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Intelligenzblatt
für die
Frovins Dbarseser
im Allgemeinen, den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.
9 T. Sonnabend, den 5. Januar 1339.
Da Intelligenzblatt für die Provinz Oberheſſen erſcheint auch im Jahr 1839, wie bisher, wöchentlich Einmal und zwar ſo, daß es den Freitag Mittag von den Kreisboten abgeholt, den Sonnabend Vormittag aber hier ausgegeben und durch die hieſige wollöbl. Poſtbehörde expedirt wird.— Alle Inſerate, welche bis den Donnerſtag Nachmittag 3 Uhr bei mir eingelaufen ſind, finden in derſelben Woche eine ſichere Aufnahme. Einrückungsgebühren betragen für die erſte Zeile 4 kr., für die zweite 3 kr., für die dritte und jede folgende 2 kr.— Der Abonnementspreis fur 1 Jahr iſt: 1 fl. 12 kr., fuͤr % Jahr: 40 kr., für ½ Jahr 24 kr., welcher Betrag jedoch voraus bezahlt werden muß.— Diejenigen meiner verehrl. Abonnenten, welche geſonnen ſind, das Intelligenzblatt auch im Jahr 1839 zu halten, haben nicht nöthig, ſolches bei mir beſonders anzuzeigen; diejenigen hingegen, welche auszutreten beabſichtigen, oder neu hinzutreten wollen, erſuche ich,
mich, oder die ihnen zunächſt liegende Poſtbehörde, gefälligſt davon zu benachrichtigen.— Gem einnützige Aufſätze werden ſtets mit Dank für mein Blatt angenommen werden. Friedberg. Carl Bindernagel.
Amtlicher Theil. Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg
an ſaͤmmtliche großh. Buͤrgermeiſter des Kreiſes.
Betreffend: Die Verſorgung armer Waiſen.
Ich habe mehrfach wahrgenommen, daß die beſtehenden Vorſchriften rückſichtlich der Verſorgung armer Waiſen zum Theil nicht genügend von Ihnen beachtet werden. Mit Rückſicht auf die nachſtehend abgedruckte Inſtruktion für die Buͤrgermeiſter, die Verſorgung armer Waiſen betreffend, vom 2. Marz 1825, weiſe ich Sie hierdurch an, ſobald ein Kind Waiſe wird, welches nach dieſer Inſtruktion(§. 1) zur Aufnahme in das Waiſenhaus geeignet erſcheint, unter Beiſchluß a) des Taufſcheins des Waiſen,— b) der Todesſcheines der Eltern,— c) eines phyſikatsärztlichen Zeugniſſes über den Geſundheitszuſtand und[die ſtattgehabte Impfung des Waiſen und— 4h eine Auseinanderſetzung der Vermögens- und Familienverhältniſſe deſſelben
mir ohne Verzug Vorlage zu machen, damit ich das weiter Erforderliche beſorgen kann.
Bei Wählung der Pflegeeltern werden Sie ſorgfältig die Vorſchriften der 88. 5 und 6 der Inſtruk⸗ tion befolgen, beſonders auf durchaus rechtliche brave Leute Rückſicht nehmen und ſtets mit den Ortsgeiſt— lichen in dieſer Beziehung gemeinſchaftlich handeln. Wegen gerauer Beaufſichtigung der Güte der Ver— pflegung der Waiſen werden ſie auf den§. 8 der Inſtruktion verwieſen und Ihnen die gewiſſenhafte Befolgung der deßfallſigen Vorſchriften dringendſt empfohlen.
Die nöthigen Formulare zu den aufzunehmenden Verpflegungscontrakten werden Ihnen, ſobald von
dem großh. Provinzialcommiſſär der Provinz Starkenburg die Aufnahme verfügt iſt, ſtets zur Ausfuͤllung zugeſandt werden.
Friedberg den 23. Dezember 1838. Küchler.


