ſolches bei mir beſonders anzuzeigen; diejenigen hingegen, welche auszutreten beabſichtigen, oder neu hinzutreten wollen, erſuche ich, mich, oder die ihnen zunächſt liegende Poſtbehörde, geſcdaalt davon zu benachrichtigen.— Gemeinnützige Aufſätze werden ſtets mit Dank für mein Blatt angenommen werden. Friedberg. Carl Bindernagel.
Amtlicher Theil.
Die großh. heſſ. Bezirks⸗Schulcommiſſion des Kreiſes Friedberg an die Schulvorſtaͤnde des Kreiſes mit Ausnahme der ſtandesherrlichen Orte.
Betreffend: Die Anwendung körperlicher Strafen bei Schulkindern.
Abſchrift nachſtehender Verfügung theilen wir Ihnen zur Nachricht und Bedeutung der Lehrer, welche ſich ſtrenge darnach zu achten haben, hierdurch mit. Friedberg den 7. Dezember 1839. Ku alen.
Der gr. heſſ. Oberſchulrath an ſaͤͤmmtl gr. Bezirksſchulcommiſſionen u. ſtandesherrl. Conſiſto rien.
In den letzten Jahren ſind von verſchiedenen Seiten begründete Beſchwerden bei uns eingekommen, daß Schullehrer Kinder mit Stöcken und anderen Gegenſtänden gezüchtigt haben, wodurch körperliche Verlez— zungen entſtanden ſind.
Wir fordern Sie auf, ſämmtliche Schullehrer Ihrer Bezirke anzuweiſen, in den ſeltenen Fällen, in welchen körperliche Zuͤchtigungen nicht zu umgehen ſind, nur Ruthen von Birkenreiſern zu gebrauchen und die Streiche auf das Innere der flachen Hände zu geben.
Sollten Lehrer gegen Erwarten dieſer Vorſchrift entgegenhandeln, ſo werden Sie ſolche unnachſichtlich hierüber zur Rechenſchaft auffordern, und nach Umſtänden uns hiervon in Kenntniß ſetzen.
Darmſtadt den 20. November 1839. Heße.
Victor. —— e—


