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ſeiner Perſon; daher der Glaube, er ſey unſterblich, aber auch das ſchnelle Ausbleiben der bedeutenden Geldſummen, als man ſich überzeugt hatte, daß er geſtorben ſey und ſeine Reſte wie die anderer Men—⸗ ſchen den Weg alles Fleiſches genommen hätten. Uebrigens hat er in jenen Laͤndern doch noch eini⸗ gen Anhang.
Bekanntmachungen von Behoͤrden.
NN
Edictal ladung.
(635) In den Steinfurter Hypothekenbuͤchern
ſtehen noch die nachfolgend bemerkten Einträge über
von Einwohnern der Gemeinde Steinfurt errichtete pfandverſchreibungen und Cautionen,
J. Auf den Namen von Johannes Reitz Gerichts— ſchöff und Ehefrau Katharina: u) 20 fl. bei der Kirche zu Steinfurt, den 25. Mai 1768.
p) 50 fl. bei Controleur Graͤf zu Wiſſelsheim, den 20. Septbr. 1773.
c) 40 fl. bei der Familie von Löw, den 19. Fbr. 1771.
d) 38 fl. bei dem Steinfurter Kirchenbau, den 16. Juli 1790. c) 140 fl. bei demſelben, den 16. Juli 1790.
d) 60 fl. bei demſelben, den 28. April 1791.
e) 20 fl. bei Margaretha Acker in Steinfurt, den 10. Novbr. 1791.
entliehen;
II. auf den Namen der Wittwe des gedachten Reitz 238 fl. den 24. Febr. 1801, bei Eliſabetha Cas⸗ par Fritz Wittwe zu Wiſſelsheim aufgenommen;
III. auf den Namen des Johannes Clöß 150 fl. den 15. Auguſt 1792, bei Georg Kaspar Weifert zu Melbach, und 150 fl. den 22. Febr. 1793, bei Johannes Kleeberger zu Melbach geliehen;
IV. auf den Namen von Paul Schäfer, eine Cau⸗ tion von 80 fl. für den bei der K. K. Armee am Rhein, im Regiment Kaiſers Infanterie ſte— henden Soldaten Joh. P. Landvogt, ſodann eine Caution von 146 fl. 30 kr. am 30. Januar 1803 der Familie von Löw und eiue Caution von 160 fl. derſelben den 26. Nov. 1812 geleiſtet;
V. auf den Namen von Chriſtoph Tönges 68 fl. Caution am 8. Febr. 1794, der Familie von Löw und zwei weitere Cautionen von 130 fl. und 140 fl. derſelben 3. Januar 1803 und 26. Nov. 1812 geſtellt,—
offen, wiewohl der Schuldner reſp. Cautionsſteller
Erben behaupten, daß die conſtituirten Pfandrechte
längſt durch Zahlung und Erfüllung der Verpflich⸗
tungen für welche die Cautionen geleiſtet worden, erloſchen, die betreffenden Urkunden aber verloren gegangen ſeyen. Auf Antrag jener Erben werden daher alle, welche auf die vorgedachten Schuldur⸗ kunden und aus den geleiſteten Cautionen annoch
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Anſprüche zu haben glauben, öffentlich andurch auf— gefordert, ſolche ſogewiß binnen 6 Wochen hier zur Anzeige zu bringen, als ſonſt jene Schuld- und Cautionsurkunden ſofort für erloſchen erklärt und die betreffenden Einträge in den Pfandbüchern ge— ſtrichen werden ſollen. Friedberg den 10. Juni 1839. Großh. heſſ. freih. v. Loͤwiſches Landgericht Hofmann. Bekanntmachung. (710) Montag den 15. laufenden Monats, Vor—⸗ mittags 11 Uhr, ſollen in hieſigem Rathhaus zehn Schaafpferche öffentlich meiſtbietend verſteigert werden. Friedberg den 11. Juli 1839. Der Beigeordnete Bender. Bekanntmachung. (711) Freitag den 19. Juli l. J., Vormittags um 10 Uhr, ſoll in hieſigem Rathhaus der der Stadt eigenthümlich zuſtehende Alban- auch Herrnzehnten genannt oͤffentlich meiſtbietend auf dieſes Jahr ver⸗ pachtet werden. Die Feldſchützen ſind angewieſen, den Zehnten abzuſtecken und den Pachtliebhabern die Aecker zu zeigen, welche zum Zehnten gehoren. Friedberg den 8. Juli 1839. Der Bürgermeiſter D. Vieh- und Mobiliar⸗-Verſteigerung. (712) Mittwoch, als den 17. d. M., ſoll auf frei⸗ williges Anſuchen des Wirths Friedrich Hofmann dahier ſein ſämmtliches Vieh, Schiff und Geſchirr nebſt Hausgeräthſchaften, als: 3 Pferde, 6 Kuͤhe, 3 Mutterſchweine, 1 Wagen mit Zugehör, 2 Pflüge, Egge mit Schleife, eine vollſtändige Brennerei, nebſt Bütten und Fäſſer von allerlei Gattung, worunter auch Fäſſer mit Brandwein gefüllt ſind, auch ſonſtige Geräth⸗ ſchaften gegen gleich baare Zahlung meiſtbietend verſteigert werden. Bönſtadt den 10. Juli 1839. Der großh. heſſ. Bürgermeiſter Geibel. Verſteigerung von Chauſſir arbeit. (713) Mittwoch den 17. d. M., Vormittags 11 Uhr, ſollen die Chauſſirarbeiten, da Nachgebote ge— ſchehen ſind, nochmals an den Wenigſtnehmenden verſteigert werden, ken
Fritz.
was man mit dem Bemerken veröffentlicht, daß ein weiterer Termin nicht abge— halten, alſo die Genehmigung bei annehmbaren For⸗ derungen ſogleich ertheilt werden wird.
Die Chauſſirarbeit beträgt in einer geſammt Länge 325 Klftr. und wird in einzelnen Looſen ver— geben. 1 f f Die Herrn Bürgermeiſter erſuche ich dienſterge— benſt, den anberaumten Termin auf die ortsübliche Weiſe nochmals bekannt machen zu laſſen.
Bruchenbrücken den 10. Juli 1839. Der großh. heſſ. Bürgermeiſten Scheuner.


