Intelligenzblatt
ken. Uk. für die . 15 kr. J dem 9 0 und 0 n ae ro vin erlſessen 7 kr. 8 im Allgemeinen, Ok. den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen. MG. Sonnabend, den 9. Februar a 1839. an.: N EN 2 kr.*„ Amtlicher Theil. n.: Mkt. Bekanntmachung. und Betreffend: Die Audienztage bei großh. Kreisrathe dahier. 39. Indem ich meine Bekanntmachung vom 22. April 1834 ins Gedächtniß zurückrufe, bin ich in Be— ge rückſichtigung, daß ſeither deſſen unerachtet viele Kreisangehörige durch Erſcheinen auf Nichtaudienztage 1 entweder ſich vergebliche Gänge gemacht, oder vielfältige Geſchäftsſtörungen erzeugt haben, zu der Bekannt⸗ A machung veranlaßt: FE Daß inskünftige in der Regel, dringende Fälle ausgenommen, Niemand außer dem auf Dienſtag jede * Woche beſtimmten Audienztage in dienſtlichen Angelegenheiten Gehör bei mir finden kann. An Die großh. Bürgermeiſter haben vorſtehende Bekanntmachung durch Anſchlag an das Rathhaus oder SN auf ſonſt ortsübliche Weiſe noch beſonders zu veröffentlichen. 5 Friedberg am 3. Februar. 1839. Der großh. heſſ. Kreisrath des Kreiſes Friedberg: * Kuͤchler. A 3* Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg 12 an die demſelben untergeordneten Behoͤrden und Diener: 2 Betreffend: Den Geſchäftsgeng, insbeſondere die Form der Berichte. 0 Zur Herbeiführung der erforderlichen Gleichförmigkeit in Ihrer Correſpondenz mit mir, bin ich veranlaßt, — folgende bereits am 10. Sept. 1833 den großh. Bürgermeiſtern gegebene Vorſchriften allgemein auszunehmen: 7 1) Die Ueberſchriften der an mich zu erſtattenden Berichte ſind auf die nachſtehend bezeichnete Weiſe 2 einzurichten: An den Großherzoglich Heſſiſchen Kreisrath des Kreiſes Friedberg 1 Bericht 58 des Großh. Heſſ. Bürgermeiſters zu I zu Nr. K. R. 12 Anlagen auf die Verfügung vom ten 18 2 Die Nummern und das Datum der Verfügung, welche etwa zu den Berichten Veranlaſſung 25 gegeben hat, iſt ſtets beizuſetzen.“) A 20 Die Berichte müſſen auf ganze Bogen von beſchnittenem Papier und zwar ſtets von einer und der— K. F. ſelben Größe, nämlich 13,3 Zoll(neues Maas) lang und 8,2 Zoll breit, erſtattet werden. g 3) Berichtserſtattungen auf halbe Bogen dürfen nicht mehr ſtatt finden. Dagegen ſoll es verſtattet ſeyn,
*) Dieſe Formularien ſind vorrathig bei C. Bindernagel in Friedberg.


