Ausgabe 
6.7.1839
 
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Anzeige zu bringen, als ſonſt jene Schuld- und Cautionsurkunden ſofort für erloſchen erklärt und die betreffenden Einträge in den Pfandbüchern ge ſtrichen werden ſollen.

Friedberg den 10. Juni 1839. a

Großh. heſſ. freih. v. Loͤwiſches Landgericht

Hofmann. Oeffentliche Aufforderung.

(672) Der ſehr geringe Nachlaß des Heinrich Döringer zu Kaichen iſt von deſſen Kinde nur unter der Rechtswohlthat des Geſetzes und Inventars an⸗ getreten worden. Es werden daher alle diejenigen, welche Forderungen an denſelben bilden zu können glauben, aufgefordert, ſolche ſogewiß im Termin

Freitag den 19. Juli, Vormittags 9 Uhr, dahier zu begründen, und ſich bei der ſich ergeben werdenden Ueberſchuldung auf einen gemacht wer denden Vergleichsvorſchlag zu erklären, anſonſt ſie bei der Vertheilung des Nachlaſſes keine Berück ſichtigung finden reſp. als den Beſchlüſſen der Mehr⸗ zahl beigetreten erachtet werden würden.

Großkarben den 15. Juni 1839. Großherzogl. heſſ. Landgericht Muhl. Edictalladung. (673) Se. Erlaucht der Herr Graf von Stoll berg⸗Gedern zu Wernigerode iſt geſonnen, ſich nach Maßgabe der Theilungsordnung vom 7. September 1814 hinſichtlich der an ſeinem in dem Uſenborner Reviere gelegenem Walde ſtattfindenden Gemein heiten mit den betreffenden Berechtigten auseinander zu ſetzen und den erwähnten Wald von den darauf laſtenden dinglichen Rechten zu befreien. Nachdem die unterzeichnete Behörde ihre, zur Ausübung dieſes Rechtes auf Auseinanderſetzung erforderliche Ein willigung ertheilt hat, auch vom großh. heſſ. Admini⸗ ſtrativ⸗Juſtiz⸗Hofe zum Theilungscommiſſär, ſowie von großh. heſſ. Hofgerichte der Provinz Oberheſſen zum Theilungsrichter erſter Inſtanz beſtellt worden iſt; ſo wird nunmehr, in Gemäßheit des§. 54 des Geſetzes vom 7. September 1814 Liquidationstermin auf Samſtag den 6. Juli d. J., Vormittags 9 Uhr,

in loco Ortenberg anberaumt, und alle Diejenigen, welche bei der in Frage ſtehenden Theilungsmaſſe und bei dieſer Auseinanderſetzung auf irgend eine Art intereſſirt ſind, angewieſen, entweder in Selbſt perſon oder durch genügend legitimirte Bevollmäch tigte, ihre Anſprüche oder ihr Recht des Widerfpruchs gegen die angetragene Auseinanderſetzung bei Ver meidung des Ausſchluſſes in dieſem Termin vorzu tragen und zu begründen, ſich nach Befinden der Umſtände, über die Separation und Art der ſelben zu erklären, an der Wahl der Deputirten Theil zu nehmen und der Anordnung eines Curators der zu theilenden Gemeinheit beizuwohnen, ſo wie

endlich ihre etwaigen Vergleichsvorſchläge zu Pro⸗ tokoll zu geben. Nidda den 15. Juni 1839. 5 Der großh. heſſ. Kreisrath des Kreiſes Nidda Seitz. Hofraithe-Verſteigerung. (689) Mittwoch den 31. Juli l. J., Nachmittags 2 Uhr, ſoll auf hieſigem Rathhauſe das Gaſthaus zum Löwen dahier, beſtehend in einem zweiſtöckigen geräumigen Wohnhaus mit Wirthſchaftslokal, Tanz⸗ ſaal, Nebenbau, Brauerei und ſonſtigen Oekonomie gebäuden, in der Mitte Rödelheims gelegen, einer offentlichen Verſteigerung ausgeſetzt werden, was mit dem Anfügen bekannt gemacht wird, daß Kauf⸗ liebhaber über die näheren Bedingungen ꝛc. vor dem Verſteigerungstermin auf hieſiger Bürgermeiſterei Auskunft erhalten können. Rödelheim den 2. Juli 1839. Der großh. heſſ. Bürgermeiſter W. Brill. Verſteigerung von Pflaſterarbeiten. (690) Donnerſtag den 11. Juli, Vormittags 10 Uhr, ſoll in Selters bei Wirth Glas das Pflaſtern der Gaſſen und Bangquette durch den Ort öffentlich an den Wenigſtnehmenden in Accord gegeben werden. Die Bedingungen liegen auf dem Büreau des Unterzeichneten zur Einſicht offen. Nidda den 29. Juni 1839. Der großh. heſſ. Kreisbaumeiſter Süffert. Verſteigerung von Chauſſirarbeiten. (691) Samſtag den 13. Juli, Vormittags 11 Uhr, ſoll das Chauſſiren und die Fertigung der Banquette auf der Provinzialſtraße von Herbſtein nach Schot⸗ ten auf eine Länge von 2000 Klaftern in einzelnen Abtheilungen an die Wenigſtnehmenden in Accord gegeben werden. Die Zuſammenkunft iſt um 10 Uhr im Gaſt⸗ hauſe zum heſſiſchen Hauſe in Schotten. Nidda den 30. Juni 1839. Der großh. heſſ. Kreisbaumeiſter Süffert. Fruchtverſteigerung zu Friedberg. (692) Freitag den 12. d. M., Vormittags 10 Uhr, werden hier zu Friedberg in der Behauſung des Herrn Gaſthalters Hieronimus vor dem ehe maligen Mainzerthore, 180 Malter Korn vom fis⸗ caliſchen Speicher zu Oberrosbach öffentlich verſtei⸗ gert. Friedberg den 3. Juli 1839. Der großh. heſſ. Rentamtmann Buß.

Bekanntmachung. f a (693) Montag den 15. Juli d. J., Vormittags 10 Uhr, ſoll an hieſiger Saline der Bedarf an Holzkohlen dem Wenigſtnehmenden in Lieferung über