Ausgabe 
7.9.1839
 
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Bekanntmachungen von Behoͤrden.

N

Mie tetead an g. (854) Die Erben des großh. heſſ. Raths Seitz vn Ockſtadt haben die ihnen angefallene Erbſchaft sub beneſicio legis et inventarii angetreten, weshalb alle diejenigen, welche Anſprüche an dieſe Wrlaſſenſchaft zu machen haben, aufgefordert wer din, dieſelben ſogewiß i

Donnerſtag den 19. September, Vormittags, dihier anzumelden, als ſonſt ſie bei der Auseinan⸗ dirſetzung dieſes Vermögens keinerlei Berückſichti gung finden können.

Friedberg den 10. Auguſt 1839.

In Auftrag gr. Hofgerichts der Provinz Oberheſſen: Das großh. heſſ. Landgericht Hofmann. Brumhard. Edictal ladung.

655) In den Hypothekenbüchern der Gemeinde

Forſtadt ſtehen noch offen: 5 J. 250 fl. von Johann Peter Kratz in Florſtadt, bei dem holländiſchen Pfarrer Polz zu Hanau im Jahre 1776, II. 25 fl. im Jahre 1802 von Johann Peter Schmitt bei Johann Heinrich Treudt in Florſtadt, endlich III. 20 fl. im Jahr 1813 von Andreas Will aus Florſtadt bei den Erben der Johannes Stoffel sen. Wittwe daſelbſt entliehen. Der Schuldner Erben behaupten, daß die con ſttuirten Pfandrechte durch Zahlung der vorgedach ten Kapitalien längſt erloſchen ſeyen; allein ſie kön um dies durch Production der Schuldurkunden nicht mehweiſen. Auf ihren Antrag werden daher alle, nelche auf letztere Anſprüche machen und den Fort biſtand des Hypothekenverbandes hinſichtlich der ein gſetzten Immobilien behaupten wollen, aufgefordert, ſlche ſogewiß binnen 6 Wochen hier anzuzeigen, as ſonſt die vorgedachten Schuldverbriefungen für tortificirt erklärt, und die betreffenden Einträge in den Hypothekenbüchern werden geſtrichen werden. Friedberg den 9. Auguſt 1839. Großh. heſſ. freih. v. Loͤwiſches Landgericht

Hofmann.

Edictalladung. (857) Johann Conrad Rumpf und deſſen Ehe au Eliſabetha entliehen im Jahre 1800 bei Joſt Pilhelm Schmitt zu Butzbach ein Capital von 250 U, welches längſt wieder abgetragen ſeyn ſoll, one daß jedoch die Obligation zur Löſchung vor legt werden kann. Auf des Schuldners Antrag nerden daher alle, welche den Fortbeſtand des früher anſtituirten Pfandrechtes behaupten und Anſprüche af die vorgedachte Schuldurkunde machen zu kön un glauben, aufgefordert, dieſelben ſogewiß binnen 9 Wochen hier anzuzeigen, als ſonſt jene für er

loſchen erklärt und der deßfallſige Eintrag in den Hypothekenbüchern getilgt werden wird. Friedberg den 10. Auguſt 1839. Großh. heſſ. fuͤrſtl. ſolmſ. Landgericht Hofmann.

Preis vertheilung des landwirthſchaft lichen Vereins zu Friedberg. (881) Indem der Unterzeichnete den hieſigen und benachbarten Landwirthen in Erinnerung bringt, daß Mittwoch den 11. Sept. d. J. die Preisver⸗ theilung des landwirthſchaftlichen Ver eins der Provinz Oberheſſen hier in Fried berg vorgenommen wird, erlaubt er ſich zugleich, dieſelben zu recht zahlreicher Theilnahme einzuladen.

Friedberg den 28. Auguſt 1839. Der Bürgermeiſter D. Fritz. In Bezug auf obige Bekanntmachung erlaube ich mir die fernere Anzeige, daß ich an jenem Tage für eine gutbeſetzte Mittagstafel Sorge tragen werdo, und erſuche deßhalb meine auswärtigen Freunde, welche daran Theil zu nehmen geſonnen ſind, mich gefälligſt zeitig davon mit Beſtimmung der Gedecke Zahl in Kenntniß ſetzen zu wollen. Abends iſt Ball. Friedberg den 28. Auguſt 1839. J. M. Simon, zu den drei Schwertern. Arbeits-Verſteigerung. (886) Die zur Erweiterung der Provinzialſtraßen ſtrecke von dem ilbenſtädter Chauſſeehaus nach Aſſen heim erforderlichen Planirarbeiten werden Mitt woch den 18. September, Vormittags 10 Uhr, an Ort und Stelle an den Wenigſtnehmenden öffent lich vergeben. Friedberg den 29. Auguſt 1839. Der großh. heſſ. Kreisbaumeiſter Rhumbler. Arbeits-Verſteigerung. (887) Mittwoch den 11. September, Vormittags 10 Uhr, wird der noch übrige Theil der Planir arbeit an der Staatsſtraße von Büdingen nach Gelnhauſen, und zwar von der Vonhäuſer-Gemar kung bis an die Landesgränze an dem Hühnerhof bei Haingruͤndau, in einzelnen Looſen an die We nigſtnehmenden öffentlich vergeben. Friedberg am 28. Auguſt 1839. Der großh. heſſ. Kreisbaumeiſter Rhumbler. Zu beſetzende Stelle.

(889) Die israel. Gemeinde Rodheim im Kreiſe Friedberg ſucht einen Religions-Lehrer, der zugleich das Amt eines Vorſaͤngers zu verſehen hat, und gleich in ſeinen Dienſt eintreten kann. Bewerber, zu dieſem Poſten ſich hinlänglich befähigt glaubend, wollen ſich zur Anhörung der desfallſigen Beding