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Aus Nord-Amerika.
Wir ſind im Beſitze mehrerer Briefe alter Landsleute, welche ſich in Amerika angeſtedelt haben, und wollen, wenn ſich Gelegenheit darbietet, einſge derſelben, wenigſtens das Intereſſanteſte aus ihnen, mittheilen, Heute erhalten unſere Leſer im Auszuge das Schreiben eines Wetterauers, der ſich ſeit einiger Zeit in Neu-Pork aufhält und dort die Ge— legenheit, ſich genauer umzuſehen und Beobachtungen zu 9 wohl benutzte. Eben darum wird man ſeine Mit—
heilungen nicht ungern vernehmen. Sie ſind 0 1837.
Die Red.
1) Mediecinalweſen.
Es ſind hier mehrere Tauſend Aerzte; die mei— ſten haben ihre Wiſſenſchaft geſchäftsmäßig gelernt, und ſtehen den deutſchen und franzöſiſchen weit nach. Doch haben viele in Europa Univerſitäten beſucht. Die Hausärzte der Reichen werden ſehr gut bezahlt, aber ſie müſſen alsdann auch von gleicher politiſchen Denkungsart ſeyn, denn es würde kein Whig einen Tori⸗-Arzt nehmen. Viele andere verkaufen Uni— verſal⸗Arzneien, meiſt in Pillen. Da ſieht man nun ganze Seiten voll in den Tages papieren; manche Anzeigen werden in allen Sprachen an die Straßen— Ecken und Brunnen geklebt; für jede Krankheit iſt ein Mittel mit den größten Lobeserhebungen von den Geneſenen. Die meiſten Anzeigen ſind dann noch mit ſchönen Holzſchnittlein geziert: hier liegt der Kranke im Bett, und ſieht aus wie der Tod; auf der andern Seite ſitzt er bei einer vollen Tafel und läßt ſich's wohl ſeyn, gleich John Bull. Dann heißt es: wer hat geholfen, und das in ſo viel Tagen? Auf dieſem Wege hat ein Dr. Br. ſich in einigen Jahren ein Vermögen von mehreren hunderttauſend Thalern verſchafft. Er verkauft Pillen und noch jetzt werden dieſelben als ein Mittel für innere und außere Krankheiten betrachtet.
Ein Arzt, welcher hier etwas verdienen will, muß auch zugleich Apotheker, oder mit einem ſolchen verbunden ſeyn; ohne dieſes geht's nicht. Gewöhn— lich bringen ſie ihre Arzneien in den Rocktaſchen mit, und laſſen ſie dann von den Leuten im Haus kochen. Es ſind hier 10—20 deutſche zum Theil ſehr geſchickte Aerzte; aber noch keinem hat's geglückt, eine gute amerikaniſche Praxis zu bekommen. Sie ſind alle auf ihre Landsleute beſchränkt, und klagen alle, daß kein Geld einkommt. Will der Arzt eine Schuld einklagen bei Gericht, ſo muß er warten, bis alle andere Schuldner bezahlt ſind; oder wenn der Schuldner kein Geld zu haben vorgiebt, ſo kann er nicht gepfändet werden. So wie nun die Aerzte in
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der Stadt meiſtens Apotheken und Droguerieläden haben, ſo haben die auf dem Lande Mällergeſchäfte, weil ſie wegen Seltenheit des Geldes Victualien für ihre Bemühungen nehmen müſſen. Viele, beſonders in dem Weſten, haben ihre eigenen Landgüter(Far— men). Dieſe ſind am beßten dran; denn wenn hier einer reich iſt, ſo hat er auch Verſtand und Zutrauen. Nebenbei gehen noch Tauſende mit Kaſten als Me— dicinverkäufer im Lande herum, und bieten Arznei von oben erwähnter Art an. Dieß iſt ungefahr der Stand der Aerzte dahier, und ich würde es keinem rathen, ohne Geld hierher zu kommen. Wenn er Geld hat und kann eine Apotheke errichten, oder mit einem in Compagnie gehen, ſo ging es noch; aber auch da iſt die Concurrenz zu groß. 8 der Beſchluß folgt.)
Bekanntmachungen von Behoͤrden.
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Hofraithe-Verſteigerung. (622) In Auftrag großh. heſſ. Landgerichts, ſoll Montag den 9. Juli l. J., Vormittags um 10 Uhr, in hieſigem Rathhauſe die Hofraithe und Garten des Carl Göring, beſtehend in Wohnhaus, Schoppen, jetzt Nebenhaus, 5 Schweinſtällen ſammt Hof— raithe, ſodann 43% Ruthen Garten in der 18. Gewann in der Stadt an Heinrich Damm und Heinrich Weckerling gelegen, öffentlich meiſtbietend verſteigert werden. Friedberg den 25. Mai 1838. Der Bürgermeiſter D. Fritz. Etna g.
(706) Da die Erben des Küfers Georg Kautz zu Butzbach deſſen Nachlaß nur unter der Rechts— wohlthat des Inventars antreten zu wollen erklärt haben, und ſich wahrſcheinlich eine Ueberſchuldung ergeben wird, ſo werden alle, welche Forderungen an gedachten Georg Kautz geltend machen wol—⸗
len, hierdurch aufgefordert, ſolche ſogewiß,
Dienſtag den 31. Juli, Vormittags 8 Uhr,
hier anzuzeigen, als ſonſt bei Regulirung dieſer Schuldenſache und Vertheilung des Nach laſſes keine Rückſicht auf ſie genommen werden wird. In jenem Termine ſoll auch eine gütliche Beſeitigung dieſes Schuldenweſens verſucht werden, weshalb diejenigen Gläubiger, die nicht perſönlich oder durch zum Ver— gleiche Bevollmächtigte erſcheinen, zu erwarten haben, daß ſie als den Beſchlüſſen der Mehrheit der anweſen—
den Gläubiger beitretend behandelt werden.
Friedberg den 11. Juni 1838.
Großh. heſſiſches Landgericht
Hoffmann.


