Ausgabe 
4.5.1839
 
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f im Allgemeinen, f den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen. te: 6 fl.. . 18. Sonnabend, den 4. Mai 1839.

22. Aptl: 1 5 fl. 50h 5

9. Jul Amtlicher Theil. r Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg

dberg umd an die Kirchenvorſtaͤnde, großh. Buͤrgermeiſter des Kreiſes und ſonſtige Verwaltungen der dem

Nai

1 f großh. Kreisrathe untergeordneten Fonds.

8 Butzbach. Betreffend: Den Gebrauch der alten Maaße.

N Vielfach vorgekommene Fälle, bei welchen das Geſetz vom 10. Dezember 1817 über Einfuͤhrung des 4 neuen Maaß- und Gewichtsſyſtems nicht befolgt wurde, haben namentlich bei Neviſion der Gemeinde

5 und Stiftungs- ꝛc. Rechuungen zu vielerlei Anſtänden und Verwirrungen geführt.

90 Indem ich Ihnen daher die hierüber vorliegende Verordnung vom 17. Dezember 1817, insbeſondere den F. 28 deſſelben einſchärfe, erwarte ich von Ihnen, daß für die Folge alle Naturalien, welche als Be⸗ 7 ſoldung und Lohn hingegeben, oder ſonſt auf irgend eine Weiſe verrechnet werden, in großh. Normalmaaß

177 1% ausgedrückt ſind. Jede Zuwiderhandlung wird die in dem angezogenen Geſetz angedrohte Strafe zur Folge haben. f 1 gezog 5 zur Folg 1 Friedberg den 25. April 1839. Küchler. 102 N e 8 0 * Derſelbe an die großh. Buͤrgermeiſter des Kreiſes. 102 18 Betreffend: Anordnungen zur Verminderung der Maikäfer. 1 5 N 5 5 l e Unter Bezugnahme auf das Ihnen mitgetheilte Ausſchreiben des großh. Miniſteriums des Innern 0 und der Juſtiz in obigem Betreffe vom 16. Februar l. J. ermächtige ich die reſp. Ortsvorſtände, in den 0 9 . 3 3 Fällen, daß ſich eine beſorgliche Menge von Maikäfern in der Gemarkung zeigen ſollte, die Lieferung einer 2 beſtimmten Anzahl gegen eine aus der Gemeindekaſſe zu leiſtende Vergütung in zweckmäßiger Weiſe) 5 16 L) In Hinſicht des Verfahrens gibt die landwirthſchaftliche Zeitſchrift von 1836 in Nr. 20 folgende Anleitung:Das 2 Sammeln der Käfer muß auf folgende Weiſe geſchehen. Des Morgens, 2 oder 3 Stunden nach Sonnenaufgang, fängt 18 4 man an, die Obſtbäume auf der Markung, einen Baum nach dem andern, plötzlich und auf einmal, damit die 1 Käfer ſich nicht anklammern, zu ſchütteln und die heruntergefallenen Käfer ſorgfältig aufzuleſen. Jeder mit Aufleſen f 15 1 Beſchäftigte hat einen Sack von grober Leinwand, deſſen Oeffnung er mit der einen Hand verſchließt, ſobald er die mit 1 der andern Hand geſam melten Käfer hineingebracht hat. Auf Grasboden breitet mam Tücher unter den Bäumen aus, th d. K. 0 weil die abgeſchüttelten Käfer ſich ſonſt leicht unter dem Graſe verkriechen könnten. Bei ſtarken Bäumen, welche nicht

üchler am Stamm geſchuͤttelt werden können, müſſen Leitern angebracht werden, indem die Rinde ſonſt leicht durch die hinauf⸗ kletternden und auf den Aeſten ſtehenden Menſchen wäbrend des Safttriebs zerſtört werden könnte, auch die Bewegung

durch das Hinaufklettern die Käfer zu ſtärkerem Feſthalten veranlaſſen würde. Von den Leitern aus müſſen wo moglich ö alle Aeſte zugleich mit Raupen-Haken oder andern Werkzeugen gefaßt, und alle zugleich geſchüttelt werden. Die Käfer