Ausgabe 
29.9.1838
 
Einzelbild herunterladen

in e da 20 f

Adernagel

dedberg, Gerſte: N f. kr

u 10. Sept: M 39.

Gerſte: 4.30% 2

fl. 14. Sept.: Gerſte: 4 fl. 40 kr * kr. diedberg und Sept. 1838

kederg Vutzbacg.

r. pf

lr nf.

2 5

2 D *

E

inne

1 rath d. K. F.

*

1

t. 1

1

worden ſind, an welchen diejenigen Individuen,

Intelligenzblatt

für die

rovinz WMberhes gen im Allgemeinen, den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.

Sonnabend, den 29. September 18338.

Amtlicher Theil.

Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg 5 an ſaͤmmtliche großh. Buͤrgermeiſter des Kreiſes. Belrefſend: Den diesjährigen Rekrutirungsrath in der Provinz Oberheſſen.

Nach einer Benachrichtigung des großh. Provinzial-Commiſſärs der Provinz Oberheſſen finden die Sitzungen des Rekrutirungsrathes dieſer Provinz am 8. bis 12. Oktober d. J. zu Gießen ſtatt. Es iſt dabei aber zugleich zur Erleichterung des Geſchäfts und zum Beſten der zum Theil weit herreiſenden Re⸗ klamanten, die Einrichtung getroffen worden, daß für alle Bezirke der Provinz nachfolgende Tage beſtimmt welche beim Rekrutirungsrathe etwas zu thun haben, ſicher ſind vorzukommen, während an den anderen Tagen dieſelben den anderen Bezirken Angehörigen nachſtehen müſſen.

Vorgedachte Tagbeſtimmung iſt folgende: 8. Oktober für die Bezirke Gießen und Grünberg,

9. 5 5 Friedberg und Büdingen,

10. 75 7 Nidda und Hungen,

11. 7 75 Alsfeld, Lauterbach und Schlitz, * Biedenkopf und Vöhl.

Es wird ſchon von Morgens 7 und von Nachmittags 2 Uhr an das Sekretariat die Anmeldungen der Erſcheinenden annehmen und werden dieſelben nach der Reihe der Anmeldungen vorgelaſſen werden. Indem ich Sie hiervon zur alsbaldigen Bekanntmachung benachrichtige, bemerke ich noch Folgendes: Vor dem Rekrutirungsrath müſſen alle von der Rekrutirungskommiſſion an den Rekrutirungsrath ver⸗ wieſene Leute, ſowie diejenigen, welche bei der letzten Ergaͤnzung von den Regimentern als untauglich zurückgewieſen worden ſind, mit einem von dem einſchlägigen großh. Bürgermeiſter ausgeſtellten verſtegel⸗ ten Signalement erſcheinen. Die zuletzt gedachten Leute haben zugleich die von den betreffenden Regimen⸗ tern und Corps erhaltenen vorläufigen Entlaſſungsſcheine mitzubringen.

Außerdem können auch andere, welche vor dem Rekrutirungsrathe etwas vorzubringen haben, ins⸗ beſondere diejenigen, die nach§. 65 der Verordnung vom 30. April 1831 noch zuläſſige Depotanſprüche geltend machen wollen, während der angegebenen Zeit vor demſelben Gehör finden. Schließlich ſchaͤrfe ich Ihnen ein, die Leute, welche wegen phyſiſcher Gebrechen, Depotanſprüche oder Untauglichkeit geltend machen wollen, darüber zu belehren, daß ſie ſich mit den nöthigen Beſcheinigungen insbeſondere der Aerzte, Bürgermeiſter, Pfarrer, Schullehrer ꝛc. verſehen müßten, widrigenfalls ſie Abweiſung zu erwarten hätten.

Friedberg den 24. September 1838. Küchler.