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Derjenige großherzogl. Bürgermeiſter, welcher den in§. 1 verordneten Aufruf unterläßt, oder die Viſitation nach F. 2 oder eintretenden Falls die Säuberung nach F. 3 nicht anordnet, verfällt in eine von großherzogl. Landrath(Kreisrath) zu erkennende Strafe von fünf Gulden für jede Unterlaſſung.
§. 6. Auf gemeinheitlichen Anlagen und Alleen, welche zum öffentlichen Vergnügen dienen, oder zum Nutzen der Gemeindekaſſe verwaltet werden, iſt die Aufſuchung und Vertilgung der Raupenneſtern von den großh. Bürgermeiſtern auf Koſten der Gemeinde zu verfügen.
Dieſelbe Pflicht rückſichtlich der Staats- und Provinzialſtraßen, zu denen Pappeln⸗ und andere Alleen gehören, liegt der betreffenden fiscaliſchen Behörde ob. Den großherzogl. Landräthen wird von Seiten der oberen fiscaliſchen Behörden bekannt gemacht werden, wer diejenigen unteren Behörden ſind, die dafuͤr
einſtehen müſſen.
In beiden Fällen wird derjenige, welcher den Anordnungen dieſes Regulativs nicht Folge geleiſtet hat, obgleich ſolches von ihm hiernach hätte geſchehen müſſen, mit den im. 3 feſtgeſetzten Strafen belegt. §. 7. Die Strafgelder fließen in die Gemeinde-Kaſſen, wogegen aber auch aus denſelben die Viſitationskoſten(§. 9 beſtritten und die Koſten fuͤr nachträgliche Reinigung(S. 3) vorgelegt werden müͤſſen.
Neueſtes aus der Wetterau.
1) Jubiläum.
Vor etwa vierzehn Tagen wurde zu Büdingen die fünfzigjährige Amtsjubelfeier des wackeren Schul⸗ lehrers Martin Ruth zu Düdelsheim auf eine wür— dige und für den thätigen Greis ſehr überraſchende Art begangen. Wir möchten unſern Leſern gerne etwas Näheres hierüber mittheilen, finden uns aber aus Mangel an zuverläſſigen Mittheilungen außer Stan⸗ de, dies zu thun, indem wir außer dem eben Geſag⸗ ten hierüber nur das wiſſen, daß bei der Verſamm⸗ lung Herr Pfarrer Münch eine dem Feſte ange⸗ meſſene Rede hielt. Sollte uns weitere Mittheilung hierüber zukommen, ſo werden wir nicht ermangeln, ſie unſern Leſern zu geben.
20 Luft⸗Erſcheinung.
Am 21. Februar Abends, etwa um 9 Uhr, wurde zu Friedberg am nord⸗weſtlichen Himmel ein ziem⸗ lich bedeutender Nordſchein bemerkt. Wir führen dies an, ohne ihn weiter zu beſchreiben, da ſolches bereits in andern Zeitſchriften aus andern Gegen⸗ den geſchehen iſt.
3) Ein Brandſtifter.
Man denke ſich einen Schrecken! Am Sonn⸗ tag Morgen des 10. Februars wurde in der Scheuer des Orts-Geiſtlichen zu Oberau von deſſen Knechte das Material einer Feueranlegung gefunden. Das⸗ ſelbe beſtand aus einem Büſchel Stroh, der mit einem Stück Holz in der Mitte verſehen und von außen durch eine Maueröffnung hineingebracht war. An beiden Enden war beides angebrannt, und der Vorſehung ſey es gedankt, daß das Element nicht zum Ausbruche kam. Schrecken überfiel die ganze Familie, als der Knecht damit aus der Scheuer ins Haus eilte; und ein ſolcher Schlag des Schreckens hinterläßt einen dauernden unruhbringenden Ein— druck, daher es denn natürlich erſcheint, daß die betroffene Familie nur mit Angſt und Furcht der Nacht entgegen ſieht. In der ganzen Nachbarſchaft iſt man darüber beſtürzt und voll banger Beſorg⸗ niſſe, und gewiß muß ſich jedes menſchliche Gefühl gegen einen ſolchen, wenn auch unbekannten Frevler
aufs Höchſte empören Ob nun deſſen Abſicht auf den wirklichen Ausbruch einer Flamme, oder nur auf eine Schreckenerregung ausging, das muß bis jetzt noch dem Zweifel unterliegen.— Man wuͤrde einer Gemeinde Unrecht thun, wenn man ſie durch ſolche Auftritte verdächtigen wollte; aber da man hier ſo viele Urſachen zu Mißtrauen findet, ſo könnte doch eine ſolche That ein übles Licht auf dieſe Ge⸗ meinde werfen. 4) Brand.
Die Nacht vom 16. auf den 17. d. M. war fur die Ortsbewohner von Obereſchbach eine Schreckensnacht. Gegen 10% Uhr brach nämlich in der Nähe des Pfarrhauſes in zwei aneinander ſtoßenden Scheuern Feuer aus, von denen die eine zum Schulhauſe ge⸗ hörte. Die Gefahr ſchien um ſo größer, da ſich in beiden viele brennbare Stoffe, namentlich Stroh, Heu und Holzwerk befand und ein ſtarker Wind die Flammen mit großer Heftigkeit nach den Pfarr⸗ gebäuden trieb, ſo daß ſchon der Scheuergiebel zu brennen begann. Hierzu kam noch der Beſorgniß erregende Umſtand, daß, als die Flamme ſchon hoch aufloderte, auf der Straße tiefe Stille herrſchte. Nur den nachherigen lobenswürdigen Anſtrengungen der obereſchbacher Gemeinde, welche in den Augen⸗ blicken der größten Gefahr auf ihre eigene Hülfe beſchränkt war, weil die Kunde zu ſpät zu den be⸗ nachbarten Gemeinden gelangte, und den zweckmäßig angebrachten Löſchanſtalten gelang es, ſich bald des Feuers zu bemächtigen, ſo daß nur die beiden ge⸗ nannten Scheuern ein Raub der Flammen wurden. Die Frauen wetteiferten mit den Männern an Thätigkeit; auch verſchiedene Iſraeliten zeichneten ſich durch ruͤhmlichen Fleiß aus. Dank allen Edlen, welche zur Verhütung größeren Unglücks mitgewirkt haben! G.
Bekanntmachungen von Behoͤrden.
N ν Edietal ladung.
(109) In dem Hypothekenbuche der Gemeinde Steinfurt und Wiſſelsheim ſtehen folgende Cauticns⸗
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(435) 9 Uhr, Ralſſch. Ohriſtia lichen n.
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