Ausgabe 
29.12.1838
 
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Die Sonntagsſchule zu Friedberg. (Fortſetzung und Schluß.)

Dieſen Mängeln abzuhelfen, beſchloß der ſeit vielen Jahren im Stillen ſegensreich wirkende Hülfs⸗ verein zu Friedberg im Jahre 1833 die Errichtung einer ſolchen Unterrichts- und Bildungsan⸗ ſtalt: einer Sonntagsſchule.

Der darin ertheilte Unterricht bezweckt die Beför⸗ derung der im Leben unentbehrlichſten und gemein⸗ nützigſten Kenntniſſe und die Befeſtigung edler Grund⸗ ſatze und chriſtlicher Tugend. Er beſteht demnach im Leſen, Schoͤn⸗ und Rechtſchreiben, dem Anferti⸗ gen der im Leben am häufigſten vorkommenden Auf⸗ ſätze, dem Kopf⸗ und Zifferrechnen, dem Zeichnen und dem Wiſſenswürdigſten aus der Geometrie und dem Nutzen, Gebrauche und der Bearbeitung der Naturprodukte.

Ob nun jene angedeuteten Zwecke auch erreicht worden ſind? fragt der verehrliche Leſer. Antwort: Die Erfahrung hat beſtätigt, daß Jünglinge, ſelbſt Männer von 45 Jahren, welche weder leſen, noch einen Buchſtaben oder eine Zahl ſchreiben konnten, geläufig leſen, Briefe, Rechnungen u. ſ. w. rein und richtig ſchreiben, und die im Leben vorkommen⸗ den Rechnungen mit ganzen und gebrochenen Zah⸗ len im Kopf und auf der Tafel mit Fertigkeit löſen gelernt; daß Jünglinge, welche weder etwas von der Geometrie gehort hatten, noch einen graden Strich zu ziehen im Stande waren, geometriſch richtige, mitunter ſehr ſchöne Zeichnungen von Mö⸗ beln und Gebäuden geliefert und das Nothwendigſte von der Flächen- und Körperberechnung erlernt und außerdem Kenntniß von der Eintheilung, dem Nutzen, Gebrauch und der Bearbeitung der Naturprodukte erlangt haben.

Bei Betrachtung der letzteren richtete ſich der Blick unwillkührlich nach oben, auf den liebevollen, weiſen und gütigen Urheber aller Dinge; auch ſchämte man ſich nicht, aus der lauteren Quelle des Wortes Gottes ſelbſt Nahrung für Geiſt und Herz zu ſchöpfen und wenn nicht Alles trügt, ſo hat manches Samenkorn einen fruchtbaren Boden gefunden, und keimt dem nahen Frühling und Som⸗ mer entgegen. 5

Dank ſey den edlen Männern, welche dieſe wohlthätige Anſtalt ins Leben riefen! Dank allen Edlen, welche ihr Scherflein dazu beigetragen! Au

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Euch, wißbegierige Jünglinge! iſt es nun, dieſelbe zu nützen; an Euch, Väter und Lehrherren! jene zu dem Beſuche derſelben anzuhalten und, wenn ſie von dem Reize der Vergnügungen gelockt, ermüden, ſie zur Ausdauer und Beharrlichkeit zu ermuntern; denn ſie nur führen zum Ziel. Dieß werdet Ihr, denn Ihr wollt ja das Gluͤck Eurer Söhne und Lehr- linge. Nun bedarf es aber keines Beweiſes, daß nur derjenige den ſicherſten Weg zum Glücke ſeines Sohnes einſchlägt, der ihn zur Erlernung nützlicher und nothwendiger Kenntniſſe anhält und dafür ſorgt, daß er ein reines Gemüth, edle Grundſaͤtze und Liebe zur Tugend bewahre, und daß ein dummer und laſterhafter Menſch nicht gluͤcklich ſeyn könne, wenn er auch noch ſo viel Vermögen beſitzt. Iſt es nicht lächerlich, Tugend und Geſchicklichkeit von der heranwachſenden Jugend zu erwarten, wenn man ſie hierzu nicht anhält? Habt ihr aber euere Söhne in ihrem Berufe tuͤchtig gemacht, und haben ſie die Tugend lieb gewonnen, dann kann es nicht fehlen, daß ſie glücklich werden.

Ein Freund des Bürgerſtandes.

Bekanntmachungen von Behoͤrden.

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Gläubiger Aufforderung. (1312) Johann Georg Jung von Nieder⸗ weiſel beabſichtigt nach Niederkleen Kreiſes Wetzlar überzuziehen. Rechtsanſprüche an denſelben ſind bin⸗ nen drei Monaten bei großh. Landgerichte dahier anzumelden, gegenfalls die Entlaſſungsurkunde er⸗ theilt werden wird.

Friedberg den 15. November 1838. Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg. In Verhinderung: Dr. Cameſasca. Edictalla dung. (1331) Nachdem über das Vermögen des Schnei⸗ ders, Wirths und Krämers Johannes Muth zu Nauheim der förmliche Concurs erkannt und Ter⸗ min zur Hauptliquidation ſämmtlicher Forderungen, ſowohl der bekannten als unbekannten, auf den 6. Februar k. J., Morgens 9 Uhr, anbeſtimmt worden iſt, ſo haben alsdann die Gläubiger des Muth ihre Anſprüche, unter Vorlegung der deßfallſigen Beweis⸗ urkunden, bei Strafe der Ausſchließung von der Maſſe, anzugeben und zu begründen. Dorheim den 6. December 1838. Kurfuͤrſtl. Juſtizamt Halberſtadt.

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