Ausgabe 
24.2.1838
 
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rade dieſen Mann traf, denn es war des Königs von Preußen reichſter Unterthan, der nach ſeinem Tode einem lachenden Erben mehr als 10 Millio nen Gulden hinterließ. Als dieſer reiche Graf Co

lonna einmal ſeine Eiſenhämmer beſuchte, und ſich,

bei der Gelegenheit auch die Rechnungen von den Hämmer⸗Verwaltern vorlegen ließ, fand er, daß bei Einem vierhundert Centner Eiſen fehlten ohne daß ein Beleg dabei war, der angeben kohllke, wo ſie denn eigentlich hingekommen wärenEinen Namen muß doch die Sache haben, ſagte der Graf; ſchreiben Sie's unter die Rubrik Mäusfraß. Da mit aber eine ſolche Rubrik hier nicht noch einmal vorkommt, ſo will ich Ihnen einen andern Poſten geben, denn zum Rechner taugen Sie, ſcheints, nicht.

Das iſt der ärgſte Mäusfraß, der je in der Welt vorgekommen iſt, ſo lange Kaſſen verwaltet werden. Unſern Kaſſenverwaltern rathen wir, die Hände rein zu halten; denn heut zu Tage gibt es keine Colonna's mehr, die vierhundert Centner Eiſen unter der Rubrik Mäusfraß paſſiren laſſen.

Bekanntmachungen von Behoͤrden.

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Hofraithe-Verſteigerung.

(14) Auf Anſuchen der Frau Adam Schuſters Wittwe, ſoll Montag den 26. Februar l. J., Vor⸗ mittags um 10 Uhr, im hieſigen Rathhauſe deren Hofraithe in der Kirchgaſſe an Herrn Profeſſor Fertſch gelegen, mit Nr. 261 bezeichnet, beſtehend in Wohnhaus, Stall und Gärtchen, einer öffent lichen freiwilligen Verſteigerung ausgeſetzt' werden.

Friedberg den 11. Januar 1838.

In Auftrag:

Der Bürgermeiſter D. Fritz.

Edictalladung. (127) Da die von Joſeph Jeckel und Ehefrau zu Obermörlen dem Oppershofer Kirchenkaſten un⸗ term 17. Dezember 1819 conſtituirte Hypothek uber 150 fl. längſt abgetragen, jedoch verloren gegangen ſeyn ſoll, ſo werden auf geſtellten Antrag alle, welche auf jene Obligation und insbeſondere auf die darin unter V. 31 Ruthen im Kirchfeld im Kriebs⸗ loch und 6%, 1 Viertel 6 Ruthen auf der Haide des Flurbuchs der Gemarkung Obermörlen vorkom mende Grundſtücke Anſprüche bilden zu können glau ben, zu deren Geltendmachung binnen 6 Wochen unter dem Rechtsnachtheile aufgefordert, daß ſonſt jene Obligation für mortificirt erklärt, der deßfall ſige Eintrag in den Hypothekenbüchern gelöſcht und dem Kaufbriefe über obgedachte beide Grundſtücke

die gerichtliche Beſtätigung ertheilt werden wird.

Friedberg den 3. Februar 1838.

Großh. heſſiſches Landgericht Hofmann. Edictalladung.

126) Johannes Adam Reuter von Nieder-

Güterſtücke zur Caution ein. gefertigte Cautions-Inſtrument ſoll indeſſen ver

weiſel wurde im Jahr 1824 zum Rechner der da ſigen Gemeinde beſtellt, und ſetzte zu dem Ende unterm 7. April gedachten Jahres gemeinſchaftlich mit ſeiner Ehefrau mehrere auf 2187 fl. gewürdigte Das desfalls aus

loren gegangen ſeyn, und iſt deßhalb beantragt worden, daß an deſſen Stelle eine neue Cautions urkunde ausgefertigt werde. Anſprüche, ſey es aus dem Eintrag im Hypotheken buch oder aus der verloren gegangenen Urkunde ableiten zu wollen vermeinen, ſo ſind dieſe um ſo gewiſſer binnen 6 Wochen, von heute an, dahier zu begründen, als ſonſt die frühere Cautionsurkunde für erloſchen erklaͤrt, und für die Gemeinde Nieder weiſel nach dem mehrerwähnten Eintrag im Hypo thekenbuche ein neues Concursinſtrument ausgefertigt werden wird. Friedberg den 1. Februar 1838. Großh. Heſſ. Fuͤrſtl. Solmſ. Lichiſches Landgericht.

Hofmann. Brumhard. Offentliche Aufforderung. (146) Balthaſer Eckhard in Büdes heim und deſſen Ehefrau Margaretha, geborne Wild,

entliehen

10 unterm 11. Novbr. 1808 bei der Kirche zu Bü⸗ desheim ein Capital von 250 fl.,

2) unterm 17. Sept. 1808 bei Schullehrer Fried rich daſelbſt ein Capital von 50 fl.

Wenn nun gleich nach den vorgezeigten Beſchei nigungen angenommen werden kann, daß beide Ca pitalien längſt abgetragen ſind, ſo konnen doch die betreffenden Schuldurkunden nicht vorgezeigt werden, um die noch offenſtehenden Einträge in den Hypo⸗ thekenbuͤcher zu loͤſchen, und deßhalb fordert man alle Diejenigen, welche etwa Anſpruͤche an jene Schuldurkunden machen zu können glauben, hiermit auf, ſolche um ſogewiſſer binnen 4 Wochen dahier geltend zu machen, als ſonſt letztere für mortifieirt erkannt und die Einträge getilgt werden ſollen.

Großkarben den 19. Januar 1838.

Großh. heſſiſches Landgericht daſelbſt

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Edi k tea bla du n g. (147) Nach dem Steinfurter Hypothekenbuche ent⸗ liehen Joh. Adam Alban und Ehefrau Anna Maria von Steinfurt, a) am 4. September 1776 bei der Familie von Löw 50 fl., b) am 14. Dezember 1779 bei derſelben 30 fl. und weiter 200 fl., c) am 3. Januar 1786 bei der Steinfur⸗ ter Kirche 70 fl., d) am 3. Mai 1792 bei der Wiſſelsheimer Kirche 25 fl., welche Hypotheken ſämmtlich abgetragen ſeyn ſollen, jedoch bei Gericht nicht vorgelegt werden können. Es werden daher alle, welche etwa noch Anſprüche auf jene Schuld

Sollte daher Jemand

(157 ſollen Uhr, beſtehe land, offentſ vierj Nachg

De gender friedb.

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(158 um 1 Ehele. Heinr

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