Ausgabe 
29.12.1838
 
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Polizeitaxen, die Einfuhrung derſelben in den Gemeinden, 51.

R. Raupenneſter, die Vertilgung derſelben, 12. K Rekrutirungsrath, den diesjährigen Rekrutirungsrath in der

Rindvieh⸗ Verſicherungsanſtalt, insbeſondere Abänderung der

1 0

züglich des Wegbringens und Ablederns der Thier⸗

P. i i 5 l⸗ P. Porto, die Bezahlung deſſelben in Staate Verwa. 1

2. Taxatoren, die Beſtellung derſelben in Brandverſicherungs⸗

tungs-, Gemeinde⸗ und Privatangelegenheiten, 4 angelegenheiten, 4

in das Taubſtummeninſtitut zu Friedberg, 49. V. Viehzucht, Preisvertheilung zur Beförderung der Vieh⸗

zucht im Jahr 1838. 30.

Provinz Oberheſſen, 39. Vieh, das Schlachten von ungeſundem und deßfallſiges Poli⸗

Statuten, 11.

S. Stellvertretung, den Beitritt zu der Staatsaſſekuranz⸗ zei⸗Reglement, 12. 1 anſtalt für die Stellvertretung. 14. W. Wollmarkt, der Wollmarkt zu Offenbach, 24. 90 Schießen, das Verbot deſſelben in der Neujahrsnacht, 52. Wagen, die über die Richtigkeit derſelben zu führende Auf⸗ T. Thiercadaver, die ſanitätspolizeilichen Anordnungen be⸗ ſicht, 26. 0 e

Polizeiliche Bekanntmachung.

Betreffend: Das Schießen in der Neujahrsnacht.

Die geſetzliche Vorſchrift, wonach das Schießen in der Neujahrsnacht bei 10 Reichsthalern Strafe verboten iſt, wird hiermit eingeſchärft. Mit gleicher Strafe ſoll das Legen oder Losbrennen von ſ. g. Kanonenſchlägen in der Stadt und deren Umgebung geahndet werden. Das Herumlaufen der Kinder auf der Straße darf gleichfalls bei Meidung einer Polizeiſtrafe von 30 kr. nicht ſtattfinden. Eltern,

Vormünder ꝛc. ſind dafür haftbar. a Vorſtehende Bekanntmachung iſt alsbald von den großh. Bürgermeiſtern in ihren Gemeinden zu ver⸗ offentlichen und die Bekanntmachungsbeſcheinigung in ihrer Regiſtratur aufzubewahren. i Friedberg den 24. Dec. 1838. Der großh. heſſ. Kreisrath des Kreiſes Friedberg. Küchler.

Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg an ſaͤmmtliche großh. Buͤrgermeiſter des Kreiſes.

Betreffend: Die Ausfertigung der Gewerbspatente zum Hauſiren.

Ich habe wahrgenommen, daß mein Ausſchreiben vom 17. Dezember 1836, Nro. 52 bes Intelligenz⸗ blattes, bei Ausfertigung der Hauſirpatente von Ihnen nicht überall genau befolgt, namentlich das Verbot des Hauſirens in den Städten Darmſtadt, Offenbach, Mainz, Worms, Bingen, Gießen, Friedberg, Als⸗ feld, Lauterbach, Schlitz und Biedenkopf in den Gewerbspatenten nicht immer angemerkt worden iſt. Indem ich daher die betreffenden Vorſchriften hiermit einſchärfe, bemerke ich, daß inskünftige jede Nichtbeachtung derſelben mit der bereits bedrohten Strafe belegt werden wird. 5 üch ler.

Friedberg den ber 1838.

als 40 Perſonen, theils Civildiener, theils Militair⸗

Die Feier des ſechs und zwanzigſten Dezembers. perſonen, beſtehende Geſellſchaft einem zu Ehren des

Friedberg am 27. Dezember 18388. Die Liebe unſerer Stadtbewohner zu unſerem

allverehrten Fürſten offenbarte ſich geſtern an Aller⸗ veranſtalteten Gaſtmahle beigewohnt. An beiden

Orten wurden Toaſte auf das Wohl Sr. Königli⸗

2. Taubſtumme, die Erforderniſſe zur Aufnahme Taubſtummer

Tages in dem Gaſthauſe zu den drei Schwerdtern

höchſtdeſſen Geburtsfeſte wieder auf eine recht auf⸗ fallende Weiſe. So viel uns darüber zugekommen, waren zur Feier deſſelben an mehreren Orten An⸗ ſtalten getroffen. Unter Andern waren des Abends nahe an 70 Burger in der Behauſung unſeres Buͤr⸗ germeiſters, des Herrn Fritz, zu einem Feſtmahle verſammelt; zu gleicher Zeit hatte eine aus mehr

chen Hoheit, ſo wie des geſammten hohen Fürſten⸗ hauſes, begeiſtert ausgebracht. Einfach feierte in dem Trapp'ſchen Gaſthauſe eine Geſellſchaft den hohen Tag durch Abſingung der Hymne:Heil unſerm Fürſten Heil. Das ſind Züge, die den Heſſen Ehre machen!

dem Nutz Möturprol Ob n worden ſi Die Erfa Männer einen Bu gelaufg und rich den Rec len im gelernt; der Get Strich richtige, beln un! von der außerder Gebraue erlangt Bei Blick ur weiſen ſchaͤmte des Me Herz zu ſo hat gefunde mer en! Dat wohlthä Edlen,