Ausgabe 
12.10.1839
 
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Intelligenzblatt

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e, e 41. N Amtlicher Theil.

use, geborn Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg a l an ſaͤmmtliche großh. Buͤrgermeiſter des Kreiſes. Gurſſiar Betreffend: Straßenpolizei. f ia Eliſabethy, Es iſt zur Anzeige gekommen, daß an Markttagen nicht ſelten die Ortsſtraßen, durch welche ein Straßenzug führt, dergeſtalt mit den Ständen der Verkäufer beſtellt werden, daß die Paſſage oft völlig a Eliſabethn gehindert, oder doch ſehr erſchwert und nicht ſelten gefährlich wird.

Da nun eine Hemmung der Paſſage durch die Ortsſtraßen in dieſer Weiſe nicht Statt finden darf,

Stephan un

riſtian Jo⸗ ſo werden Sie angewieſen, dafür zu ſorgen, daß derartige Sperrungen für die Zukunft verhütet werden. Friedberg den W. September 1839. Küchler. den 7. Sept den 13. Aug chter, Au Derſelbe an Dieſelben. eine Tochte Betreffend: Den Ankauf der diesjährigen Remontepferde. Mit Bezug auf die Bekanntmachung in der großh. heſſ. Zeitung vom 18. v. M. beauftrage ich Sie, hes Söhnchen hierdurch alsbald in Ihren Bürgermeiſtereien zur öffentlichen Kenntniß zu bringen, daß 2 den 14. Oktober d. J. zu Homburg an der Ohm, und den 16. Oktober d. J. zu Hungen zes Söhnchen der Ankauf der diesjährigen Remontepferde ſtattfindet. 91 6 5 N Indem ich Ihnen zugleich in Folge einer Verfügung großh. Miniſteriums bemerke, daß ſeither ſo lediger Sil wenig Pferde in der Provinz Oberheſſen zum Verkaufe für die Remonte gebracht worden ſind, daß der Me entſtehenden großen Koſten wegen, für die Zukunft ein Ankauf in Oberheſſen gar nicht ſtattfinden ſoll,

wenn auch dieſes Jahr abermals wieder ſo wenig Pferde vorgeführt würden, fordere ich Sie dringend e auf, dahin zu wirken, daß diesmal möglichſt viele und taugliche Pferde zum Verkauf ausgeſtellt werden. b Friedberg den 28. September 1839. Küchler.

erich Müll.

ant 8 Anſtellungen.

Carl Förſter von Rödelheim iſt zum Wegwärter fur die Orte Rödelheim, Steinbach und Nieder⸗

N urſel beſtellt worden. N 5 f Seinen Gehalt werden die großh. Bürgermeiſter dieſer Orte vom 1. Oktober 1839 an zur Zahlung

anweiſen.