enholz.
Intelligenzblatt
für die
Vberhessen
den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.
40. Sonnabend, den 5. Oktober 13839. Amtlicher Theil.
Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg an ſaͤmmtliche großh. Buͤrgermeiſter und Kirchenvorſtaͤnde des Kreiſes.
Betreffend: Die Beitreibung der rückſtändigen Abonnementsgelder für die gr. Zeitung und das gr. Regierungsblatt von Gemeinden und Kirchenfonds.
Indem ich Ihnen nachſtehend die in obigem Betreffe erfolgte hoͤchſte Verfügung zur Nachricht und Bedeutung der Rechner mittheile, bemerke ich noch, daß außerdem jede Nachläſſigkeit in dieſer Bezie⸗ hung disciplinariſch geahndet werden müßte.
Auszug aus dem Ausſchreiben des großh. heſſ. Miniſteriums des Innern und der Juſtiz vom 11. September 1839.
Bisher iſt öfters der Fall vorgekommen, daß einzelne Gemeinden und Kirchenfonds mit Zahlung der Abonnementsgelder für die großh. Zeitung und das großh. Regierungsblatt im Rückſtand geblieben ſind.
Um dergleichen Rückſtände nicht aufwachſen zu laſſen und jedem Perluſt möglichſt vorzubeugen, wird die Buchhandlung der Invaliden-Anſtalt wegen Beitreibung der Ausſtände an Abonnementsgeldern für die großh. Zeitung und das großh. Regierungsblatt von Gemeinden und Kirchenfonds künftighin fol⸗ gendes Verfahren einhalten:
Nach wenigſtens einmal ergangener Privatmahnung wird die Buchhandlung jedem betreffenden Kreisrath oder Landrath halbjährlich ein Verzeichniß aller Ausſtände der bezeichneten Art in ſeinem Verwaltungsbezirke zuſtellen und denſelben erſuchen, die Debenten zur alsbaldigen Zahlung mit dem Be— merken aufzufordern, daß ſie nach fruchtloſem Ablauf von ſechs Wochen ſich gerichtlicher Klage zu gewär⸗ tigen hätten. Nach Ablauf von ſechs Wochen nach erhaltener Verfügung auf jene Eingabe werden alle noch vorhandene Ausſtände durch den Anwalt der Buchhandlung gerichtlich eingeklagt werden.
Friedberg den 27. September 1839. Küchler. Geſchichtchen fuͤr Winterabende. gends glücken. Als er nach Hofe gegangen war, (Wahrſcheinlich aus einem alten Buche.) nahm man ihn nur freundlich auf, um ihm hinten⸗
Es war einmal vor vielen, vielen Jahren ein her ein Bein zu ſtellen, oder machte man ihn dreiſt, Ritter, der war gar fromm und brav, und hatte um ihn nachher zu betrügen; und da er dann dabei den beßten Willen, ſich ehrlich und redlich in auf die ſchlechten Burſchen dreinſchlug, ſo verlor er der Welt durchzubringen. Wohin er ſich aber wandte, die Gnade des Fürſten und ſeine Gönner, und ging da ſah's ſchlecht für ihn aus, und wollte ihm nir⸗ an Geld ärmer fort, als er gekommen war, nur et⸗


