Ausgabe 
26.5.1838
 
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Intelligenzblatt

für die

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im Allgemeinen, den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.

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V 21. Sonnabend, den 26. Mai 1833.

1

Amtlicher Theil.

Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg an ſaͤmmtliche großh. Bürgermeiſter des Kreiſes. Betreffend: Die nach geſchehener Loosziehung zur nächſten Muſterung verwieſenen Militärpflichtigen.

Von Höchſten Orten iſt beſtimmt worden, daß nicht nur diejenigen Militärpflichtigen, welche bei er Muſterung als tauglich, oder zweifelhaft untauglich mitgelooſ't haben, von dem Rekrutirungsrath aber fir temporär untauglich erkannt worden ſind, ſondern auch diejenigen Militärpflichtigen, welche ein Marſch⸗ bos gezogen haben, jedoch nach F. 127 Abſatz 3 der Verordnung vom 30. April 1831, betreffend die bollziehung des Rekrutirungsgeſetzes, für zweifelhaft untauglich erklärt und deßhalb zur nächſten Muſte⸗ zung verwieſen werden, bei der Muſterung des nächſtfolgenden Jahres nochmals mitzulooſen haben. Auch ſiejenigen Militärpflichtigen, welche bei der Muſterung ein Loos gezogen haben und bei der unmittelbar auf lie Loosziehung folgenden ärztlichen Unterſuchung der erſten zwei Fünftheile(§. 55 der Verordnung vom 70. April 1831) für temporär untauglich erklärt und deßhalb zur nächſten Muſterung verwieſen worden ſud, haben bei dieſer, unter Vorausſetzung ihrer Tauglichkeit, an der Loosziehung wieder Theil zu nehmen.

Hiervon ſetze ich Sie mit dem Bemerken in Kenntniß, daß auch bezüglich der von der 18371 zur 18381 Muſterung verwieſene Leute demgemäß verfahren wird.

Sie haben dieſes zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.*

Friedberg den 16. Mai 1838. Kuͤchler. 8 989660

Derſelbe an Dieſelben.

Betreffend: Die Aufſtellung der Gemeindevoranſchläge für 1839.

Indem ich Sie darauf aufmerkſam mache, daß die Gemeinde⸗Voranſchläge für das kommende Jahr ſräteſtens vor Ende des Monats Juli nach Maßgabe der höchſten Inſtruktion vom 2. Mai 1836 an mich eingeſandt werden müſſen, empfehle ich Ihnen, die Vorarbeiten dazu alsbald einzuleiten, um namentlich kitig dafür zu ſorgen, daß die erforderlichen Ueberſchläge für die im Jahr 1839 auszuführenden Arbeiten und Anſchaffungen baldigſt gefertigt werden. Der Gemeinde⸗Voranſchlag iſt nach§. 7 der Inſtruktion dreifach auszufertigen, aber nur 2 vollſtändige Ausfertigungen ſind demnächſt an mich einzuſenden.

Friedberg den 23. Mai 1838. Küchler.

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Derſelbe an Dieſelben.

Betreffend: Die Vertilgung der Raupenneſter.

Da die Menge der ſich allerwärts zeigenden Raupenneſter bethätigt, daß das Regierungsregulativ in obigem betr., vom 26. Juli 1831, obgleich ich daſſelbe im Intelligenzblatt Nr. 12 in Erinnerung